Niedrige Arbeitseinkommen – auch als Niedriglöhne bezeichnet, - erweisen sich als ein besonderes sozialpolitisches Problem. Aber ab welcher Lohnhöhe kann von einem Niedriglohn gesprochen werden? Wie hat sich der Anteil von Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland entwickelt?
Von Niedriglöhnen kann gesprochen werden, wenn der Bruttostundenverdienst einen bestimmten Schwellenwert in Prozent des Durchschnittsverdienstes unterschreitet. Strittig bei Aussagen zu sozialen und sozialpolitischen Folgen sind folgende Punkte, weil sie letztlich nur normativ zu beurteilen sind:
welcher Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes als maßgeblich angesehen wird,
ob der Durchschnitt als arithmetisches Mittel oder Median berechnet wird,
welche Datenquelle aussagefähig ist und
welche Einkommen aus welchen Beschäftigungsverhältnissen einzubeziehen sind (z.B. nur Vollzeitbeschäftigte oder auch Teilzeitbeschäftigte, nur reguläre Beschäftigungsverhältnisse oder auch Ausbildungsverhältnisse, Mini-Jobs und Aushilfstätigkeiten, nur die Regelvergütung oder auch Überstundenzuschläge).
Entsprechend der jeweils getroffenen Annahmen und Berechnungsverfahren kommen die vorliegenden Erhebungen und Auswertungen zu unterschiedlichen Ergebnissen über die Größe des Niedriglohnsektors.
Um beurteilen zu können, ob Niedriglöhne das Ergebnis niedriger Lohnsätze oder geringer Arbeitszeiten sind, muss zudem der Einfluss unterschiedlicher Arbeitszeitdauern ausgeschaltet werden. Individuelle Arbeitszeiten unterhalb des Vollzeitstandards sind nicht nur Ergebnis freier Entscheidungen über die individuelle Dauer der Arbeitszeit; in nicht wenigen Fällen handelt es sich auch um unfreiwillige Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, weil dies die einzige Möglichkeit ist, einen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. zu behalten. Letztlich sind deshalb nur Stundenverdienste ein geeigneter Indikator, wenn man auch Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse berücksichtigen will.
Unter Einbeziehung aller Beschäftigungsverhältnisse und einer Definition von Niedrigverdiensten als Stundenverdienste unterhalb von zwei Dritteln des Medians kommt das Institut Arbeit und Qualifikation auf der Datenbasis des Sozio-Oekonomischen Panels zu dem Befund (vgl. Abbildung "Entwicklung des Niedriglohnrisikos in Deutschland 1995 bis 2020, in Prozent der Beschäftigten"), dass 2020
der Schwellenwert des Niedriglohns im gesamtdeutschen Durchschnitt bei 12,07 Euro liegt und
ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland (20 Prozent) im Niedriglohnsektor arbeitet.
Seit 1995 zeigt sich ein starker Anstieg des Niedriglohnsektors; zwischen 2006 und 2015 verharrt die auch im internationalen Vergleich sehr hohe Quote auf einem konstanten Niveau. Seitdem entwickelt sich die Quote leicht rückläufig. Der Mindestlohn wirkt sich hier positiv aus. Die Anteilswerte verdecken jedoch, dass die absoluten Beschäftigtenzahlen mit Niedriglöhnen weiter zugenommen haben. 2020 arbeiteten rund 7,2 Mio. Personen (einschließlich Rentner:innen sowie Schüler:innen und Studierende) zu einem Stundenlohn von weniger als 12,07 Euro.
Für diese Entwicklung sind mehrere Faktoren verantwortlich, so vor allem die Ausweitung des durch Kleinbetriebe dominierten Dienstleistungssektors, die rückläufige Durchsetzungsmacht von Gewerkschaften und Betriebsräten und die Erosion der Tarifbindung. Auch die Privatisierung von ehemaligen Staatsbetrieben und die Deregulierung der Dienstleistungsmärkte sind zu nennen.
