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Bürger und Bürgerinnen wählen den Bundestag. Die Webseite gibt kurze und knappe Antworten: Was macht der Bundestag? Wie und wo kann man wählen? Was sind Erst- und Zweitstimme?
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- Der Bundestag
- Das macht der Bundestag
- Bundestag und Bundesregierung
- Wer darf den Bundestag wählen?
-
Die Wahlbenachrichtigung
- Wählen im Wahllokal
- Briefwahl
- Parteien schlagen vor, Bürger und Bürgerinnen wählen
- Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen
- Wahlen in Deutschland sind demokratisch
- Was noch wichtig ist!
- Nutzen Sie Ihr Recht!
- Wer hat die Webseite gemacht?
Alle vier Jahre wählen Bürger und Bürgerinnen wählen den Bundestag. Manchmal auch früher.
Jeder Externer Link: Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, wählen zu gehen.
Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten Rechten, die Bürger und Bürgerinnen in Externer Link: Deutschland haben. Durch
In Deutschland gibt es verschiedene politische Wahlen. Zum Beispiel:
Bei Kommunalwahlen wählen Sie den Stadtrat oder Gemeinderat einer Stadt oder Externer Link: Gemeinde.
Bei Landtagswahlen wählen Sie Parteien oder Personen für den Externer Link: Landtag in einem Externer Link: Bundesland (Nordrhein-Westfalen oder Bayern sind zum Beispiel Bundesländer).
Auf dieser Webseite geht es um die Bundestagswahl. Diese Webseite will Ihnen Mut machen, wählen zu gehen und damit mitzubestimmen.
Der Bundestag
Bei der Bundestagswahl wählen die deutschen Bürger und Bürgerinnen den Bundestag.
Bei der Wahl wählen Bürger und Bürgerinnen Personen als ihre Vertreter und Vertreterinnen aus. Die Vertreter und Vertreterinnen heißen Abgeordnete. Alle Abgeordneten zusammen sind der Deutsche Bundestag.
Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt. In besonderen Fällen auch nach kürzerer Zeit. Die Entscheidungen im Bundestag betreffen Ihren Alltag.
Der Bundestag beschließt zum Beispiel Externer Link: Regeln
über den Verkehr,
über die Versicherungen für Kranke oder Arbeitslose,
über die Höhe der Mehrwertsteuer beim Einkaufen
und darüber, wann jemand deutscher Bürger werden darf.
Das macht der Bundestag
Im Bundestag sitzen Externer Link: Abgeordnete, die die Bürger und Bürgerinnen gewählt haben. Sie haben viele Aufgaben:
Bundestag und Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus Externer Link: Bundeskanzlerin und Externer Link: Bundesministern.
Bundesminister und Bundesministerinnen sind zum Beispiel die Verkehrsministerin, der Gesundheitsminister, die Finanzministerin.
Die Bundesregierung hat viel mit dem Bundestag zu tun. Dies zeigen zwei Aufgaben, die die Abgeordneten im Bundestag haben:
1. Die Abgeordneten im Bundestag wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
2. Die Abgeordneten kontrollieren die Bundesregierung. Die Bundesregierung muss dem Bundestag sagen, was die Bundesregierung getan hat und was sie tun will. Die Abgeordneten im Bundestag fragen zum Beispiel nach: Hat die Regierung das Geld auch so ausgegeben, wie es vom Bundestag beschlossen wurde?
Wer darf den Bundestag wählen?
Sie dürfen wählen,
wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, also wenn Sie einen deutschen Personalausweis haben,
wenn Sie mindestens 3 Monate vor der Wahl in Deutschland wohnen.
Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.
Beachten Sie:
Wählen können Sie dort, wo Sie Ihren 1. Wohnsitz haben. Im Wählerverzeichnis der Gemeinde oder des Kreises sind alle Personen eingetragen, die wählen dürfen.
Eine Person darf bei einer Bundestagswahl nur einmal wählen.
Die Wahlbenachrichtigung
Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.
Haben Sie 3 Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Melden Sie sich dann bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.
Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:
(© bpb)
Wählen im Wahllokal
Wahlbenachrichtigung (© bpb) (© bpb)
(© bpb)
Wahlkabine (© bpb) (© bpb)
(© bpb)
Nur Sie wissen, wen Sie gewählt haben.
Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.
Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.
Sie müssen niemandem verraten, wen Sie gewählt haben!
Sie haben Ihre Kreuze gemacht. Dann falten Sie den Stimmzettel. Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann, was Sie gewählt haben. Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen Ihnen, dass Sie den Stimmzettel in die Wahlurne werfen dürfen. Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.
(© bpb)
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Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Die Wahlhelfer können Sie deshalb bitten, Ihre Wahlbenachrichtigung, ihren Wahlschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen. Sie geben Ihnen den Stimmzettel.
(© bpb)
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Briefwahl
Mit der Externer Link: Briefwahl können Sie vor dem Wahltag wählen.
Dies können Sie per Post oder im Wahlamt tun.
Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen. Sie können auch jemanden fragen, der Ihnen helfen kann.
Füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.
Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde.
Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Sie können die Briefwahl auch im Internet beantragen.
Wahlscheinantrag (© bpb)
Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu. Dazu gehört:
eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können,
ein Stimmzettel, auf dem Sie wählen können,
ein blauer Briefumschlag ohne Adresse,
ein roter Briefumschlag mit der Adresse der Wahlbehörde,
ein Wahlschein.
