Für die Einkommens- und Lebenslage der Bevölkerung ist die Höhe des Haushaltseinkommens von entscheidender Bedeutung. Denn die weit überwiegende Zahl der Menschen lebt nicht allein, sondern mit einem (Ehe)Partner und/oder Kindern zusammen. Bei den zufließenden Einkommen sind neben dem Arbeitseinkommen auch Zinsen, Gewinne, Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Auch selbstgenutztes Wohneigentum lässt sich als eine Art Einkommen verstehen. Hinzu kommen private Unterhaltszahlungen und – als Ergebnis der Sozialpolitik – die Sozialtransfers wie Renten, Grundsicherung, Wohngeld, Elterngeld, Kindergeld usw. Diese werden teilweise gerade dann gezahlt, wenn das Markteinkommen gering ist oder ganz fehlt. Im Gegenzug werden die Einkommen um die direkten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemindert. Die ökonomischen Handlungsmöglichkeiten und der Wohlstand der Haushalte werden also nicht nur durch die Bruttoverdienste im Rahmen der Primärverteilung bestimmt, sondern maßgeblich durch die verfügbaren Nettoeinkommen, d.h. durch die Sekundärverteilung nach Wirksamwerden der staatlichen Umverteilungspolitik.
Ausschlaggebend für die Einkommens- und Versorgungslage der Haushaltsmitglieder ist dabei die Frage, wie groß der Haushalt ist und wie viele bzw. welche Personen überhaupt ein Einkommen beziehen. Von dem persönlichen Einkommen eines Haushaltsmitglieds müssen womöglich mehrere Personen leben, dies trifft vor allem dann zu, wenn Kinder zu unterhalten sind.
Die Einkommenslage auf der Ebene des Haushalts setzt sich durch einen Mix unterschiedlicher Einkommensarten zusammen. Je nach Haushaltskonstellation sowie Lebenslage und Lebensphase fällt dieser Einkommensmix unterschiedlich aus: Erwerbseinkommen haben im Durchschnitt in Haushalten, in denen zumindest ein Partner (vollzeitig) erwerbstätig ist, das entscheidende Gewicht, während in Haushalten von Arbeitslosen die Bedeutung der Sozialeinkommen hoch ist.
Dies gilt gleichermaßen für die Haushalte, in denen die ältere Generation lebt. In aller Regel fließen in diesen Haushalten mehrere Sozialleistungen zusammen. So können viele Rentnerhaushalte neben den Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenrenten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung noch Ansprüche auf betriebliche Renten oder auf Wohngeld geltend machen. Auch bei Haushalten, die überwiegend von Arbeitslosengeld II leben, kommen häufig mehrere Einkommen zusammen, da gemäß dem Nachrangprinzip nur dann geleistet wird, wenn alle anderen Einkommen (von Familienmitgliedern) und vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss ausgeschöpft worden sind.
Bei den einzelnen Haushalten ist weder die Höhe des Gesamteinkommens noch dessen Zusammensetzung im Zeitablauf konstant. Typisch ist ein wechselhafter Verlauf: In (Ehe)Paarhaushalten kommt der Frage eine entscheidende Bedeutung zu, ob neben (meist) dem Mann auch die Frau erwerbstätig ist und zwei Erwerbseinkommen zusammenfließen. Werden Kinder geboren, mindert sich für die Phase der Elternzeit und häufig darüber hinaus das gemeinsame Erwerbseinkommen, wenn ein Partner – in der Regel die Frau – die Erwerbstätigkeit unterbricht oder einschränkt. Auf der anderen Seite ergeben sich Ansprüche auf Kindergeld sowie eventuell Elterngeld und Wohngeld, die die Verluste zwar nicht ausgleichen, aber doch mildern. Der wechselhafte Verlauf von Höhe und Struktur des Haushaltseinkommens wird darüber hinaus durch weitere Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Auszug der Kinder oder Übergang in die Phase des Ruhestandes geprägt.