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Nur die Meinung eines einzigen Gerichts? | USA | bpb.de

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Nur die Meinung eines einzigen Gerichts? Der US-Supreme Court im historischen und föderalen Kontext

Kirk W. Junker

/ 13 Minuten zu lesen

Wie der Oberste Gerichtshof der USA sich entwickelte, wofür er in der Kritik steht, welche Reformvorschläge existieren und warum seine Macht im föderalen System der USA beschränkt ist.

Die Richterinnen und Richter des Supreme Court im November 2025. Von links: Amy Coney Barrett, Neil Gorsuch, Sonia Sotomayor, Clarence Thomas, Chief Justice John Roberts, Samuel Alito, Elena Kagan, Brett Kavanaugh und Ketanji Brown Jackson. (© picture alliance/Associated Press/Dana Verkouteren)

In den Vereinigten Staaten von Amerika bestehen heute 51 parallele Rechtssysteme. 30.000 bundesstaatliche Richter wenden das Recht der einzelnen Bundesstaaten an. Knapp 900 Bundesrichter, darunter auch der Oberste Gerichtshof, legen wiederum das nationale Bundesrecht aus. Im Einklang mit dem englischen Common-Law-System, auf dem das US-Rechtssystem beruht, verfügen die USA über keine speziellen Gerichte für verfassungsrechtliche Angelegenheiten. Die Obersten Gerichtshöfe der Bundesstaaten sowie der Oberste Gerichtshof der USA (United States Supreme Court) entscheiden letztinstanzlich über die Verfassung ihrer jeweiligen Rechtsordnung und fungieren zugleich als letzte Instanz der allgemeinen Gerichtsbarkeit.

Allerdings fallen vergleichsweise wenige Rechtsangelegenheiten in die Zuständigkeit des Bundes. Das Bundessystem wurde erst nach den Rechtssystemen der Einzelstaaten geschaffen, um spezifische Aufgaben wie die gemeinsame Verteidigung und die Beziehungen zwischen den Staaten zu regeln. Es steht nicht über den Einzelstaaten – daher auch die Bezeichnung „States“ (Staaten). Dennoch gelangen häufig bedeutende Fälle zu verfassungsrechtlichen Fragen des Bundes vor den Obersten Gerichtshof, die die Rechte aller US-Bürger in sämtlichen Bundesstaaten betreffen. Das Gericht muss dabei eine Verfassung auslegen, die lediglich sieben Artikel und 27 Verfassungszusätze (amendments) umfasst, um die darin verbrieften Rechte und Pflichten konkret auf die vorliegenden Streitfälle anzuwenden.

Gründungsphase

Der Supreme Court ist ein Organ, das durch Interner Link: die US-Verfassung von 1789 geschaffen wurde, die älteste kodifizierte und in Kraft befindliche Verfassung der Welt. Doch Interner Link: die Entstehung der Vereinigten Staaten begann nicht mit ihrer Verfassung, sondern 1776, als die dreizehn britischen Kolonien in Amerika ihre Unabhängigkeit vom Königreich Großbritannien erklärten und im Unabhängigkeitskrieg für die Anerkennung dieser kämpften. Bis zum Inkrafttreten der Verfassung 13 Jahre später agierten die ehemaligen Kolonien nach einem gemeinsamen Abkommen, den sogenannten Konföderationsartikeln (Articles of Confederation). Die vom Zweiten Kontinentalkongress entworfenen Articles of Confederation konzentrierten sich auf die Beziehungen der neuen US-Staaten untereinander, da man keinen supranationalen Staat wünschte, der Macht über die bisher unabhängigen Staaten hatte. Sie sahen lediglich ein legislatives Organ vor, bei der die gesamte staatliche Autorität lag und richteten keine separate Exekutive oder Judikative ein.

Letztendlich wurden die Articles of Confederation als Fehlschlag angesehen, da sie unter anderem den dreizehn getrennten staatlichen Gerichtssystemen erlaubten, nationale Gesetze und Verträge unterschiedlich auszulegen. Das Fehlen einer zentralen Steuerhoheit und einer gemeinsamen militärischen Verteidigung wurden ebenfalls kritisiert, was letztendlich zur Schaffung der US-Verfassung führte. Artikel II der Verfassung schuf eine Exekutive, Artikel III fügte ein Judikativ-Organ hinzu – den Supreme Court. Mit den erweiterten Gesetzgebungsbefugnissen des Bundes und einer neuen Bundesexekutive war ein spezialisiertes Gericht erforderlich, um über die voraussichtlich auftretenden Auslegungsfragen des Bundesrechts zu entscheiden. Vor dem Hintergrund der neuen Verfassung, die nur ein einziges Bundesgericht mit einer vergleichsweise kleinen Zuständigkeit im Vergleich zu den einzelnen Bundesstaaten vorsah, bezeichnete Alexander Hamilton die Judikative als die „am wenigsten gefährliche“ Staatsgewalt.

