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Die Kompetenzen der Europäischen Union in der Sozialpolitik allgemein und in der Alterssicherungspolitik im Besonderen sind begrenzt. Allerdings gerät die Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in den Mitgliedsländern zunehmend in den Fokus der EU-Politik.
Dies betrifft insbesondere die Themen "Anhebung der Altersgrenzen", "Ausdehnung der Alterserwerbstätigkeit" und "Förderung der privaten und betrieblichen kapitalgedeckten Vorsorge". Seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise erfolgt die Einflussnahme der EU auf die Sozial- und Alterssicherungspolitik vor allem über das Instrument der wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung.
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