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Die unvollendete Verfassung Systemischer Rassismus und der Kampf um demokratische Teilhabe in den USA

Rebecca Brückmann

/ 11 Minuten zu lesen

Von der Sklaverei und ihrer Abschaffung über Jim Crow und die Bürgerrechtsbewegung bis heute: Der Kampf um die politische Teilhabe von Afroamerikanern/-innen zieht sich durch die US-Geschichte.

Im März 1965, während der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, protestieren Menschen in Harlem, New York für die freie Ausübung des Wahlrechts von Afroamerikanern/-innen. (© picture alliance / Everett Collection)

Der afroamerikanische Autor Frederick Douglass fragte bei einem Kongress von Gegnerinnen der Sklaverei am 5. Juli 1852: “Was bedeutet der 4. Juli für den amerikanischen Sklaven?” Der US-amerikanische Unabhängigkeitstag markiere die Freiheit weißer Amerikaner/-innen, mahnte Douglass, offenbare aber zugleich die “schwerwiegende Ungerechtigkeit und Grausamkeit” afroamerikanischer Versklavung und mache das Feiern somit heuchlerisch. Zwei Jahre später bezeichnete William Lloyd Garrison, wie Douglass ein Abolitionist, die sich für ein Verbot der Sklaverei einsetzten, die US-amerikanische Verfassung gar als einen „Pakt mit dem Tod“ und „Abkommen mit der Hölle“ und verbrannte demonstrativ eine Ausgabe am Unabhängigkeitstag.

Frederick Douglass, ca. 1879. (© picture alliance / Newscom / National Archives Gift Collection)

Das 250-jährige Jubiläum der Unabhängigkeitserklärung lädt dazu ein, die historische und aktuelle Situation von Afroamerikaner/-innen zu reflektieren. Die 1787 verabschiedete Verfassung der Vereinigten Staaten war nicht nur ein einzigartiges, demokratisch ausgelegtes Dokument seiner Zeit, sondern kodifizierte zugleich die Unterwerfung versklavter Schwarzer Menschen in den USA. Doch entgegen der dramatischen Ablehnung Garrisons verstand die Mehrheit afroamerikanischer Aktivisten/-innen seither die postulierten Interner Link: Ideale der Unabhängigkeitserklärung sowie die demokratischen Grundsätze der Verfassung (insbesondere nach der Ratifizierung zentraler Verfassungszusätze) als Referenz für gleichberechtigte demokratische und soziale Teilhabe – trotz des Widerspruchs zwischen Ideal und Realität. Im Folgenden werden zentrale historische Entwicklungen verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Strukturen und deren Auswirkungen auf Afroamerikaner/-innen analysiert und illustriert, wie diese in heutigen Debatten weiterwirken.

Die Gründungsphase (1774-1797)

Als Thomas Jefferson die Unabhängigkeitserklärung entwarf, beklagte er in einer ursprünglichen Version die britische Versklavung von Afrikanern/-innen – doch versklavte Jefferson selbst über 600 Menschen, und der Zweite Kontinentalkongress entfernte später den Absatz. Die Delegierten der dreizehn Kolonien verglichen stattdessen ihren eigenen Status unter britischer Herrschaft mit Versklavung – ein rhetorisches Stilmittel, das die Legitimität britischer Herrschaft grundsätzlich in Frage stellen sollte und doch die eigene, tatsächliche Versklavung von mehr als 500 000 Schwarzen Menschen in den Kolonien ignorierte.

Die Gründungsphase der USA gibt Aufschluss über den fortbestehenden Widerspruch zwischen Gleichheits- und Gerechtigkeitsrhetorik und andauernder Diskriminierung marginalisierter sozialer Gruppen, insbesondere von Afroamerikanern/-innen. Die Versklavung Schwarzer Menschen war legal in allen Kolonien, als die Amerikanische Revolution ausbrach: In den Südstaaten der entstehenden Nation konstituierten Versklavte zwischen 30 und 60 Prozent aller Einwohner/-innen; selbst New York hatte einen Versklavtenanteil von 10 Prozent. Laut dem Historiker Eric Foner war zu diesem Zeitpunkt Versklavung bereits das Fundament der Wirtschafts- und Sozialstruktur der Südstaaten und rassistische Vorurteile gegenüber Schwarzen Menschen durchzogen die gesamte Nation. Zugleich mehrten sich insbesondere nach Ende des Unabhängigkeitskrieges Stimmen, die das postulierte liberal-demokratische Selbstverständnis der neuen Nation mit der Notwendigkeit, Sklaverei abzuschaffen, koppelten.

