Die in einer Volkswirtschaft in einer Periode, d. h. in einem Jahr, erzeugten Güter und Dienstleistungen sind das, was (ohne Berücksichtigung der Außenverflechtung) für Investitionen und für Konsumzwecke zur Verfügung steht. Bewertet man die Summe dieser Güter und Dienstleistungen mit Preisen, so errechnet sich das Sozialprodukt. Durch die Produktion von Gütern und die Erstellung von Dienstleistungen entstehen zugleich Einkommen, die den beteiligten Faktoren Arbeit und Kapital zufließen und sich zum Volkseinkommen summieren.
Die Zuordnung des Volkseinkommens auf Kapital und Arbeit lässt sich als funktionelle Primärverteilung beschreiben. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unterscheidet also zwischen
Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmerentgelte) und
Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen.
Die Arbeitnehmerentgelte umfassen die Bruttolöhne und -gehälter sowie die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Berücksichtigt werden die Entgelte aller Arbeitnehmergruppen und alle Einkommensbestandteile.
Setzt man die Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmerentgelt) ins Verhältnis zum Volkseinkommen, so errechnet sich die Lohnquote. Ihr Spiegelbild ist die Unternehmens- und Vermögenseinkommensquote; gängig sind auch die synonymen Begriffe Gewinnquote bzw. Profitquote. Lohn- und Gewinnquote ergänzen sich algebraisch zu 1 bzw. 100 Prozent.
Die Lohnquote liegt aktuell (2019) bei 72,3 Prozent. Von Bedeutung ist die Entwicklung der Lohnquote im Zeitverlauf. Sinkt sie, dann heißt dies, dass die Bezieher von Unternehmens- und Vermögenseinkommen überproportional vom Wohlstandszuwachs profitieren. Zu berücksichtigen ist dabei zugleich, wie groß die Zahl der Bezieher von Arbeitnehmerentgelten ist und ob sich die Zahl verändert hat.
In den Jahren 2017 bis 2019 hat sich das Volkseinkommen von 2,43 auf 2,56 Billionen erhöht (= plus 5,4 Prozent). Die Lohnquote ist von 69,7 auf 72,3 Prozent gestiegen (vgl. Tabelle "Volkseinkommen und Lohnquote in Deutschland 2017 bis 2019").