Kurz nachdem die neue Verfassung 1789 in Kraft trat, erkannte der US-Kongress, dass sie nicht ausreichend auf die neue Bundesjustiz einging und verabschiedete den Judiciary Act. Das Gesetz erschuf separate Bundesgerichte erster Instanz – sogenannte Bezirksgerichte (District Courts) – sowie Revisionssgerichte (Court of Appeals), die nach geografischen Regionen organisiert sind. Eine Berufung im deutschen Sinne gibt es in den US-amerikanischen Revisionsgerichten nicht, da das Common Law (Gewohnheitsrecht) verlangt, dass für die Beurteilung von Tatsachenfragen eine Jury verfügbar sein muss und Jurys nur in erster Instanz tätig sind. Folglich können Gerichte der zweiten und dritten Instanz nur das Recht neu auslegen. Bei Sachverhaltsfragen muss der Fall an die erste Instanz zurückverwiesen werden. Kurz gesagt: Der Supreme Court entscheidet nicht über die Wahrheit oder Falschheit von Tatsachen.

Unerlässlich für das Verständnis des Supreme Court ist der Interner Link: US-Föderalismus. Die USA sind kein zentralistischer Staat – sie wurden als Gegenteil davon gegründet. Die US-Verfassung behält den Bundesstaaten, ähnlich wie die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten, zahlreiche eigenständige Gesetzgebungskompetenzen vor. Nach diesem Prinzip ist auch das US-Justizsystem organisiert: Die Bundesgerichte stehen parallel zu den bundesstaatlichen Gerichten und verfügen über eine begrenzte Zuständigkeit, die sich in erster Linie auf Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung bezieht.

Historische Entwicklung des Supreme Court

Nachdem durch die Verfassung und den Judiciary Act das Bundesgerichtssystem etabliert worden war, prägte insbesondere der vierte vorsitzende Richter John Marshall die Stellung des Supreme Court im Verhältnis zu den anderen Staatsgewalten. Unter seinem Vorsitz und insbesondere durch das Urteil im Fall Marbury v. Madison von 1803 wurde die Bundesjustiz als eine von drei unabhängigen und gleichberechtigten Staatsgewalten positioniert. Zudem folgte aus dem Urteil der Grundsatz, dass Gerichte die Anwendung von einfachen Gesetzen verweigern können, wenn diese im Widerspruch zur Verfassung stehen – heute als Normenkontrolle (judicial review) bekannt.

Die Zuständigkeit des Gerichts über die Bundesgerichte und Bundesrecht entwickelte der Supreme Court später mit Verweis auf Artikel III der Verfassung. In späteren Entscheidungen bestätigte der Gerichtshof zudem sein Kassationsrecht, also Aufhebungs- und Änderungsrecht gegenüber der Ausübung von Staatsgewalt durch den US-Kongress, Präsidenten, die Bundesstaaten sowie alle untergeordneten Gerichte, falls darin ein Verstoß gegen die US-Verfassung festgestellt wird.

Bei der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit ist der Supreme Court nicht verpflichtet, jeden Fall zur Entscheidung anzunehmen. Zwar können alle Beteiligten eines Gerichtsverfahrens vor US-Gerichten Rechtsmittel zum Supreme Court erheben, diese werden jedoch in den meisten Fällen nicht akzeptiert. Niemand hat ein Recht auf Revision vor dem Supreme Court. Wenn das Gericht einen Revisionsantrag verweigert, gilt dies als stillschweigende Zustimmung zur Entscheidung des unteren Gerichts in der Sache. Die Gründe, warum der Oberste Gerichtshof Revisionsanträge annimmt, lassen sich in drei Kategorien einteilen: die Vereinheitlichung der Auslegungen von Bundesgerichten zweiter Instanz, die Korrektur falscher Auslegungen von Bundesgerichten erster oder zweiter Instanz oder die endgültige Feststellung, ob die Tätigkeit eines Bundes- oder Landesakteurs gegen die US-Verfassung verstößt.