So wählen Sie bei der Bundestagswahl:
Auf dem Stimmzettel machen Sie 2 Kreuze Ihrer Wahl.
Ein Kreuz ist für die Erststimme, das andere für die Zweitstimme.
Briefumschlag (© bpb)
Briefumschlag (© bpb)
Stecken Sie den angekreuzten Stimmzettel
in den leeren blauen Briefumschlag.
Das ist wichtig, weil Ihre Wahl geheim ist.
(© bpb)
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Unterschreiben Sie den Wahlschein.
Ihre Unterschrift bedeutet, dass Sie selbst gewählt haben oder dass jemand den Stimmzettel für Sie ausgefüllt hat. Er oder sie hat dann aber so gewählt, wie Sie es wollten. Es ist Ihre Stimme! Ihre Meinung zählt!
(© bpb)
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In den roten Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein und der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel.
(© bpb)
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Auf dem roten Umschlag steht die Adresse der Wahlbehörde.
Post (© bpb)
Post (© bpb)
Stecken Sie den Umschlag in einen Briefkasten der Post.
Sie brauchen keine Briefmarke.
Eine Briefwahl kostet nichts.
Schicken Sie Ihren Wahlbrief spätestens 3 Tage vor der Wahl ab.
Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag angekommen sein.
Dann werden die Stimmen gezählt.
Parteien schlagen vor, Bürger und Bürgerinnen wählen
Eine Externer Link: Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen.
Diese Menschen haben ähnliche politische Meinungen.
Die Parteien schlagen den Wähler und Wählerinnen Personen vor, die Abgeordnete im Bundestag werden sollen.
Die Wähler und Wählerinnen entscheiden dann aber, wer wirklich Abgeordneter oder Abgeordnete wird.
Die Abgeordneten des Bundestages vertreten das Volk und damit auch Sie.
So sieht ein Stimmzettel aus. (© bpb)
Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen
Diese Stimmen heißen: Externer Link: Erststimme und Externer Link: Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählen Sie den Abgeordneten oder die Abgeordnete Ihres Wahlkreises.
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie mit, wie die Sitze im Bundestag zwischen den
Interner Link: Parteien aufgeteilt werden.
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie mit, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Erst- und Zweitstimme (© bpb)
Wahlen in Deutschland sind demokratisch
Wahlen sind frei.
Sie dürfen wählen, was Sie wollen!
Es darf keinen Druck und keine Verbote geben.
Es bedeutet auch, dass man nicht wählen muss.Wahlen sind gleich.
Ihre Stimme zählt genauso viel wie jede andere!
Alle Stimmen sind gleich wichtig.
Keine Stimme zählt mehr oder weniger.Wahlen sind geheim.
Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.
Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.
Deshalb gibt es Wahlkabinen.
In eine Wahlkabine muss man allein hineingehen.
Wenn man wegen einer Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, darf man jemanden mitnehmen.
Barrierefreiheit (© bpb)
Barrierefreiheit (© bpb)
Was noch wichtig ist!
Jeder Bürger und jede Bürgerin sollen die Möglichkeit haben, eine Stimme abzugeben.
Wer Hilfe benötigt, kann die Hilfe von anderen Personen bekommen.
Wenn Sie eine Assistenz oder einen Betreuer haben, kann dieser Ihnen helfen.
Zum Beispiel:
beim Beantragen der Briefwahl oder
beim Lesen des Stimmzettels.
Hat Ihr Wahllokal Stufen und Sie benötigen einen Rollstuhl?
Dann können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein beantragen.
Sie können dann in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen.
Sie können auch Briefwahl beantragen.
(© bpb)
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Wenn Sie nicht sehen können, gibt es Wahlschablonen.
Die Wahlschablonen sind kostenfrei.
Sie können die Wahlschablonen bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes beantragen.
(© bpb)
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Es kann auch ein Helfer oder eine Helferin mit Ihnen in die Wahlkabine kommen und Ihnen vielleicht beim Lesen helfen.
Nutzen Sie Ihr Recht!
Wahllokal (© bpb)
Wahllokal (© bpb)
Wenn Sie wählen, stärken Sie die Parteien, Kandidaten und Ideen, die Sie gut finden.
Wenn Sie keine Partei oder keine Person gut finden, können Sie auch die Parteien oder die Kandidaten wählen, die Sie am wenigsten schlecht finden.
Sie können mit Ihrer Wahl zeigen, was Sie wollen. Sie wissen selbst am besten, was gut für Sie ist.
Wenn Sie nicht wählen, lassen Sie andere entscheiden.
Wählen ist ein wichtiges demokratisches Recht. Viele Leute haben lange für dieses Recht gekämpft.
Wer wählt, zeigt auch: Ich finde Demokratie und Freiheit gut.
Wer hat die Webseite gemacht?
Herausgeberin
Bundeszentrale für politische Bildung / bpb
Adenauerallee 86
53113 Bonn
E-Mail Link: edu@bpb.de
Redaktion
Wolfram Hilpert
Text
Dorothee Meyer
Illustrationen
Leitwerk. Büro für Kommunikation. Köln
Externer Link: leitwerk.com
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