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Die Bundesregierung | einfach POLITIK | bpb.de

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Die Bundesregierung

/ 3 Minuten zu lesen

Zu der Regierung gehören die Bundeskanzlerin, die Bundesministerinnen und Bundesminister. Die Kanzlerin leitet die Regierung. Sie wird vom Bundestag gewählt.

Eine Regierung berät sich und trifft Entscheidungen für Deutschland.
Die Regierung überlegt zum Beispiel:

  • Welche Probleme gibt es in Deutschland?

  • Wie können wir die Probleme lösen?

  • Brauchen wir ein neues Gesetz?

Im Artikel 62 steht:
"Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler
und aus den Bundesministern".

Das Bundeskanzleramt in Berlin. (© picture-alliance, JOKER)

Zu der Regierung gehören:

  • Die Bundeskanzlerin,

  • Die Bundesministerinnen und Bundesminister.

Gruppenfoto des Bundeskabinetts der Großen Koalition mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (24.05.2016). (© picture-alliance/dpa)

Die Kanzlerin leitet die Regierung.
Die Kanzlerin hat viel Verantwortung in der Politik.
Sie gibt die Richtlinien vor.
Wenn es zu einem Streit in der Regierung kommt,
sagt die Kanzlerin, was gemacht wird.
Die Kanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten vor,
wer Minister werden soll.
Die Kanzlerin kann auch Minister entlassen.

Die Ministerinnen und Minister haben verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:

  • Die Finanzminister verwaltet das Geld
    und kümmert sich um die Steuern.

  • Die Umweltministerin
    ist für den Schutz der Umwelt zuständig.

Wahl der Bundeskanzlerin

Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Amtseid im Bundestag (17.12.2013). (© Ullstein Bild - Christian Ditsch)

Die Kanzlerin muss vom Bundestag
mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden.
Die absolute Mehrheit wird deshalb auch
"Kanzlermehrheit" genannt.
Das bedeutet:
Mehr als die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag
muss die Person wählen.

Wie ein Kanzler oder eine Kanzlerin gewählt wird:

  • Wenn eine Person die absolute Mehrheit hat,
    ist sie der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin.

  • Wenn die Person zu wenige Stimmen bekommt,
    müssen die Abgeordneten ein zweites Mal wählen.

  • Wenn ein drittes Mal gewählt werden muss,
    gewinnt die Person mit den meisten Stimmen.
    Dann muss es keine absolute Mehrheit geben.

Vor der Bundestagswahl machen die Parteien
auf sich aufmerksam.
Zum Beispiel durch Plakate, in Zeitungen,
im Internet und in Talkshows.
Die Parteien wollen die Wähler überzeugen,
ihre Kandidaten in den Bundestag zu wählen.
Die Parteien erklären,
was sie verändern wollen.
Und welche wichtigen Aufgaben ihre Kandidaten
nach der Wahl bekommen sollen.
Zum Beispiel wer Kanzler oder Kanzlerin werden soll.

Es wird auch darüber gesprochen,

  • welche Parteien nach der Wahl
    zusammen arbeiten können.

  • Oder welche Parteien
    nicht zusammen arbeiten können.

Parteien mit ähnlichen Zielen können gut zusammen arbeiten.
Parteien mit unterschiedlichen Zielen können schwer zusammen arbeiten.

Nach der Wahl haben die Abgeordneten eine wichtige Aufgabe:
Sie müssen die Bundeskanzlerin wählen.
Deshalb sprechen die Parteien nach der Wahl darüber:

  • Welche Fraktionen können gut zusammen arbeiten?

  • Welche Fraktionen haben gemeinsam die Kanzlermehrheit?

Die Parteien, die dann zusammenarbeiten wollen,
heißen Koalition.
Dafür ist es wichtig,
wie die Wähler gewählt haben.
Sie bestimmen mit der Wahl,
wie viele Stimmen eine Fraktion
bei der Kanzlerwahl hat.

Bevor die Kanzlerin gewählt wird,
verhandeln die Fraktionen:

  • Was soll die neue Regierung tun?

  • Wer soll Kanzlerin und Minister werden?

Die größte Fraktion in einer Koalition hat
bisher immer die Kanzlerin vorgeschlagen.

Die Kanzlerin wird danach mit der Kanzlermehrheit
der Koalition gewählt.
Es kann auch passieren,
dass die Kanzlerin nicht gewählt wird.
Wenn mehrere Abgeordnete sagen:
Keiner kann mir vorschreiben, wen ich wähle.
Ich wähle anders als meine Fraktion.
Dann wird die Kanzlerin nicht gewählt.

Regierungswechsel: Bundeskanzler Helmut Kohl, am Rednerpult, löst Helmut Schmidt (li.) ab (01.10.1982). (© dpa, Martin Athenstädt)

Der Bundestag kann die Kanzlerin entlassen,
wenn er gleichzeitig eine neue wählt.
Das ist erst einmal in Deutschland geschehen.

Nach der Bundestagswahl 1980 wurde Helmut Schmidt
von den Abgeordneten aus der Fraktion SPD und FDP
zum Bundeskanzler gewählt.
Im Jahr 1982 wurde der Kanzler Helmut Schmidt entlassen.
Die Abgeordneten aus der Fraktion der FDP
waren damals mit seinen Entscheidungen
nicht mehr zufrieden.
Sie wollten mit der Fraktion der CDU und CSU
einen anderen Kanzler wählen.
So kam es zu einer Abstimmung.
Nach dieser Abstimmung war Helmut Kohl Kanzler,
nicht mehr Helmut Schmidt.
Eine solche Abstimmung nennt man
konstruktives Misstrauensvotum.

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