Der Supreme Court entscheidet nur etwa in 70 bis 80 Fällen pro Jahr, von den 7.000 bis 8.000 Anträgen, die er jährlich erhält. Im Vergleich dazu verzeichnet das deutsche Bundesverfassungsgericht jährlich etwa 5.000 bis 7.000 neue Verfahren.

Kritik am Supreme Court

Ernennungsverfahren

Eine Kritik am Supreme Court richtet sich gegen die Ernennung der Richter durch den Interner Link: US-Präsidenten auf Lebenszeit. Lebenslange Ernennungen waren im Jahr 1787, als die Verfassung verabschiedet wurde, nicht unüblich. Jedoch zeigen die Mitglieder des Supreme Court eine zunehmend größere ideologische Übereinstimmung mit den Präsidenten, durch welche sie ernannt wurden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Dies ist nicht zuletzt dem Interner Link: US-Senat zuzuschreiben, der die Ernennung von Richtern durch den Präsidenten für alle Bundesgerichte genehmigen muss und die Möglichkeit erkannt hat, dass einer politischen Agenda zugeneigte Richter seltener die Durchsetzung dieser blockieren.

Zum Beispiel nominierte Präsident Barack Obama in seinem letzten Amtsjahr 2016 Merrick Garland als Nachfolger für den kurz zuvor verstorbenen Richter des Supreme Court Antonin Scalia. Obwohl die Verfassung vorschreibt, dass der Senat den Ernennungen zustimmen muss, ist nirgendwo konkret festgelegt, wie und wann dies geschehen muss. Als ungeschriebenes Recht tritt der Senat normalerweise innerhalb von sieben bis zehn Wochen nach der Nominierung eines neuen Richters durch den Präsidenten zusammen. In diesem Fall, da die Amtszeit des Demokraten Obama innerhalb eines Jahres endete, weigerte sich der von den Republikanern kontrollierte Senat, einen Zustimmungs- und Bestätigungsprozess anzusetzen. Zwar war das formaljuristisch legal, stellte aber eine neue politische Auslegung der verfassungsrechtlichen Vorgabe durch den Senat dar.

Der neu gewählte Präsident Donald Trump zog daraufhin die Nominierung von Garland zurück und nominierte stattdessen Neil Gorsuch, den die Republikanische Mehrheit im Senat anschließend bestätigte. Dies war die erste von drei Ernennungen für den Obersten Gerichtshof durch Trump in seiner Interner Link: ersten Amtszeit. Auffällig ist, dass die konservative Mehrheit des Supreme Court bei Eilverfahren in 84 Prozent der Fälle im Einklang mit der Position der zweiten Trump-Regierung zu einem gegebenen Thema abstimmt.

Zwar werden nicht nur Richter des Supreme Court, sondern alle Bundesrichter vom Präsidenten ernannt und Senat bestätigt. Auch in vielen Bundesstaaten werden Richter von der dortigen Exekutive ernannt. Im Gegensatz zum Supreme Court entschieden jedoch auch von Trump ernannte Bundesrichter häufig Fälle gegen seine Linie, beispielsweise bei der Ablehnung von Klagen gegen vermeintliche Wahlfälschung nach seiner Wahlniederlage 2020.

Urteile zum Wahlrecht

Noch vor Trumps erster Amtszeit kam es zu Änderungen des Wahlrechts durch die damals bereits konservative Mehrheit im Supreme Court. Die Einschränkung des Voting Rights Act, einem Wahlrechtsgesetz von 1965, durch die Urteile zu Shelby County v. Holder (2013) und zuletzt Louisiana v. Callais (2026) wurde dafür kritisiert, sie würde einzelnen Bundesstaaten erleichtern, Interner Link: Wählerstimmen insbesondere von Minderheiten zu unterdrücken.

Shelby County v. Holder

In dem Verfahren Shelby County v. Holder (2013) entschied der Supreme Court mit 5 zu 4 Stimmen entlang der politischen Ausrichtung der Richter, dass Absatz 4(b) und 5 des Voting Rights Act von 1965 verfassungswidrig seien. Diese hatten etabliert, dass (und welche) Wahlkreise mit einer langen Geschichte rassistischer Wahlrechtseinschränkungen Änderungen ihres Wahlrechts durch das Bundesjustizministerium oder ein Bundesgericht in Washington, D.C., genehmigen lassen mussten. Laut des Supreme Court würde die Bestimmung dieser Wahlkreise den aktuellen Verhältnissen nicht mehr gerecht. Somit stelle sie eine unzulässige Beeinträchtigung der verfassungsrechtlichen Grundsätze des Föderalismus und der gleichberechtigten Souveränität der Bundesstaaten dar.

