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Der Bundestag und der Bundesrat | einfach POLITIK | bpb.de

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Der Bundestag und der Bundesrat

/ 4 Minuten zu lesen

Die Abgeordneten des Bundestages werdenvom Volk gewählt. Sie sind Vertreter des Volkes. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Bundestag und Bundesrat machen die Gesetze.

Der Bundestag


Der Bundestag wird direkt vom Volk gewählt.
Jeder Wähler kann mitentscheiden,
welche Personen ihn im Bundestag vertreten.

Reichstagsgebäude in Berlin. (© Bundestag)

Die gewählten Vertreter heißen Abgeordnete.
Die Abgeordneten vertreten das Volk im Bundestag.

  • Die Abgeordneten im Bundestag entscheiden über neue Gesetze.

  • Und sie können Gesetze ändern, die es schon gibt.

  • Die Abgeordneten entscheiden über den Haushalt.
    Der Haushalt ist ein Gesetz, das festlegt,
    für was wie viel Geld ausgegeben werden darf.

  • Die Abgeordneten wählen die Bundeskanzlerin
    oder den Bundeskanzler.

  • Die Abgeordneten kontrollieren die Regierung.
    Die Abgeordneten im Bundestag fragen zum Beispiel nach:
    Hat die Regierung das Geld auch so ausgegeben,
    wie es vom Bundestag beschlossen wurde?

  • Die Abgeordneten halten im Bundestag Reden und
    sagen ihre Meinung zu wichtigen Fragen.
    Das nennt man Bundestagsdebatte.
    Die Bürgerinnen und Bürger
    dürfen bei einer Bundestagsdebatte vorbeikommen
    und zuschauen.

  • Die Abgeordneten arbeiten auch in Ausschüssen des Bundestages.
    In einem Ausschuss prüft und diskutiert
    eine Gruppe von Abgeordneten Gesetzesvorschläge.
    Ein Ausschuss ist für ein politisches Thema zuständig.
    Zum Beispiel: Gesundheit oder Bildung.

  • Die Abgeordneten sprechen in ihren Wahlkreisen mit
    den Bürgerinnen und Bürger.
    Der Wahlkreis ist der Ort,
    wo sie gewählt worden sind.

Die Abgeordneten werden für vier Jahre
in den Bundestag gewählt.

Die Abgeordneten sind bei ihrer Arbeit frei.
Sie entscheiden nach dem,
was sie richtig oder falsch finden.
Abgeordnete können sagen:
Ich lasse mich nicht dazu zwingen,
etwas zu machen oder nicht zu machen.
Der Abgeordnete kann zum Beispiel
für oder gegen ein Gesetz stimmen.
Niemand darf bestimmen,
wie ein Abgeordneter abstimmen soll.
Im Artikel 38 des Grundgesetzes steht:
"Sie sind […] nur ihrem Gewissen unterworfen."

Es ist aber erlaubt, dem Abgeordneten zu sagen:
Welche Vorteile zum Beispiel ein neues Gesetz hat.
Oder: Welche Nachteile ein neues Gesetz hat.
Die Abgeordneten sind auch dafür gewählt,
dass Menschen aus ihrem Wahlkreis ihnen sagen können,
was sie wichtig finden.

Die Abgeordneten aus der gleichen Partei oder
Abgeordnete mit den gleichen Zielen
bilden eine Fraktion.
Sie sprechen viel miteinander ab. Zum Beispiel:

  • welche Vorschläge sie machen wollen,

  • wie sie abstimmen oder

  • wen sie wählen wollen.

Die Abgeordneten erreichen ihre Ziele besser,
wenn sie zusammen arbeiten.

Der Deutsche Bundestag (© picture-alliance/dpa)

Die Wahl des Bundestages


Es gibt wichtige Regeln für die Wahl des Bundestages.
Im Artikel 38 (1) des Grundgesetzes steht:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt".
Diese Regeln müssen eingehalten werden.