Das Wort „Sklaverei“ kommt in der US-Verfassung nicht vor, und doch sind das Dokument und sein Entstehungsprozess durch die Sklaverei geprägt. Als 1787 das US-Verfassungskonvent zusammentrat, hatten bereits sechs nördliche Bundesstaaten begonnen, Sklaverei abzuschaffen. Die Debatte um Versklavung, mit ihr verwobene sozioökonomische Interessen, die Rolle des Föderalismus, sowie die moralische Dimension beeinflusste die gesetzgebende Versammlung stark. Befürworter der Sklaverei gewannen drei zentrale Bestimmungen in der Verfassung. Wenn in jener von „anderen“ oder „solchen Personen“ die Rede ist, sind damit Schwarze Versklavte gemeint.

Artikel 1, Absatz 2 bestimmt die Zusammensetzung des Kongresses. Hier galt bis nach Ende des Bürgerkrieges (1861-1865) der sogenannte „Drei-Fünftel-Kompromiss“, der festlegte, dass Versklavte beim Zensus zu Drei-Fünfteln einer freien Person in der Bevölkerung gezählt wurden. Bis heute wird anhand des US-Zensus der einzelstaatliche Steueranteil und die Anzahl der Mitglieder pro Staat im Repräsentantenhaus und damit auch in der Wahlversammlung (electoral college) zur Präsidentschaft bestimmt. Der Kompromiss bewirkte, dass Versklavte das politische Gewicht der Südstaaten erhöhten, obwohl sie selbst von politischer Teilhabe ausgeschlossen blieben. Der neunte Absatz des gleichen Artikels ordnete an, dass „Einwanderung oder Hereinholung solcher Personen, deren Zulassung einer der derzeit bestehenden Einzelstaaten für angebracht hält,“ zwanzig Jahre lang nicht vom Kongress verboten werden konnte. Diese Klausel legitimierte den transnationalen Sklavenhandel bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1808. Zudem wurde eine Klausel in die Verfassung aufgenommen, die auf „entflohene Versklavte“ zielte und bestimmte, dass diese grundsätzlich an ihre Versklaver/-innen ausgeliefert werden müssten – unabhängig davon, ob sie in einen freien Staat geflohen waren (Artikel 4, Absatz 2; Fugitive Slave Acts wurden bis zum Ausbruch des Bürgerkrieges außerdem kontinuierlich verschärft). Eine Reihe an Abolitionist/-innen wie Garrison verurteilten die Verfassung daher grundsätzlich als ein „Pro-Sklaverei“-Dokument; Douglass und andere zielten indes darauf, sich dessen Rechtsstaatsprinzip zunutze zu machen.

Die grundlegende Kontroverse des Verfassungskonvents, welche Funktionen und Macht Interner Link: Einzelstaaten im Vergleich zur Bundesregierung haben sollten (auch im Hinblick auf Privateigentum, unter das Versklavte rechtlich fielen), ist untrennbar mit Sklaverei verbunden. Die Verfassung garantierte nicht nur das gesetzlich legitimierte Fortbestehen, sondern das Wachstum der Sklaverei in der frühen Republik. Zwölf der ersten achtzehn Präsidenten waren selbst Versklaver – die überproportionale Vertretung der Südstaaten bevorteilte in der Wahlversammlung Präsidentschaftskandidaten aus dem Süden. Im Jahr 1790 beschloss der Kongress zudem im Naturalization Act, dass ausschließlich freie weiße Menschen die Staatsbürgerschaft erlangen konnten. Somit waren nicht nur versklavte, sondern auch freie Afroamerikaner/-innen keine Staatsbürger/-innen und damit vom politischen Prozess ausgeschlossen.

