Die Ausgaben der GRV beliefen sich 2017 auf einen Wert von rund 304 Mrd. Euro (vgl. Tabelle). Im Sozialleistungssystem stellt damit die GRV den größten Leistungsträger dar. 30,3 Prozent aller Sozialausgaben werden 2017 durch die Rentenversicherung finanziert. Im Verhältnis zum Sozialprodukt macht das einen Anteil von 9,1 Prozent aus (vgl. Abbildung "Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2017").
Die Renten stellen mit nahezu 90 Prozent aller Ausgaben den mit Abstand größten Ausgabeposten der GRV dar (vgl. Tabelle). Dabei dominieren die Ausgaben für die Versicherten- und Hinterbliebenenrenten (89,8 %). Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten haben bei der GRV eine nur geringe Bedeutung (1,4 %); im Unterschied zur privaten Lebens- und Rentenversicherung arbeitet die GRV äußerst "kostengünstig".
Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung 2017
Angaben in Mrd. Euro und in Prozent
Einnahmen
Mrd. €
in %
Ausgaben
Mrd. €
in %
Beitragseinnahmen
225,2
75,2
Rentenausgaben
268,9
90,0
Bundeszuschüsse
49,0
16,4
Beiträge zur KVdR
19,1
6,4
Zusätzliche Bundeszuschüsse
24,0
8,0
Leistungen zur Teilhabe
6,4
2,1
Erstattungen
1,0
0,3
Beitragserstattungen
0,1
0,0
Vermögenserträge
0,00
0,0
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
4,0
1,3
Sonstige Einnahmen
0,2
0,01
Kindererziehungs- leistungen
0,08
0,1
Sonstige Ausgaben
0,4
0,1
Einnahmen gesamt
299,5
100
Ausgaben gesamt
298,9
100
Einnahmeüberschuss
0,5
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2018, Rentenversicherung in Zahlen.
Verfolgt man die Ausgabenentwicklung im Zeitverlauf seit 1960 (vgl. Abbildung "Rentenausgaben nach Rentenarten 1960-2017), zeigt sich, dass der Anteil der Ausgaben sowohl für die Erwerbsminderungsrenten als auch für die Hinterbliebenenrenten kontinuierlich gesunken ist. Ursächlich dafür ist, dass der Anteil der Erwerbsminderungsrenten sowohl an den neu zugehenden Renten als auch an den Bestandsrenten kontinuierlich abgenommen hat und dass das Leistungsniveau deutlich gesunken ist (vgl. Interner Link: Erwerbsminderungsrenten). Und bei den Hinterbliebenenrenten ist zu berücksichtigen, dass es durch die Anrechnung des eigenen Einkommens (oberhalb der Freibeträge) häufig zu Leistungskürzungen kommt (vgl. Interner Link: Hinterbliebenenrenten).
Die Höhe der Rentenausgaben hängt zentral ab
von der Zahl der Renten (die Zahl der Renten ist höher als die Zahl der Rentner, da eine Person mehrere Renten beziehen kann, nämlich eine eigene Rente und eine Hinterbliebenenrente; vgl. Interner Link: Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung)
von der durchschnittlichen Höhe der Renten Die durchschnittliche Höhe der Renten wiederum wird bestimmt durch die persönlichen Entgeltpunkte in jedem Rentenfall, den Rentenartfaktor und durch die Höhe des aktuellen Rentenwerts (vgl. Interner Link: Rentenberechnung).
Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.
Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.
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