Pro-Kopf-Einkommensgrößen sind nur begrenzt aussagekräftig, da z. B. Kinder geringere Bedarfe als Erwachsene haben und gemeinsames Wirtschaften mehrerer Personen, z. B. in einer Familie, günstiger ist. Auch Pro-Kopf-Einkommensgrößen erweisen sich deshalb als begrenzt aussagekräftig, da hier die unrealistische Annahme gemacht wird, dass jede Person in einem Haushalt den gleichen Einkommensbedarf hat. Tatsächlich weisen aber Kinder, so eine gängige Annahme, geringere Bedarfe als erwachsene Personen auf. Zudem wird nicht berücksichtigt, dass es beim gemeinsamen Wirtschaften mehrerer Personen zu Kostenvorteilen kommt (Kostendegression vor allem bei vielen Fixkosten). So braucht ein Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt bestimmte Dinge nicht doppelt so häufig wie ein Einpersonenhaushalt (vgl. "Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen").
Aus diesem Grund werden die Haushaltsnettoeinkommen von Haushalten mit zwei oder mehr Personen durch eine Bedarfsziffer (Äquivalenzgewicht) dividiert, um Nettoäquivalenzeinkommen zu errechnen. Diese Äquivalenzgewichte stellen sowohl die Bedarfsunterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern als auch die Haushaltsgrößenersparnisse in Rechnung. So gelten die Werte von 1 für die erste, von 0,5 für jede weitere Person ab 14 Jahren und von 0,3 für jede Person unter 14 Jahren. Diese Gewichte werden auch als "neue", bzw. "modifizierte" OECD-Skala bezeichnet und sind inzwischen auch international üblich.
Wenn das verfügbare Haushaltsgesamteinkommen durch die Summe der Gewichte der Haushaltsmitglieder dividiert wird, ergibt sich das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen als personeller Wohlstandsindikator. Es wird auch als Nettoäquivalenzeinkommen bezeichnet. Das Statistische Bundesamt beziffert für 2022 den Mittelwert des Nettoäquivalenzeinkommens auf 1.9821 Euro.