Die Anforderungen in Absatz 4(b) und 5 des Voting Rights Act hatten zu einer Erhöhung der Vertretung von Minderheiten im Kongress und der Wahlbeteiligung von Minderheiten geführt. Das Urteil des Gerichts im Fall Shelby trug dazu bei, die Wahlbeteiligungskluft zwischen ethnischen Gruppen zu vergrößern: Viele der fast 1.000 Wahllokale, die infolge des Urteils geschlossen wurden, befanden sich in überwiegend afroamerikanischen Bezirken. Diese Schließungen führten nicht zuletzt dazu, dass bei den Zwischenwahlen 2022 Hunderttausende Stimmen von Wählern aus Minderheiten nicht abgegeben wurden.

Zur weiteren Lektüre siehe:
Rebecca Brückmann, "Die unvollendete Verfassung: Systemischer Rassismus und der Kampf um demokratische Teilhabe in den USA", in bpb.de, 03.07.2026.Interner Link: www.bpb.de/themen/nordamerika/usa/579270/die-unvollendete-verfassung/

Fußnoten

  1. Andrea Bernini et al., „Sixty Years of the Voting Rights Act: Progress and Pitfalls” in Oxford Review of Economic Policy 40, no. 3 (2024): 486–97;
    U.S. Commission on Civil Rights, "An Assessment of Minority Voting Rights Access in the United States: 2018 Statutory Report", S. 25. Externer Link: https://www.usccr.gov/files/pubs/2018/Minority_Voting_Access_2018.pdf

  2. Stephen B. Billings et al., „Disparate Racial Impacts of Shelby County v. Holder on Voter Turnout.” In Journal of Public Economics 230 (2024): 105047;
    Kevin T. Morris und Michael G. Miller, „Did Shelby County v. Holder Increase the Racial Turnout Gap?” In Preprint, The Journal of Politics, 2025.

  3. Matt Vasilogambros, "Polling Places Remain a Target Ahead of November Elections", in Stateline, 4. September 2018. Externer Link: https://stateline.org/2018/09/04/polling-places-remain-a-target-ahead-of-november-elections/

  4. Luis Ricardo Fraga et all, "American Democracy and Voter Suppression", in The Annals of the American Academy of Political and Social Science, 708 (1), 2023: S. 227–242.

Louisiana v. Callais

In seinem Urteil vom April 2026 in dem Verfahren Louisiana v. Callais schränkte die konservative 6 zu 3 Mehrheit des Supreme Court weiter den Voting Rights Act ein. Er verlangte von den Klägern, bei der Anfechtung von Wahlkreiszuschnitten vorsätzliche rassistische Diskriminierung statt diskriminierender Auswirkungen nachzuweisen, was die Einrichtung und den Schutz von Wahlkreisen mit Minderheitenmehrheit erheblich erschwert.

Zur weiteren Lektüre siehe:
Rebecca Brückmann, "Die unvollendete Verfassung: Systemischer Rassismus und der Kampf um demokratische Teilhabe in den USA", in bpb.de, 03.07.2026.Interner Link: www.bpb.de/themen/nordamerika/usa/579270/die-unvollendete-verfassung/

Fußnoten

  1. Kevin Morris, “Finishing Off Voting Rights Act, Supreme Court Declares Racism Over — Again”, in Brennan Center for Justice, 26. April 2026. Externer Link: https://www.brennancenter.org/our-work/analysis-opinion/finishing-voting-rights-act-supreme-court-declares-racism-over-again

Shadow Docket

Jüngere Kritik am Supreme Court richtet sich vor allem gegen die Praxis der Fallentscheidungen in Eilanträgen, auch als shadow docket bekannt. Bei diesem Vorgehen entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung über vermeintlich dringende Anträge, insbesondere über Aufhebungen einstweiliger Verfügungen, die Aussetzung von Hinrichtungen oder die Wiedereinsetzung von Anordnungen untergeordneter Gerichte. Voraussetzung für ein solches Eilverfahren ist, dass ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen würde, wenn der Gerichtshof bis zur normalen mündlichen Verhandlung warten würde.

