Um zwischen einzelnen Beschäftigten bzw. Beschäftigtengruppen vergleichen zu können, ist es wichtig, die Dauer der geleisteten Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung) zu berücksichtigen. Denn bei einer längeren Arbeitszeit erhöht sich der Jahres- und Monatsverdienst. Deshalb ist es erforderlich, von Stundenverdiensten auszugehen bzw. diese zu errechnen.
Stundenverdienste, die einen bestimmten Schwellenwert unterschreiten, werden als Niedriglöhne bezeichnet (vgl. Niedriglöhne). Es ist üblich diese Schwelle bei zwei Dritteln des Medianverdienstes anzusetzen. Der Medianverdienst wird berechnet, indem die betrachteten Verdienste in genau zwei Hälften geteilt werden, das heißt, die eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger und die andere Hälfte mehr als diesen Wert.
Ausschlaggebend für die Lohnspreizung, d.h. für die Unterschiede zwischen hohen und niedrigen Verdiensten, sowie für das Ausmaß von Niedriglöhnen sind die tatsächlich gezahlten Verdienste. Diese Effektivverdienste umfassen neben den Grundlöhnen, d.h. den regulären Monatsverdiensten, auch Leistungszulagen, Zuschläge (bei Arbeitserschwernissen, Überstunden, Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit/Feiertagsarbeit) und Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien).
Effektivverdienste sind nicht automatisch mit den Tarifverdiensten identisch. Nach Tarif werden nämlich nur etwa 60 Prozent der Beschäftigten bezahlt; die nicht-tarifgebundene Vergütung liegt in aller Regel niedriger. Auf der anderen Seite sind manche tarifgebundenen Unternehmen bereit, übertarifliche Lohnbestandteile zu zahlen. In diesem Fall übersteigen die Effektiv- die Tariflöhne.
Effektiv- wie Tarifverdienste variieren sehr stark, wenn man nach demografischen, ökonomischen und regionalen Merkmalen unterscheidet:
Alter
Geschlecht
Nationalität, Migrationshintergrund
Qualifikation
Beschäftigungsverhältnis (u.a. Vollzeit/Teilzeit, Minjobs, Leiharbeit)
Betriebszugehörigkeit
Wirtschaftszweig
Regionen, Bundesländer
Bei der Unterscheidung nach Geschlecht ist es üblich geworden, einen sog. gender pay-gap zu berechnen.
QuellentextUnbereinigter Gender Pay Gap
"Der jährlich ermittelte unbereinigte Gender Pay Gap betrachtet den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied in allgemeiner Form, das heißt ohne Berücksichtigung struktureller Unterschiede in den Beschäftigungsverhältnissen von Männern und Frauen.
Quelle: Klemt, Lenz 2016, S. 145.
Neben dem Gender Pay Gap, der auch aktuell unbereinigt bei über 20 Prozent liegt, werden in der Wissenschaft und Politik noch weitere Kennziffern diskutiert, die andere verteilungspolitisch relevante Aspekte der Gender-Problematik beleuchten. Die Abbildung "Ausgewählte Aspekte geschlechtsspezifischer Ungleichheit in Deutschland" zeigt auf Basis einer Zusammenstellung von Daten des BMFSFJ durch OXFAM einige davon.