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Mitglieder der Europäischen Union

/ 2 Minuten zu lesen

Ab März 2019 hat die EU 27 Mitglieder. Wer Mitglied der EU werden will muss einiges beachten: Er muss unter anderem demokratisch und rechtsstaatlich sein und die Menschenrechte achten.

Karte der EU-Mitglieder. Staaten, die Mitglieder der EU sind, sind auf der Karte blau dargestellt. (© bpb)

Die Zahl der Mitglieder der EU ist nicht endgültig festgelegt.
Serbien möchte zum Beispiel gerne Mitglied der EU werden.

Es kann auch passieren, dass ein Staat die EU verlässt.
Großbritannien hat zum Beispiel Ende Januar 2020 die EU verlassen.
Großbritannien ist ein Name, den die meisten benutzen, wenn sie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland meinen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirdland besteht aus England, Schottland, Wales und Nordirland.
Im Juni 2016 haben die Bürger und Bürgerinnen von Großbritannien über die Frage abgestimmt:
„Soll Großbritannien die EU verlassen oder soll es in der EU bleiben?“
Das Ergebnis war:
„Großbritannien soll die EU verlassen.“

Ende Januar 2020 ist Großbritannien aus der EU ausgetreten.
Seit Anfang Februar 2020 hat die EU 27 Mitglieder.

Der Austritt von Großbritannien aus der EU heißt auch Brexit.

Brexit

Brexit setzt sich aus zwei Wörtern zusammen:
Britain + Exit -> Brexit

Britain ist das englische Wort für (Groß)britannien.
Exit ist das englische Wort für Ausgang oder Austritt.

Großbritannien und die EU verhandeln darüber,
wie sie weiter zusammenarbeiten wollen.

Wer darf Mitglied der EU werden?

Jeder Staat in Europa kann Mitglied der EU werden.
Aber dazu muss er einige Bedingungen erfüllen.
Diese Bedingungen hat die EU beschlossen.

Wenn ein Staat Mitglied in der EU werden will,
muss er demokratisch sein.

Zu einem demokratischen Staat gehört:

Die Bürger und Bürgerinnen treffen
gemeinsam Entscheidungen im Staat.

Sie wählen Abgeordnete
für das Parlament.
In Deutschland ist zum Beispiel
der Bundestag ein Parlament.
Die Abgeordneten vertreten die Bürger
und Bürgerinnen im Parlament.
Die Abgeordneten im Parlament wählen
meistens die Regierung oder den Chef
oder die Chefin der Regierung.

Und sie stimmen über Gesetze ab.
In manchen Staaten,
zum Beispiel in Frankreich,
wählen die Bürger und Bürgerinnen den
Präsidenten oder die Präsidentin.

In der Demokratie ist die Mehrheit wichtig.
Mehrheit bedeutet,
dass die meisten Menschen
bei einer Abstimmung
einer Sache zustimmen.

Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg. (© picture-alliance, imageBROKER)

Aber nicht nur die Entscheidung der Mehrheit ist
in einer Demokratie wichtig.
Auch wenn in einem Staat eine Mehrheit etwas gewählt hat,
kann der Staat trotzdem undemokratisch sein. Es ist zum Beispiel undemokratisch:

  • Wenn Bürger und Bürgerinnen in einem Staat Nachteile haben,
    weil sie anderer Meinung als die Regierung sind.

  • Oder wenn die Polizei sich nicht an die Gesetze hält und zum Beispiel
    jemanden verhaftet, weil er anderer Meinung ist als die Regierung.

Zur Demokratie gehört also auch:

Bürger und Bürgerinnen werden gleich
behandelt.

Sie dürfen keine Nachteile haben,
wenn sie anderer Meinung sind als die Regierung
oder wenn sie eine andere Religion haben als die Mehrheit.

Auch Abgeordnete im Parlament dürfen
eine andere Meinung haben
als die meisten anderen im Parlament.

Es muss möglich sein,
dass die Regierung wechselt.
Bürger und Bürgerinnen müssen auch
Abgeordnete wählen können,
die gegen die Regierung sind.

Alle Staaten der EU müssen nicht nur demokratisch,
sondern auch rechtsstaatlich sein.

Rechtsstaatlichkeit bedeutet:

Die Regierung muss sich
an die Gesetze halten.
Auch zum Beispiel die Polizei
oder alle Behörden
müssen sich an die Gesetze halten.

In einem Rechtsstaat gibt es Gerichte,
bei denen niemand den Richtern
und Richterinnen vorschreiben darf,
wie sie entscheiden sollen.
Das nennt man unabhängige Gerichte.

Kein Richter oder keine Richterin wird
entlassen, nur weil er oder sie anderer
Meinung ist als die Regierung.

In einem Rechtsstaat können sich die
Bürger und Bürgerinnen darauf verlassen,
dass die Gesetze jeden gleich behandeln.

Wer sich nicht an die Gesetze hält,
wird von den Gerichten gleich behandelt.

Staaten dürfen nur Mitglied der EU werden,
wenn sie die Menschenrechte beachten.
Die Regierungen und zum Beispiel die Polizei und alle Behörden
müssen die Menschenrechte beachten.

Zu den Menschenrechten gehört zum Beispiel:

  • Niemand darf gefoltert werden.

  • Niemand darf in ein Land geschickt werden,
    in dem ihm Folter droht.

Staaten, die Mitglied der EU werden wollen,
müssen außerdem noch andere Regeln beachten.

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