Die shadow docket wurde in der Vergangenheit selten für Entscheidungen von großer rechtlicher oder politischer Bedeutung genutzt. Seit 2017, dem Beginn Trumps erster Amtszeit, wird das Eilverfahren jedoch zunehmend für weitreichende Entscheidungen genutzt, insbesondere für Anträge des Justizministeriums auf dringliche Aussetzungen von Urteilen untergeordneter Gerichte. Seither ist die Frequenz an shadow dockets drastisch gestiegen – und dies trotz mangelnder Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Öffentliche Wahrnehmung

Nicht nur die ideologische Übereinstimmung seiner Urteile mit dem Präsidenten und das stark parteipolitisch geprägte Bestätigungsverfahren weisen darauf hin, dass der Supreme Court parteipolitischer geworden ist. Es lässt sich auch aus einer wachsenden Diskrepanz zwischen den Entscheidungen des Gerichtshofs und der allgemeinen öffentlichen Meinung ablesen, sowie aus einigen jüngsten ethischen Kontroversen, in die Richter verwickelt waren.

Untersuchungen zeigen, dass sich die politische Ausrichtung des Gerichts nach der Bestätigung der drei Richter unter der ersten Trump-Regierung deutlich nach rechts verschoben hat. Dadurch stehen zwei Drittel des Gerichts in Grundsatz-Fragen im Wertesystem rechts vom Durchschnitt der US-Öffentlichkeit. Aufgrund dieser Verschiebungen ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Gerichtshof als unparteiische Institution stark gesunken. Umfragen haben in den letzten Jahren historisch niedrige Werte der öffentlichen Zustimmung verzeichnet. Die zunehmend in den Fokus geratenen persönlichen politischen Aktivitäten der Richter, wie etwa die fehlende Offenlegung von Schenkungen oder das Hissen von Flaggen an den Privathäusern eines Richters im Zusammenhang mit politischen Protesten, hat die Wahrnehmung von Parteilichkeit weiter geschürt.

Reformvorschläge

Zwar kann ein Bundesrichter bei Fehlverhalten grundsätzlich seines Amtes enthoben werden, doch wurde in der US-Geschichte erst ein einziger Richter des Supreme Court einem solchen Verfahren unterzogen – und letztlich freigesprochen. Gerade wegen der Schwierigkeit, ein Amtsenthebungsverfahren vom Repräsentantenhaus bis zur tatsächlichen Amtsenthebung durch eine Zweidrittelmehrheit des Senats durchzuführen, wurden neue Vorschläge für eine Reform des Gerichts erwogen.

Zwar müssen Richter des Supreme Court wie alle Beamte einen Eid zur Verteidigung der Verfassung und wie alle Richter einen Eid zur Unparteilichkeit ablegen. Im Gegensatz zu allen anderen US-Gerichten verfügte der Supreme Court bis 2023 allerdings über keinen Verhaltenskodex für seine Richter. Aufgrund des öffentlichen Drucks verabschiedete der Supreme Court schließlich einen solchen Kodex, der von allen neun Richtern unterzeichnet wurde und Grundsätze zu richterlicher Integrität, Ausschluss- und Ablehnungsgründen von Fällen sowie zu Nebentätigkeiten enthält. Allerdings gibt es keinen klaren, unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Verstößen oder zur Durchsetzung der Regeln. Auch existiert weder ein formelles Beschwerdeverfahren noch eine unabhängige Aufsicht. Die Richter überwachen letztlich ihr eigenes Verhalten und entscheiden selbst, wann sie sich von Fällen zurückziehen. Deshalb drängen Bürgerinitiativen und Demokratische Kongressabgeordnete weiterhin auf strengere, rechtsverbindliche Gesetze, wie beispielsweise den vorgeschlagenen Supreme Court Ethics, Recusal, and Transparency Act, der eine strengere Durchsetzung der Normen der richterlichen Praxis durch Gesetzgebung vorschreiben würde.

Ein weiterer Reformvorschlag ist eine Wahl der Richter. Auch wenn das aus deutscher Perspektive unüblich erscheinen mag, wählen bereits die Bürger einiger US-Bundesstaaten ihre Richter ausdrücklich, um sich vor Parteilichkeit in der Justiz zu schützen. Da eine gemeinsame parteipolitische Auffassung zwischen dem Präsidenten, der die Ernennung vornimmt, und dem ernannten Richter problematisch ist, könnten Richterwahlen hier eine Alternative darstellen. Allerdings birgt auch eine Richterwahl die Gefahr, dass Kandidaten aufgestellt werden, die sich klar entlang parteipolitischer Linien positionieren.

