Unter Ausländer*innen werden in Deutschland ansässige Personen verstanden, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Personen haben einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler*innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.
Betrachtet man die Armutsrisikoquoten so zeigt sich, dass Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit 35,7 Prozent (2019) ein außerordentlich hohes Risiko aufweisen (Vgl. Abbildung "Armutsrisikoquoten nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund 2005 bis 2019"). Die Quote liegt dreimal so hoch wie die Quote der deutschen Bevölkerung. Auch wenn nach dem Migrationshintergrund gefragt wird, zeigt sich eine große Betroffenheit. Allerdings liegen die Armutsrisikoquoten der Bevölkerung mit Migrationshintergrund mit 27,8 Prozent (2019) deutlich niedriger als die der ausländischen Bevölkerung.
Die starke Zunahme des Armutsrisikos in den Jahren 2015 bis 2019 liegt vor allem daran, dass die in dieser Zeit Zugewanderten einen wachsenden Anteil an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland ausmachen und in der Mehrheit unter der Armutsgrenze leben.
Auffällig ist des Weiteren, dass die Armutsrisikoquoten der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ansteigen , während bei der deutschen Bevölkerung bzw. der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.
Die Ursachen für die hohe Armutsbetroffenheit von Ausländern wie auch von Personen mit Migrationshintergrund sind vielschichtig:
Soweit die Betroffenen erwerbstätig sind, weisen sie unterdurchschnittliche Verdienste auf. Das liegt an der im Schnitt geringeren schulischen und beruflichen Qualifikation (teils auch an der Anerkennung der Abschlüsse aus anderen Ländern), an der Konzentration der Erwerbstätigkeit auf Niedriglohnbranchen und -berufe sowie auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse, an dem Einstiegsalter in die Berufstätigkeit, versperrten Aufstiegschancen und – last but not least – an Formen der offenen und versteckten Diskriminierung.
Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit (insbesondere der Ehefrauen) fallen überdurchschnittlich hoch aus.
Die im Schnitt höhere Kinderzahl in den Familienhaushalten führt zu zusätzlichen Einkommensbelastungen.
Flüchtlinge, Schutzsuchende und Asylbewerber dürfen – soweit sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen – im Grundsatz keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Die starke Zunahme des Armutsrisikos in den Jahren 2015 bis 2017 liegt vor allem daran, dass die im Zuge der Flüchtlingsbewegung jüngst Zugewanderten einen wachsenden Anteil an der ausländischen Bevölkerung bzw. der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland ausmachen und in der Mehrheit unter der Armutsgrenze leben. Als Beispiele seien hier die aus Syrien und dem Irak nach Deutschland Eingewanderten genannt, die einen Großteil der Neuzuwanderer ausmachen: Ihre Armutsquote liegt aktuell bei 81,9 Prozent (Syrer) bzw. 70,2 Prozent (Iraker) .