Die versicherten Arbeitnehmer bezahlen über ihre Beiträge, d. h. über Abzüge von ihrem Einkommen, die Renten von heute und erwerben dadurch zugleich den Anspruch, dass auch ihre eigenen Renten von der künftigen, dann im Erwerbsleben stehenden Generation finanziert werden (Generationenvertrag). Der Anspruch ist jedoch nicht im engeren juristischen Sinne zu verstehen, sondern als Norm, die im politischen Prozess eingelöst werden muss.
Umlageverfahren und Rücklagen
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Was die Gesetzliche Rentenversicherung im Laufe einer Periode an Renten auszahlt, muss in derselben Periode auch wieder an Einnahmen hereinkommen, um den Haushalt auszugleichen. Durch dieses Umlageverfahren trägt die jeweils aktive erwerbstätige Generation die Finanzierung der Einkommen der älteren Generation (intergenerationelle Einkommensumschichtung).
Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Beim Umlageverfahren finanzieren die Beitragszahler also nie die eigene Rente, sie leisten immer nur einen Beitrag zur Finanzierung der laufenden Renten. Aus den Beiträgen der Versicherten wird kein Vermögen bzw. kein Kapitalbestand angesammelt. Der Beitragszahler erwirbt jedoch Anwartschaften, d. h. eine staatliche Zusage auf einen Rentenanspruch. Dieser Anspruch besteht allerdings nicht in einem absoluten Wert, sondern in so genannten "Entgeltpunkten" (vgl.
Entwicklung der Rücklagen der Gesetzlichen Rentenversicherung* 1980 - 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Entwicklung der Rücklagen der Gesetzlichen Rentenversicherung* 1980 - 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Kapitalrücklagen, wie sie beim Kapitaldeckungsverfahren erforderlich sind, existieren beim Umlageverfahren nicht. Vorgehalten werden muss lediglich eine kleine finanzielle Reserve (im Gesetz als "Nachhaltigkeitsreserve" bezeichnet) im Mindestvolumen von 0,2 Monatsausgaben, mit der kurzfristige Liquiditätslücken abgedeckt werden können. Aus der Abbildung "Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung 2017" ist für das Jahr 2016 ersichtlich, dass die Ausgaben etwas höher als die Einnahmen ausgefallen sind, so dass auf die Rücklagen zurückgegriffen werden musste.
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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.
Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.
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