Das Erbe der Wahlversammlung führt heute noch zu einer strukturellen Benachteiligung von Bevölkerungsminderheiten im Wahlrecht. Bei der Präsidentschaftswahl werden in 48 der 50 Staaten Wahlmännerstimmen (electoral votes) nicht proportional, sondern alle an den Kandidaten oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen in diesem Staat vergeben (the winner takes all). Gerade in Staaten mit einem signifikanten Schwarzen Bevölkerungsanteil führt das dazu, dass Millionen Schwarze Stimmen durch das Block-Wahlverhalten der weißen Mehrheit effektiv neutralisiert werden. Auch die Formierung des Senats – in dem jeder Bundesstaat mit zwei Senatoren/-innen vertreten ist, unabhängig von der Bevölkerungszahl – führt zu einer systematischen Unterrepräsentation von US-Amerikaner/-innen in bevölkerungsreichen Staaten, die aufgrund von internen und externen Migrationsbewegungen oft diverser sind. So repräsentieren momentan Demokratische Senatoren/-innen – die öfter in solchen Staaten gewählt werden – über 40 Millionen mehr Menschen als Republikanische, obwohl letztere sechs Sitze mehr sowie die Mehrheit im Senat innehaben.

Die erste Reconstruction und konservativer Widerstand

Viele juristische und politische Verhandlungen grundlegender Fragen von Antidiskriminierung und sozialer Gerechtigkeit in den USA beruhen noch heute auf drei Verfassungszusätzen, den sogenannten Reconstruction Amendments. Diese wurden nach Ende des Interner Link: Bürgerkrieges während der Ära der politischen, soziokulturellen und wirtschaftlichen Integration von vier Millionen ehemalig versklavten Afroamerikaner/-innen sowie der Wiedereingliederung ehemaliger Konföderiertenstaaten verabschiedet. Die dreizehnten, vierzehnten, und fünfzehnten amendments schufen eine fundamental neu ausgerichtete Verfassung. Der 13. Zusatz schaffte Sklaverei (in den meisten Fällen, nicht jedoch für verurteilte Straftäter/-innen) ab; der 14. Zusatz schuf ein nationales Staatsbürgerschaftsrecht und rechtsstaatliches Gleichheitsprinzip für alle in den USA Geborenen (bis 1924 mit Ausnahme Interner Link: Indigener communities); der 15. Zusatz etablierte das Wahlrecht für Schwarze Männer. Die Befugnisse der Bundes-Legislative, -Exekutive und -Judikative zur Durchsetzung jener Bürgerrechte wurden durch diese Zusätze zudem signifikant erweitert. Historiker/-innen sprechen von einer zweiten Gründungsära der Vereinigten Staaten, insbesondere im Hinblick auf afroamerikanische Bürger- und Menschenrechte.

Die ersten afroamerikanischen US-Senatoren und -Repräsentanten. Von links nach rechts: Hiram Rhodes Revels, Benjamin Sterling Turner, Robert Carlos De Large, Josiah Thomas Walls, Jefferson Franklin Long, Joseph Hayne Rainy und Robert Brown Elliot. (© picture alliance/Newscom/Picture History)

Die Auswirkungen waren revolutionär. Jahrzehntelang hatten Afroamerikaner/-innen sich für volle politische und soziale Rechte engagiert, und über 180 000 Afroamerikaner hatten im Bürgerkrieg auf Seite der Union der Nordstaaten gekämpft. Nach Verabschiedung des Wahlrechts für Afroamerikaner wurden während der Reconstruction fast 2000 Schwarze Männer in öffentliche Ämter gewählt, davon sechzehn in den Kongress. Darüber hinaus schritt der Kongress gezielt mit Gesetzgebung gegen die Praxen rassistischer Organisationen wie des Ku Klux Klans ein. Noch weiter ging ein Bürgerrechtsgesetz im Jahr 1875, das auf dem Gleichheitsgrundsatz des 14. Verfassungszusatzes beruhte und damals bereits die rassifizierte Trennung öffentlicher und privatgeschäftlicher Räume untersagte.

