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Bundestagswahl 2025. Kurz und knapp | einfach POLITIK | bpb.de

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Bundestagswahl 2025. Kurz und knapp Webseite in einfacher Sprache

/ 7 Minuten zu lesen

Bürger und Bürgerinnen wählen am 23. Februar 2025 den Bundestag. Die Webseite gibt kurze und knappe Antworten: Was macht der Bundestag? Wie und wo kann man wählen? Was sind Erst- und Zweitstimme?

(© dpa)

Die Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht zu wählen.
Auch Sie können durch Interner Link: Wahlen in der Politik mitbestimmen.
Das Wahlrecht ist ein wichtiges Recht in Deutschland.

Wahlen in Deutschland sind frei.
Das bedeutet: Bei der Bundestagswahl dürfen Sie frei entscheiden, welche Partei und welche Person Sie wählen möchten.
Ihre Meinung zählt!
Sie können sich auch entscheiden, nicht zu wählen.

In Deutschland gibt es verschiedene politische Wahlen.
Zum Beispiel:

  • Bei Kommunalwahlen wählen Sie den Stadtrat einer Stadt oder den Gemeinderat einer Gemeinde.

  • Bei Landtagswahlen wählen Sie den Landtag in einem Bundesland. Bayern oder Sachsen sind zum Beispiel Bundesländer.

Auf dieser Webseite geht es um die Bundestagswahl. Es geht um eine Wahl für ganz Deutschland.
Diese Webseite will Ihnen Mut machen. Gehen Sie wählen und bestimmen Sie mit.

Der Bundestag

Bei der Bundestagswahl wählen die deutschen Bürger und Bürgerinnen den Bundestag.
Sie wählen die Abgeordneten in den Bundestag.
Abgeordnete nennt man die Menschen, die in den Bundestag gewählt werden.
Die Abgeordneten entscheiden im Bundestag für die Bürger und Bürgerinnen.

Alle Abgeordneten zusammen sind der Deutsche Bundestag.

Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.
In besonderen Fällen auch nach kürzerer Zeit.
Zum Beispiel, wenn die meisten Abgeordneten den Bundeskanzler nicht mehr unterstützen. Dann kann es Neuwahlen geben.

Die Entscheidungen im Bundestag betreffen Ihren Alltag.

Der Bundestag beschließt zum Beispiel

  • über den Verkehr,

  • über die Versicherungen für Kranke oder Arbeitslose,

  • über die Höhe der Mehrwertsteuer beim Einkaufen

  • und darüber, wann jemand deutscher Bürger werden darf.

Das macht der Bundestag

Im Bundestag sitzen Abgeordnete, die die Bürger und Bürgerinnen gewählt haben. Die Abgeordneten haben viele Aufgaben:

Das macht der Bundestag (© bpb)


Bundestag und Bundesregierung

Die Bundesregierung ist etwas anderes als der Bundestag.

Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern.
Es gibt zum Beispiel einen Bundesminister oder eine Bundesministerin für Verkehr, für Gesundheit oder für Finanzen.

Die Bundesregierung hat viel mit dem Bundestag zu tun.
Dies zeigen zwei Aufgaben, die die Abgeordneten im Bundestag haben:

Kanzler (© bpb)





1. Die Abgeordneten im Bundestag wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.









2. Die Abgeordneten kontrollieren die Arbeit der Bundesregierung.
Die Bundesregierung muss den Abgeordneten sagen, was sie getan hat und was sie tun will.
Die Abgeordneten im Bundestag fragen zum Beispiel nach: Hat die Regierung das Geld auch so ausgegeben, wie es der Bundestag beschlossen hat?




Wer darf den Bundestag wählen?

Sie dürfen wählen,

  • wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind,

  • wenn Sie einen deutschen Personalausweis haben,

  • wenn Sie mindestens 3 Monate vor der Wahl in Deutschland wohnen.

Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.

