Die Bundesregierung
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Zu der Regierung gehören der Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister. Der Kanzler leitet die Regierung. Er wird vom Bundestag gewählt.
Eine Regierung berät sich und trifft Entscheidungen für Deutschland. Die Regierung überlegt zum Beispiel:
Welche Probleme gibt es in Deutschland?
Wie können wir die Probleme lösen?
Brauchen wir ein neues Gesetz?
Im Grundgesetz steht in Artikel 62: „Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.“
Der Kanzler leitet die Regierung. Der Kanzler hat viel Verantwortung in der Politik. Er gibt die Richtlinien vor. Das bedeutet: Wenn es zu einem Streit in der Regierung kommt, sagt der Kanzler, was gemacht wird.
Der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten vor, wer Minister oder Ministerin werden soll. Der Kanzler kann auch Minister entlassen.
Die Minister und Ministerinnen haben verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
Der Finanzminister verwaltet das Geld und kümmert sich um die Steuern.
Die Umweltministerin ist für den Schutz der Umwelt zuständig.
Die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin
Der Kanzler oder die Kanzlerin wird vom Bundestag mit einer absoluten Mehrheit gewählt. Das bedeutet: Mehr als die Hälfte aller gewählten Abgeordneten haben die Person gewählt.
Für die Wahl eines Kanzlers oder einer Kanzlerin gilt:
Wenn eine Person die absolute Mehrheit hat, ist sie der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin.
Wenn die Person zu wenige Stimmen bekommt, müssen die Abgeordneten ein zweites Mal wählen.
Wenn ein drittes Mal gewählt werden muss, gewinnt die Person mit den meisten Stimmen. Dann muss es keine absolute Mehrheit mehr geben.
Ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin wird nach einer Bundestagswahl gewählt.
Vorher sprechen die Parteien miteinander ab:
Welche Fraktionen können gut zusammenarbeiten?
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten einer Partei oder mit ähnlichen Zielen. Welche Fraktionen haben gemeinsam die absolute Mehrheit?
Koalitionen
Die Parteien, die dann zusammenarbeiten wollen, heißen Koalition. Die Koalition wählt dann gemeinsam den Kanzler oder die Kanzlerin. Sie bilden auch die Bundesregierung.
Dafür ist es wichtig, wie die Wähler und Wählerinnen gewählt haben. Sie bestimmen mit der Wahl, wie viele Stimmen eine Fraktion bei der Kanzlerwahl hat.
Bevor der Kanzler oder die Kanzlerin gewählt wird, verhandeln die Fraktionen:
Was soll die neue Regierung tun?
Wer soll Kanzlerin und Minister werden?
Die größte Fraktion in einer Koalition hat bisher immer den Kanzler oder die Kanzlerin vorgeschlagen. Der Kanzler wird danach meistens mit der absoluten Mehrheit der Koalition gewählt.
Abwahl und Neuwahl des Bundeskanzlers
Der Bundestag kann den Kanzler entlassen, wenn er gleichzeitig einen neuen wählt.
Das ist erst einmal in Deutschland geschehen. Nach der Bundestagswahl 1980 wurde Helmut Schmidt von den Abgeordneten aus der Fraktion SPD und FDP zum Bundeskanzler gewählt.
Im Jahr 1982 wurde der Kanzler Helmut Schmidt entlassen. Die Abgeordneten aus der Fraktion der FDP waren damals mit seinen Entscheidungen nicht mehr zufrieden.
Sie wollten mit der Fraktion der CDU und CSU einen anderen Kanzler wählen. So kam es zu einer Abstimmung. Nach dieser Abstimmung war Helmut Kohl Kanzler, nicht mehr Helmut Schmidt.
Eine solche Abstimmung nennt man konstruktives Misstrauensvotum.