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Die Wahl zum Europäischen Parlament | einfach POLITIK | bpb.de

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Die Wahl zum Europäischen Parlament

/ 2 Minuten zu lesen

Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie:

  • Mindestens 18 Jahre alt sind

  • Die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
    Das heißt: Sie sind Deutscher oder Deutsche
    und haben einen deutschen Personalausweis.

  • In Deutschland wohnen und
    im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen sind.
    Es gibt wenige Ausnahmen.

    Zu den Ausnahmen zählt auch:
    Manche Menschen mit Behinderung
    dürfen bei der Europawahl nicht wählen.
    Mehr dazu finden Sie hier:
    Interner Link: Wahlrecht für alle

Symbolbild Wähler. (© bpb)

Auch Bürger und Bürgerinnen aus anderen EU-Staaten
können in Deutschland wählen.
Sie müssen sich ins Wählerverzeichnis von ihrem Wohnort eintragen lassen.
Jeder darf nur einmal wählen.
Deshalb müssen sich EU-Bürger und Bürgerinnen entscheiden,
ob sie im Herkunftsland oder in Deutschland wählen wollen.

Wann und wo können Sie wählen?

Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung kommt mit der Post.
Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Sie können damit wählen gehen.

Haben Sie 3 Wochen vor der Wahl noch keine
Wahlbenachrichtigung bekommen?
Melden Sie sich bei ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:

Symbolbild Wahlbenachrichtigung. (© bpb)

  1. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann Sie wählen können.
    Die Europawahl findet am 26. Mai 2019 statt.
    Sie können von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen.


  2. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Sie wählen können.
    Den Ort, an dem Sie wählen können, nennt man Wahllokal.
    Das kann zum Beispiel eine Schule sein.
    Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Vielleicht können Sie am 26. Mai 2019 nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen.

  • Zum Beispiel wenn Sie am Wahltag im Urlaub sind oder einen Termin haben.

  • Oder weil Sie krank sind.

Zeichnung eines Mannes vor Hausbriefkästen. (© bpb)

Dafür gibt es die Briefwahl.
Dann können Sie schon vor dem Wahltag wählen.
Sie können per Post oder im Wahlamt wählen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht,
wie Sie Briefwahl beantragen können.
Die Interner Link: Briefwahl wird hier erklärt.

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