Mit der starken Rolle des Bundes in der Durchsetzung der Grundrechte für Afroamerikaner/-innen legte die erste Reconstruction den Grundstein für die Taktik Schwarzer Bürgerrechtsaktivisten/-innen, Bündnisse und Unterstützung auf nationaler statt regionaler Ebene zu suchen, die sich im 20. Jahrhundert fortsetzte. Insbesondere bei weißen Konservativen sind Vorgaben des Bundes hingegen bis heute negativ belegt.

Waren diese Entwicklungen revolutionär für afroamerikanische Gleichstellung, führten rassistischer Terror, der Rückzug der Unions-Armee aus dem Süden im Jahr 1878 sowie eine Reihe an Urteilen des Interner Link: Supreme Courts – dem Obersten Gericht der USA, das große Teile jener Reformen (inklusive des Bürgerrechtsgesetzes von 1875) rückgängig machte – zu einem systematischen Rollback afroamerikanischer Rechte zum Ende des 19. Jahrhunderts. Im Namen vermeintlicher Korruptionsbekämpfung und der Verhinderung vermeintlichen Wahlbetrugs verabschiedeten Südstaaten neue Verfassungen und Gesetze, die mithilfe farbenblinder Rhetorik gezielt die Reconstruction Amendments unterliefen, Afroamerikaner systematisch um ihr Wahlrecht brachten (z.B. durch Wahlsteuern oder trickreiche Lese- und Schreibtests) und die Interner Link: rassifizierte Trennung Schwarzer und Weißer in allen öffentlichen Räumen forcierten. Darüber hinaus wurden zwischen 1882 und 1968 mehr als 4700 Afroamerikaner/-innen gelyncht. Bis zum Jahr 1957 verabschiedete der US-Kongress kein einziges afroamerikanisches Bürgerrechtsgesetz mehr.

Im März 1965, Während der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, marschieren Protestierende für die freie Ausübung des Wahlrechts von Afroamerikanern/-innen von Selma nach Montgomery, Alabama. (© picture alliance/Glasshouse Images/Circa Images)

Die zweite Reconstruction

Nach jahrzehntelangem Aktivismus erreichte die Schwarze Befreiungsbewegung des 20. Jahrhunderts, die zwischen den 1950er und 1970er Jahren ihren Höhepunkt erlebte, bahnbrechende Erfolge mit der Verabschiedung dreier Bürgerrechtsgesetze. Von Historiker/-innen als zweite Reconstruction bezeichnet, verbot der Civil Rights Act des Jahres 1964 die rassifizierte Trennung öffentlicher und privatgeschäftlicher Räume sowie rassistische und sexistische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Ein Jahr später folgte der Voting Rights Act, der die 15. (Wahlrecht für Schwarze Männer) und 19. (Wahlrecht für Frauen) Verfassungszusätze stärkte und Einschränkungen demokratischer Teilhabe verbot. Der Fair Housing Act des Jahres 1968 ging gegen Diskriminierung auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt vor.

Der Voting Rights Act (VRA) war tiefgreifend und effektiv. Sektion 2 verbot jedwede Einschränkung des Wahlrechts aus rassifizierten Gründen; Sektionen 4 und 5 etablierten, dass (und welche) Wahlkreise mit einer langen Geschichte rassistischer Wahlrechtseinschränkungen Änderungen ihres Wahlrechts durch das Bundesjustizministerium oder ein Bundesgericht in Washington, D.C., genehmigen lassen mussten; Sektionen 6-10 schafften Wahlsteuern ab und autorisierten den Generalbundesanwalt sowie nationale Wahlbeobachter/-innen, bei Unregelmäßigkeiten einzuschreiten. In den kommenden Jahrzehnten stieg der Anteil Schwarzer Wähler/-innen und Amtsträger/-innen, insbesondere in den Südstaaten, exponentiell an, vor allem bei Regionalwahlen.