Bitte beachten Sie:

  • Wählen können Sie dort, wo Sie Ihren 1. Wohnsitz haben. Das ist die Adresse, die in ihrem Personalausweis steht. Sie stehen dann im Wählerverzeichnis. Das ist eine Liste, auf der alle Personen stehen, die wählen dürfen.

  • Eine Person darf bei einer Bundestagswahl nur einmal wählen.

Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen

Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.
Vor dem Jahr 2019 durften zum Beispiel die Menschen nicht wählen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung hatten.

2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:

Bestimmte Gruppen vom Wahlrecht auszuschließen, ist gegen das Grundgesetz.

Im Grundgesetz steht, dass Wahlen in Deutschland allgemein sind. Das bedeutet: Alle Deutschen dürfen wählen, egal wie viel Geld sie verdienen, welche Religion sie haben oder ob sie behindert sind.

Im Grundgesetz steht auch: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Seit 2019 dürfen alle behinderten Menschen wählen.

Die Wahlbenachrichtigung

Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt.
Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.

Haben Sie 3 Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Melden Sie sich dann bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:

(© bpb)

Wählen im Wahllokal

  1. (© bpb)

    Am Wahltag gehen Sie in Ihr Wahllokal. Das kann zum Beispiel eine Schule, ein Kindergarten oder ein anderer Raum sein.
    Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
    Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
    Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung.

    Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben. Dann brauchen sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.


  2. (© bpb)

    Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
    Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

    Die Wahlhelfer können Sie deshalb bitten, Ihre Wahlbenachrichtigung, ihren Wahlschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen.

    Sie geben Ihnen den Stimmzettel.

  3. (© bpb)

    Sie gehen mit Ihrem Stimmzettel in eine Wahlkabine. Hier machen Sie Ihre beiden Kreuze.

    Wahlen sind geheim.

    • Nur Sie wissen, wen Sie gewählt haben.

    • Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.

    • Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.

    • Sie müssen niemandem verraten, wen Sie gewählt haben!


  4. (© bpb)

  5. Sie haben Ihre Kreuze gemacht. Dann falten Sie den Stimmzettel.
    Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann, was Sie gewählt haben.

    Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen Ihnen, dass Sie den Stimmzettel in die Wahlurne werfen dürfen. Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.






Briefwahl

Mit der Externer Link: Briefwahl können Sie vor dem Wahltag wählen.
Dies können Sie per Post oder im Wahlamt tun.
Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen. Sie können auch jemanden fragen, der Ihnen helfen kann.
Füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.
Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde.
Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Sie können die Briefwahl auch im Internet beantragen.

(© bpb)

Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu. Dazu gehört:

  • eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können,

  • ein Stimmzettel, auf dem Sie wählen können,

  • ein blauer Briefumschlag ohne Adresse,

  • ein roter Briefumschlag mit der Adresse der Wahlbehörde,

  • ein Wahlschein.

So wählen Sie bei der Bundestagswahl:
Auf dem Stimmzettel machen Sie 2 Kreuze Ihrer Wahl.
Ein Kreuz ist für die Erststimme, das andere für die Zweitstimme.

Briefumschlag (© bpb)


Stecken Sie den angekreuzten Stimmzettel
in den leeren blauen Briefumschlag.
Das ist wichtig, weil Ihre Wahl geheim ist.














(© bpb)


Unterschreiben Sie den Wahlschein.
Ihre Unterschrift bedeutet, dass Sie selbst gewählt haben oder dass jemand den Stimmzettel für Sie ausgefüllt hat. Er oder sie hat dann aber so gewählt, wie Sie es wollten. Es ist Ihre Stimme! Ihre Meinung zählt!







(© bpb)




In den roten Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein und der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel.










(© bpb)




Auf dem roten Umschlag steht die Adresse der Wahlbehörde.








Post (© bpb)




Stecken Sie den Umschlag in einen Briefkasten der Post.
Sie brauchen keine Briefmarke.
Eine Briefwahl kostet nichts.
Schicken Sie Ihren Wahlbrief spätestens 3 Tage vor der Wahl ab.
Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag angekommen sein.
Dann werden die Stimmen gezählt.