Dazu ein prägnantes Beispiel: Der beamtete Briefträger bei der vormaligen Deutschen Bundespost war in den mittleren Dienst eingestuft und materiell wie sozial relativ gut abgesichert. Die heutigen Zusteller in den privatwirtschaftlichen Briefdiensten sind als Angestellte womöglich befristet und/oder auf Teilzeitbasis beschäftigt, haben keinen Schutz durch Betriebsräte und Tarifverträge und beziehen einen niedrigen Stundenlohn. Sie fallen damit in den Bereich prekärer Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse.
Zudem ist die Ausweitung von Niedriglöhnen durch die sog. Hartz-Reformen verstärkt und beschleunigt worden. Vor allem zwischen 2002 und 2007 lässt sich ein besonders deutlicher Anstieg des Niedriglohnanteils feststellen. So sehen die Regelungen des SGB II vor, dass jede Arbeit, soweit sie nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt, anzunehmen ist. Auch Arbeiten sind zumutbar, deren Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts liegt, oder bei denen aufgrund niedriger Lohnsätze oder geringer Arbeitszeit das erzielte Einkommen das Grundsicherungsniveau unterschreitet, oder die im Rahmen von Eingliederungsleistungen als "Arbeitsgelegenheiten" angeboten werden. Flankiert werden diese Bestimmungen durch die Normierung und auch Durchsetzung von strengen Sanktionsmechanismen, die bis hin zum völligen Entzug der Leistungen reichen können. Im Rahmen des neuen Bürgergelds sind diese strengen Regeln aber merklich aufgeweicht worden (vgl. Grundsicherung).
Insgesamt ist der Druck groß, eine Arbeit zu den auch schlechtesten Konditionen anzunehmen – vor allem im Bereich atypischer und prekärer Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit, befristete Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Minijobs), in denen Niedriglöhne stark verbreitet sind. Die Erwartungen, dass eine Niedriglohnbeschäftigung ein Sprungbrett auf eine besser bezahlte Tätigkeit ist, haben sich hingegen nicht erfüllt.
4.3 Struktur der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland 2020 (bpb)
Struktur der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland 2020 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Bei den Beschäftigten im Niedriglohnsektor handelt es sich nicht um eine homogene Gruppe (vgl. Abbildung: "Struktur der Niedriglohnbeschäftigten 2020"). Ein besonders hohes Risiko tragen vor allem:
Mini-Job-Beschäftigte (84,3 Prozent),
Jugendliche (unter 25jährige: 51,6 Prozent),
Unqualifizierte (Beschäftigte ohne Berufsausbildung: 43,4 Prozent),
befristet Beschäftigte (40 Prozent),
Ausländer:innen (29,3 Prozent) und
Frauen (24,4 Prozent).
Diese Niedriglohnquoten müssen allerdings mit ihren Beschäftigungsanteilen gewichtet werden, um einen aussagefähigen Eindruck über die Struktur des Niedriglohnsektors in Deutschland zu erhalten. Denn da die "Risikogruppen" teilweise nur klein sind, setzt sich der Niedriglohnsektor mehrheitlich aus anderen Gruppen zusammen. Unter allen Beschäftigten im Niedriglohnsegment dominieren:
Beschäftigte mit Berufsausbildung (61,9 Prozent),
Deutsche (82,2 Prozent),
unbefristet Beschäftigte (78 Prozent) und
Vollzeitbeschäftigte (43,2 Prozent).
Im Niedriglohnbereich befinden sich demnach weit überwiegend Beschäftigte mit einer Berufsausbildung und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Und nahezu die Hälfte der Betroffenen arbeitet auf Vollzeitbasis. Dies weist darauf hin, dass es sich im Niedriglohnbereich keinesfalls ausschließlich um einfache Tätigkeiten handelt.
Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.
Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.