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Der Bundestag und der Bundesrat | einfach POLITIK | bpb.de

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Der Bundestag und der Bundesrat

/ 4 Minuten zu lesen

Die Abgeordneten des Bundestages werden vom Volk gewählt. Sie sind Vertreter des Volkes. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Bundestag und Bundesrat machen die Gesetze.

Der Bundestag

Der Bundestag wird direkt vom Volk gewählt. Das Volk sind alle deutschen Bürger und Bürgerinnen. Sie können Vertreter und Vertreterinnen in den Bundestag wählen.

Das ist der Reichstag. (© Bundestag)


Die gewählten Vertreter und Vertreterinnen im Bundestag heißen Abgeordnete. Die Abgeordneten vertreten das Volk im Bundestag.

Aufgaben und Arbeit der Abgeordneten

  • Die Abgeordneten im Bundestag entscheiden über neue Gesetze. Und sie können Gesetze ändern, die es schon gibt.

  • Die Abgeordneten entscheiden darüber, wofür der Staat Geld ausgeben darf. Und sie entscheiden, wie viel Geld der Staat ausgeben darf. Man kann auch sagen: Die Abgeordneten entscheiden über den Haushalt. Der Haushalt ist ein Gesetz, das festlegt, für was wie viel Geld ausgegeben werden darf.

  • Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

  • Die Abgeordneten kontrollieren die Regierung. Die Abgeordneten im Bundestag fragen zum Beispiel: Hat die Regierung das Geld auch so ausgegeben, wie es vom Bundestag beschlossen wurde?

  • Die Abgeordneten halten im Bundestag Reden und sagen ihre Meinung zu wichtigen Fragen. Sie diskutieren miteinander. Das nennt man Bundestagsdebatte. Die Bürger und Bürgerinnen dürfen bei einer Bundestagsdebatte vorbeikommen und zuschauen.

  • Die Abgeordneten arbeiten auch in Gruppen zusammen. Sie prüfen und diskutieren dort Gesetzesvorschläge. Diese Gruppen heißen Ausschüsse. Jeder Ausschuss ist für ein bestimmtes Thema zuständig. Zum Beispiel: Gesundheit oder Verkehr.

  • Die Abgeordneten sprechen in ihren Wahlkreisen mit den Bürgern und Bürgerinnen. Der Wahlkreis ist der Ort, in dem sie gewählt worden sind.

Die Abgeordneten werden für vier Jahre in den Bundestag gewählt.

Die Abgeordneten sind bei ihrer Arbeit frei

Abgeordnete entscheiden nach dem, was sie richtig oder falsch finden. Abgeordnete können sagen: Ich lasse mich nicht dazu zwingen, etwas zu machen oder nicht zu machen.

Abgeordnete können zum Beispiel für oder gegen neue Gesetze stimmen. Niemand darf bestimmen, wie Abgeordnete abstimmen sollen.

Im Grundgesetz steht in Artikel 38: „Sie sind [...] nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Trotzdem können Menschen einem Abgeordneten sagen, welche Vorteile zum Beispiel ein neues Gesetz hat. Oder welche Nachteile ein neues Gesetz hat.
Die Abgeordneten vertreten die Menschen in Deutschland. Die Menschen können den Abgeordneten sagen, was sie wichtig finden.

Abgeordnete bilden Fraktionen

Die Abgeordneten schließen sich zu Gruppen zusammen.
Abgeordnete aus der gleichen Partei oder Abgeordnete mit den gleichen Zielen sind in einer Gruppe. Das heißt: Sie bilden eine Fraktion. Sie sprechen viel miteinander ab.

Zum Beispiel:

  • Welche Vorschläge wollen sie machen?

  • Wie wollen sie abstimmen?

  • Wen wollen sie wählen?


Die Abgeordneten erreichen ihre Ziele besser, wenn sie zusammenarbeiten.

