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Deutschland - Ein Staat mit Gewaltenteilung | einfach POLITIK | bpb.de

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Deutschland - Ein Staat mit Gewaltenteilung

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Die Staatsgewalt in Deutschland ist aufgeteilt in: die gesetzgebende Gewalt, die ausführende Gewalt, die rechtsprechende Gewalt. Die Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren. Wenige Menschen sollen nicht zu viel entscheiden können.

Das ist ein Diagramm über die Gewaltenteilung. (© bpb, Illustrator Andreas Piehl)

Deutschland: ein Staat mit Gewaltenteilung

Im Grundgesetz steht in Artikel 20 Absatz 2 auch:

„Die Staatsgewalt wird durch [...] besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt [...].“


Die Staatsgewalt in Deutschland ist aufgeteilt in:

  • die gesetzgebende Gewalt;


  • die ausführende oder vollziehende Gewalt;


  • die rechtsprechende Gewalt.


  • Die Gewaltenteilung ist auch in Kapitel 2 erklärt.

Wenige Menschen sollen nicht zu viel entscheiden können. Die Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren.

Deshalb sind die Gewalten im Staat in besondere Organe aufgeteilt.

Organ meint hier nicht die Organe des Körpers wie zum Beispiel das Herz oder den Magen. Organ meint hier so etwas wie Einrichtung des Staates.

Zum Beispiel:

  • der Bundestag;


  • der Bundesrat;


  • der Bundespräsident;


  • die Bundesregierung;


  • das Bundesverfassungsgericht.


Diese Einrichtungen heißen Verfassungsorgane.

Genau wie die Organe im Körper des Menschen, müssen auch die Verfassungsorgane in Deutschland zusammenarbeiten.

Die wichtigsten Verfassungsorgane und ihre Aufgaben werden in diesem Hörbuch genau erklärt. Die Verfassungsorgane sind für verschiedene Bereiche der Staatsgewalt zuständig.

Das Grundgesetz sorgt dafür,

  • dass die Gewalten gut zusammenarbeiten können

  • und dass gilt: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

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