Unter den möglichen Reformmechanismen für den Supreme Court findet die Idee einer Erhöhung der Richterzahl, bekannt als packing the court, in beiden großen Parteien am wenigsten Unterstützung. Stattdessen hat sich die Debatte weitgehend auf weitere Justizreformen verlagert, wie die Einführung von Amtszeitbeschränkungen für Richter oder eine Reform der shadow docket.

Unabhängigkeit der Justiz

Klagen gegen Maßnahmen der Trump-Regierung

Trotz der derzeitigen konservativen Mehrheit des Supreme Court bleibt die Unabhängigkeit von US-Gerichten flächendeckend bestehen. Stand Anfang Juli 2026 haben Kläger in Beschwerdeverfahren gegen Maßnahmen der Trump-Regierung vor verschiedenen Gerichten in 282 Fällen Regierungsmaßnahmen erfolgreich anfechten können, während die Regierung nur in 131 Fällen obsiegte. Das Verhältnis von Siegen und Niederlagen variiert jedoch stark je nach Gerichtsinstanz, wobei die Regierung vor Bezirksgerichten häufig unterliegt und in Revisionsverfahren häufiger obsiegt. Vor allem weist die Trump-Regierung vor dem Supreme Court eine äußerst positive Bilanz auf, wobei sie sich insbesondere in der überwiegenden Mehrheit der Eilbeschlüsse im Rahmen der shadow docket durchsetzt.

Bundesgerichte und bundesstaatliche Gerichte im Vergleich

Bei einer Betrachtung des US-Gerichtssystems ist es wichtig, sich die Verhältnisse zwischen Verfahren einzelstaatlicher und nationaler Gerichtsbarkeit zu vergegenwärtigen: Bundesstaatliche Gerichte verfügen über eine allgemeine Zuständigkeit. Das bedeutet, dass sie die überwiegende Mehrheit der alltäglichen Rechtsstreitigkeiten sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen bearbeiten. Deshalb übersteigt die Zahl der bundesstaatlichen Richter die der Bundesrichter im Verhältnis von etwa 33 zu eins. Die Bundesjustiz ist wesentlich kleiner, wobei sich ihre Zuständigkeit ausschließlich auf Fälle beschränkt, die die US-Verfassung, Bundesgesetze und internationale Abkommen oder Streitigkeiten zwischen Bundesstaaten, zwischen Bürgern verschiedener Bundesstaaten oder die die USA selbst als Angeklagte oder Verteidiger betreffen. Bundesstaatliche Gerichte verhandeln deutlich mehr Fälle als Bundesgerichte. Staatsgerichte bearbeiten jährlich rund 66 Millionen neue Fälle, während Bundesgerichte etwa eine Million Fälle bearbeiten.

Aufgrund der föderalen Struktur der USA, in der die Bundesstaaten eine begrenzte Föderation gebildet haben und in der die meisten Streitigkeiten, nach wie vor, vor den Bundesstaatsgerichten verhandelt werden, haben die parteiischeren Praktiken des Supreme Court in den letzten Jahren weder die Rechtspraxis vor den bundesstaatlichen Gerichten noch vor den Bundesbezirksgerichten oder den Bundesrevisionsgerichten beeinträchtigt. Letztendlich bringen Prozessparteien in den USA ihre Fälle in der täglichen Rechtspraxis nach wie vor zuversichtlich vor einen der 30.000 bundesstaatlichen Richter sowie vor die meisten der 900 Bundesrichter, selbst wenn die Bürger dem Supreme Court mittlerweile misstrauisch gegenüberstehen.

Rechtlich gesehen verfügen die Bundesstaaten in diesem föderalen Rechtssystem über die Befugnis, einen erheblichen Teil der bundesstaatlichen – wenn nicht gar nationalen – Aktivitäten zu steuern. Sollten sich in den Einzelstaaten jedoch parteipolitisch geprägte Richter durchsetzen – wie es von einigen Lagern befürwortet wird –, so werden diese rechtlichen Kontrollmöglichkeiten nicht genutzt werden.

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Seit 2009 hat Professor Dr. Kirk W. Junker den Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln inne. Zuvor war er ordentlicher Professor an Universitäten in Irland, den USA und Großbritannien und bekleidete die erste grenzüberschreitende Professur nach dem Belfastabkommen. Davor war er Umweltstaatsanwalt im US-Bundesstaat Pennsylvania.