Stimmzettel für die Wahl zum Deutschen Bundestag. (© Ullstein Bild - Müller-Stauffenberg)

  • Eine Wahl ist allgemein:
    Alle Deutschen dürfen wählen.
    Egal wie viel Geld sie verdienen oder
    welche Religion sie haben.
    Man darf erst mit 18 Jahren wählen.


  • Eine Wahl ist unmittelbar:
    Die Bürger wählen die Abgeordneten direkt.
    So wie eine Klasse direkt einen Klassensprecher wählt.
    Eine andere Art zu wählen ist die indirekte Wahl.
    Zum Beispiel die Wahl der Schülervertretung
    einer ganzen Schule.
    Hier wählen die Schüler einer Klasse zuerst
    den Klassensprecher.
    Diese Klassensprecher wählen dann die Schülervertretung
    der ganzen Schule.
    Die Schüler haben die Schülervertretung indirekt gewählt.
    Trotzdem vertritt die Schülervertretung alle Schüler.


  • Eine Wahl ist frei:
    Alle Deutschen dürfen wählen, wenn sie wollen.
    Es darf keinen Druck und keine Verbote geben.
    Es bedeutet auch, dass man nicht wählen muss.


  • Eine Wahl ist gleich:
    Alle Stimmen sind gleich wichtig.
    Keine Stimme zählt mehr oder weniger.


  • Eine Wahl ist geheim:
    Niemand darf zuschauen,
    wen man wählt oder überprüfen,
    wen man gewählt hat.
    Deshalb gibt es Wahlkabinen.
    In eine Wahlkabine muss man alleine hineingehen.
    Wenn man wegen einer Behinderung Hilfe beim Wählen braucht,
    darf man jemanden mitnehmen.

Mehr zur Bundestagswahl steht in
Interner Link: einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017

Der Bundesrat

Bundesratsgebäude in Berlin (© Bundesrat | Frank Bräuer)

In Artikel 50 steht:
"Durch den Bundesrat wirken die Länder
bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und
in Angelegenheiten der Europäischen Union mit".


Die 16 Bundesländer sind im Bundesrat vertreten.
Im Bundesrat entscheiden die Bundesländer in der Bundespolitik mit.

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen.
Das sind die Regierungen der Bundesländer.
Im Bundesrat gibt es insgesamt 69 Stimmen.
Das bedeutet: Es gibt 69 Plätze.
Die Bundesländer haben
unterschiedlich viele Stimmen im Bundesrat.
Bundesländer mit vielen Bürgern
haben mehr Stimmen.
Bundesländer mit weniger Bürgern
haben weniger Stimmen.

  • Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel 6 Stimmen,
    da dort die meisten Einwohner leben.

  • Bremen hat nur 3 Stimmen,
    weil es die wenigsten Einwohner hat.

Jedes Bundesland hat aber
mindestens 3 Stimmen im Bundesrat.

Eine Sitzung im Bundesrat (© Bundesrat/Frank Bräuer;)

Der Bundesrat macht
zusammen mit dem Bundestag die Gesetze.
Der Bundesrat stimmt über Gesetze ab,
die der Bundestag vorher beschlossen hat.
Der Bundesrat kann auch Vorschläge für Gesetze machen.
Der Bundestag muss dann über die Vorschläge
beraten und entscheiden.

Die Gesetze, die Bundestag und
Bundesrat zusammen machen,
gelten in ganz Deutschland.
Im Grundgesetz steht,
bei welchen Themen das so ist.

  • Ein Beispiel dafür ist:
    Wann bekommt jemand die deutsche Staatsangehörigkeit?
    Das darf nur der Bund durch Gesetze festlegen.

Andere Gesetze beschließen die Bundesländer.
Diese Gesetze gelten dann nur in den Ländern.

  • Zum Beispiel: Wie viele Jahre Schüler und
    Schülerinnen zur Schule gehen.

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