Backlash: Die zunehmende Einschränkung Schwarzer politischer Teilhabe

Gerade aufgrund des Erfolgs des VRA sah sich das Gesetz von Beginn an politischen sowie juristischen Angriffen ausgesetzt. Dabei urteilte der Supreme Court schon 1966 in dem Fall Externer Link: South Carolina v. Katzenbach, dass der Kongress mit der Verabschiedung des Gesetzes nicht seine Kompetenzen innerhalb des föderalen Systems überschritten habe, sondern durch den 15. Verfassungszusatz ermächtigt sei, offene demokratische Teilhabe durchzusetzen. Bis zum Jahr 2006 verlängerte der US-Kongress regelmäßig und nahezu einstimmig die Überprüfungsvorgabe für historisch diskriminierende Wahlbezirke. Mit einem zunehmend konservativ besetzten Verfassungsgericht setzte sich jedoch eine skeptische Betrachtung des Gesetzes juristisch durch.

Der VRA wurde durch die Urteile in Externer Link: Shelby County v. Holder im Jahr 2013 sowie in Externer Link: Louisiana v. Callais und der Folgeentscheidung in Externer Link: Allen v. Milligan im Frühjahr 2026 endgültig dezimiert. Shelby setzt das Genehmigungsverfahren für historisch diskriminierende Wahlkreise außer Kraft. Seitdem wurden gerade in Staaten, die lange das afroamerikanische Wahlrecht einschränkten, eine Vielzahl restriktiver Gesetze verabschiedet, die insbesondere Afroamerikaner/-innen und anderen People of Color Interner Link: die Ausübung ihres Wahlrechts erschweren.

Callais und die vorläufige Entscheidung in Allen bestimmten, dass parteipolitisches Interner Link: Gerrymandering legitim und keine Einschränkung der demokratischen Teilhabe sei. Diese Urteile verschärften die Maßstäbe für Klagen entlang des VRA erheblich. Der Gerichtshof verlangt nun, dass Kläger-/innen rassistische Diskriminierung unabhängig von parteipolitischen Interessen nachweisen. Zwar wird das gezielte Zuschneiden von Wahlbezirken, um die eigenen Erfolgschancen zu erhöhen, von beiden großen US-Parteien betrieben. Doch berücksichtigen die Urteile nicht, dass die Republikanische Partei bei der Neugestaltung von Wahlkreisen die Repräsentation von Afroamerikaner/-innen, die in großer Mehrheit die Demokratische Partei wählen, bewusst untergräbt – insbesondere, wenn mehrheitlich Schwarze Wahlbezirke aufgelöst werden. Bundesrechtliche Eingriffe gegen de facto diskriminierende Wahlkreiszuschnitte sind damit deutlich schwerer durchsetzbar geworden, gerade dort, wo rassifizierte Benachteiligung als Ausdruck parteipolitischer Zielsetzungen eingeordnet werden kann.

Auch die Aberkennung des Wahlrechts nach einer strafrechtlichen Verurteilung (felony disenfranchisement), die momentan vier Millionen in den USA von Wahlen ausschließt, betrifft überproportional Afroamerikaner/-innen und führt zu einem weiteren strukturellen Ausschluss.

Im November 2021 protestieren Menschen vor dem Weißen Haus in Washington gegen Wählerunterdrückung. (© picture alliance/Newscom/Bonnie Cash)

Wie also weiter? Rassismus, ökonomische und machtpolitische Interessen sowie rassistische Sorgen um weißen Machtverlust in einer zunehmend ethnisch diversifizierten Gesellschaft zerrütten afroamerikanische demokratische Teilhabe und soziale Gleichstellung. Dennoch zeigen die Geschichte der USA und die revolutionären Erfolge der Schwarzen Befreiungsbewegung, dass die Idee einer multiethnischen, liberalen Demokratie als Ideal nie verloren ging. Zur Umsetzung bedarf es Interner Link: verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Reformen, inklusive eines neuen Voting Rights Acts, der gemeinsamen Bekämpfung autoritärer Bestrebungen und der gesellschaftlichen Anerkennung der 250 Jahre alten Vision der Unabhängigkeitserklärung, dass alle Menschen frei und gleich erschaffen wurden.

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Rebecca Brückmann ist Associate Professor of History am Carleton College in Northfield, Minnesota. Sie wurde 2014 am John.-F.-Kennedy Institut für Nordamerikastudien an der Freien Universität Berlin promoviert und forscht zu afroamerikanischer Geschichte, Geschlechtergeschichte und der Geschichte von white supremacy.