1. Am Tag der Europawahl gehen Sie in Ihr Wahllokal.
Nehmen Sie Ihren Personalausweis
oder Reisepass mit.
Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung.
Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
Diese fragen Sie
nach Ihrem Personalausweis
oder Reisepass.
Sie fragen auch nach Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie dürfen auch wählen,
wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben.
Sie brauchen dann Ihren Personalausweis oder Reisepass.
2. Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen
geben Ihnen den Stimmzettel.
3. Sie nehmen Ihren Stimmzettel
und gehen in eine Wahlkabine.
Sie machen hier ein Kreuz bei der Partei,
die Sie wählen möchten.
Wahlen sind geheim.
Nur Sie wissen, wen Sie gewählt haben.
Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.
Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.
Sie müssen niemandem sagen, wen Sie gewählt haben.
4. Sie haben ein Kreuz gemacht.
Dann falten Sie den Stimmzettel.
Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann,
was Sie gewählt haben.
Dann kommt der Stimmzettel in die Wahlurne.
Die Wahlurne ist eine Kiste,
in die alle Stimmzettel kommen.
Die Wahlurne sieht so ähnlich aus wie ein Briefkasten.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Symbolbild Ausschnitt eines Stimmzettel. (© bpb)
Symbolbild Ausschnitt eines Stimmzettel. (© bpb)
Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien,
die Sie wählen können.
Unter den Namen der Parteien stehen die Namen
der Kandidaten und Kandidatinnen der Parteien.
Sie haben eine Stimme.
Das heißt: Sie können eine Partei ankreuzen oder einkreisen.
Wenn Sie mehr Parteien ankreuzen, ist ihr Stimmzettel ungültig.
Dann zählt ihre Stimme nicht.
Barrierefreiheit
Jeder Bürger und jede Bürgerin soll die Möglichkeit haben,
seine Stimme abzugeben.
Manchmal braucht eine Person Hilfe beim Wählen.
Zum Beispiel, wenn jemand blind ist.
Dafür gibt es Wahlschablonen.
Die Wahlschablonen sind kostenlos.
Sie können die Wahlschablonen bekommen
bei den Landesvereinen des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.
Es kann auch ein Helfer oder eine Helferin
mit Ihnen in die Wahlkabine kommen:
Zum Beispiel, wenn Sie nicht lesen können.
Oder wenn Sie den Stimmzettel
alleine nicht falten können.
Sie können sich aussuchen, wer Ihnen hilft.
Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal
können Ihnen auch helfen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch,
ob das Wahllokal barrierefrei ist.
Barrierefrei bedeutet:
Sie kommen dort mit einem Rollstuhl
oder einer Gehhilfe problemlos rein.
Ist das Wahllokal nicht barrierefrei,
können Sie in einem anderen Wahllokal wählen.
Wie Sie ein barrierefreies Wahllokal finden,
steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Um in einem anderen Wahllokal zu wählen,
brauchen Sie aber einen Wahlschein.
Auf einem Wahlschein steht, dass Sie wählen dürfen.
Sie können nicht einfach so in ein anderes Wahllokal gehen.
Den Wahlschein können Sie bei ihrer Gemeinde beantragen.
Das geht genauso, wie Sie auch Briefwahl beantragen.
Wie Sie