Die Wahl des Bundestages

Es gibt wichtige Regeln für die Wahl des Bundestages. Im Grundgesetz steht in Artikel 38 Absatz 1:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
Diese Regeln müssen eingehalten werden.

  • Eine Wahl ist allgemein
    Alle deutschen Bürger und Bürgerinnen dürfen wählen. Es ist zum Beispiel egal, wie viel Geld sie verdienen oder welche Religion sie haben.

  • Die Wahl ist unmittelbar
    Die Bürger und Bürgerinnen wählen die Abgeordneten direkt. So wie eine Klasse direkt einen Klassensprecher wählt. Eine andere Art, zu wählen, ist die indirekte Wahl. Zum Beispiel die Wahl der Schülervertretung einer ganzen Schule. Hier wählen die Schüler einer Klasse zuerst den Klassensprecher. Diese Klassensprecher wählen dann die Schülervertretung der ganzen Schule. Die Schüler haben die Schülervertretung indirekt gewählt. Trotzdem vertritt die Schülervertretung alle Schüler und Schülerinnen.

  • Eine Wahl ist frei
    Alle Deutschen dürfen wählen, wen sie wollen. Es darf keinen Druck und keine Verbote geben. Es bedeutet auch, dass man nicht wählen gehen muss. Wählen ist freiwillig.

  • Eine Wahl ist gleich
    Alle Stimmen sind gleich wichtig. Keine Stimme zählt mehr oder weniger.

  • Eine Wahl ist geheim
    Niemand darf zuschauen, wen man wählt, oder überprüfen, wen man gewählt hat. Deshalb gibt es Wahlkabinen. In eine Wahlkabine muss man alleine hineingehen. Wenn man wegen einer Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, darf man jemanden mitnehmen.

Das ist eine Wahlkabine. (© Wikimedia, Bernd Schwabe)

Der Bundesrat

Das ist der Bundesrat. (© Bundesrat | Frank Bräuer)

Im Grundgesetz steht in Artikel 50:
„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“

Alle 16 Bundesländer sind im Bundesrat vertreten.
Im Bundesrat sind Mitglieder der Landesregierungen. Landesregierungen sind die Regierungen der Bundesländer. Zum Beispiel ist jemand aus der Regierung von Bayern im Bundesrat.

Im Bundesrat entscheiden also die Bundesländer in der Politik für ganz Deutschland. Die Politik für ganz Deutschland heißt auch Bundespolitik.

Im Bundesrat haben die Bundesländer insgesamt 69 Stimmen. Das bedeutet: Es gibt 69 Plätze.

Die Bundesländer haben unterschiedlich viele Stimmen im Bundesrat. Länder mit vielen Einwohnern haben viele Stimmen. Länder mit weniger Einwohnern haben weniger Stimmen.

  • Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel 6 Stimmen, da dort die meisten Einwohner leben.

  • Bremen hat nur 3 Stimmen, weil es die wenigsten Einwohner hat. Jedes Bundesland hat aber mindestens 3 Stimmen im Bundesrat.

Der Bundesrat macht zusammen mit dem Bundestag die Gesetze. Der Bundesrat stimmt über Gesetze ab, die der Bundestag vorher beschlossen hat.

Der Bundesrat kann auch Vorschläge machen, was in einem Gesetz stehen soll. Der Bundestag muss dann über die Vorschläge beraten und entscheiden.

Die Gesetze, die Bundestag und Bundesrat zusammen machen, gelten in ganz Deutschland.

Im Grundgesetz steht, bei welchen Themen es Gesetze geben muss, die in ganz Deutschland gelten. Zum Beispiel darf nur der Bund festlegen, wann jemand die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen darf.

Andere Gesetze beschließen die Bundesländer selbst. Diese Gesetze gelten dann nur in den Ländern.

Jedes Bundesland beschließt zum Beispiel, wie viele Jahre Schüler und Schülerinnen zur Schule gehen.

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