Parteien schlagen vor, Bürger und Bürgerinnen wählen

Eine Externer Link: Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen.
Diese Menschen haben ähnliche politische Meinungen.
Die Parteien schlagen den Wähler und Wählerinnen Personen vor, die Abgeordnete im Bundestag werden sollen.

Die Wähler und Wählerinnen entscheiden dann aber, wer wirklich Abgeordneter oder Abgeordnete wird.
Die Abgeordneten des Bundestages vertreten das Volk und damit auch Sie.

So sieht ein Stimmzettel aus. (© bpb)

Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen

  • Diese Stimmen heißen: Externer Link: Erststimme und Externer Link: Zweitstimme.

  • Mit der Erststimme wählen Sie den Abgeordneten oder die Abgeordnete Ihres Wahlkreises.

  • Mit der Zweitstimme entscheiden Sie mit, wie die Sitze im Bundestag zwischen den Interner Link: Parteien aufgeteilt werden.
    Mit der Zweitstimme entscheiden Sie mit, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.

Erst- und Zweitstimme (© bpb)

Wahlen in Deutschland sind demokratisch

  • Wahlen sind frei.
    Sie dürfen wählen, was Sie wollen!
    Es darf keinen Druck und keine Verbote geben.
    Es bedeutet auch, dass man nicht wählen muss.

  • Wahlen sind gleich.
    Ihre Stimme zählt genauso viel wie jede andere!
    Alle Stimmen sind gleich wichtig.
    Keine Stimme zählt mehr oder weniger.

  • Wahlen sind geheim.
    Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.
    Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.
    Deshalb gibt es Wahlkabinen.
    In eine Wahlkabine muss man allein hineingehen.
    Wenn man wegen einer Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, darf man jemanden mitnehmen.

Barrierefreiheit (© bpb)

Was noch wichtig ist!

Jeder Bürger und jede Bürgerin sollen die Möglichkeit haben, eine Stimme abzugeben.
Wer Hilfe benötigt, kann die Hilfe von anderen Personen bekommen.
Wenn Sie eine Assistenz oder einen Betreuer haben, kann dieser Ihnen helfen.

Zum Beispiel:

  • beim Beantragen der Briefwahl oder

  • beim Lesen des Stimmzettels.

Hat Ihr Wahllokal Stufen und Sie benötigen einen Rollstuhl?
Dann können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein beantragen.

Sie können dann in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen.
Sie können auch Briefwahl beantragen.






(© bpb)



Wenn Sie nicht sehen können, gibt es Wahlschablonen.
Die Wahlschablonen sind kostenfrei.
Sie können die Wahlschablonen bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes beantragen.







(© bpb)



Es kann auch ein Helfer oder eine Helferin mit Ihnen in die Wahlkabine kommen und Ihnen vielleicht beim Lesen helfen.








Nutzen Sie Ihr Recht!

Wahllokal (© bpb)

  • Wenn Sie wählen, stärken Sie die Parteien, Kandidaten und Ideen, die Sie gut finden.

  • Wenn Sie keine Partei oder keine Person gut finden, können Sie auch die Parteien oder die Kandidaten wählen, die Sie am wenigsten schlecht finden.

  • Sie können mit Ihrer Wahl zeigen, was Sie wollen. Sie wissen selbst am besten, was gut für Sie ist.

  • Wenn Sie nicht wählen, lassen Sie andere entscheiden.

  • Wählen ist ein wichtiges demokratisches Recht. Viele Leute haben lange für dieses Recht gekämpft.

  • Wer wählt, zeigt auch: Ich finde Demokratie und Freiheit gut.

Wer hat die Webseite gemacht?

Herausgeberin

Bundeszentrale für politische Bildung / bpb
Bundeskanzlerplatz 2
53113 Bonn
E-Mail Link: edu@bpb.de

Text

Dorothee Meyer

Redaktion

Wolfram Hilpert

Illustrationen

Leitwerk. Büro für Kommunikation. Köln
Externer Link: leitwerk.com

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