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Absicherung von Selbstständigen | Rentenpolitik | bpb.de

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Absicherung von Selbstständigen

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Die Rentenversicherung umfasst im Wesentlichen nur die Arbeiter und Angestellten. Lässt sich ein solches Alterssicherungssystem, das Selbstständige ausschließt, in der modernen Arbeitswelt noch halten? Vor allem Selbstständige, die keiner obligatorischen Alterssicherung unterliegen, tragen ein hohes Risiko der Altersarmut.

Passanten in Köln: Welcher Teil der Bevölkerung muss sich pflichtversichern? Zu einer Stärkung der Rentenversicherung käme es, wenn auch Selbstständige und Beamte in den Kreis der Pflichtversicherten einbezogen würden (© picture-alliance/dpa)

Zu einer systemischen Stärkung der Rentenversicherung käme es, wenn der Kreis der Pflichtversicherten auf alle Erwerbstätigen erweitert würde, also wenn auch sozialversicherungsfreie Erwerbstätige (Minijobber), Selbstständige und Beamte in den Kreis der Pflichtversicherten einbezogen würden. Eine solche Erwerbstätigenversicherung würde dazu führen, dass sich die berufsgruppenspezifischen Sondersysteme der Alterssicherung mit ihren Privilegien aber auch Nachteilen (vgl. Interner Link: Regelsysteme neben der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) auflösen und alle Erwerbstätigen hinsichtlich der Alterssicherung gleichen Pflichten und Rechten unterliegen.

Begründet wird diese Forderung mit unterschiedlichen Argumenten :

  1. Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören und es häufig unterlassen, freiwillig für das Alter vorzusorgen, werden besser geschützt. Schon jetzt unterliegt diese Gruppe im besonderen Maße der Gefahr, Leistungen der Grundsicherung beantragen zu müssen. Und viele Hinweise deuten darauf hin, dass insbesondere die Zahl der ungeschützten Solo-Selbstständigen weiter zunehmen wird. Für diesen Aufwärtstrend lassen sich verschiedene Einflussfaktoren aufführen : Die anhaltende Expansion des Dienstleistungssektors, die Ausbreitung der Informationstechnologien und der Digitalisierung sowie der entsprechenden neuen Tätigkeiten und Berufe, die Auslagerung von Unternehmensaufgaben auf Werkvertragsnehmer, die Lockerung der Handwerksordnung und die Förderung von Selbstständigkeit durch arbeitsmarktpolitische Förderprogramme. Da zudem die Grenzen zwischen abhängiger und selbstständiger Arbeit zunehmend fließender werden, kommt es darauf an, Wechsellagen zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung ohne Brüche im Sicherungsschutz zu ermöglichen .


  2. Bei den Beamten und den abgesicherten Selbstständigen hingegen besteht kein Absicherungs- und erst recht kein Armutsproblem. Durch deren Einbeziehung in die Rentenversicherung soll aber erreicht werden, dass sich diese Gruppen an der (Beitrags-)Finanzierung der Alterssicherung beteiligen und sich nicht länger den Anforderungen des sozialen Ausgleichs und den damit verbundenen Kosten entziehen können.

Bei den aktuellen Reformüberlegungen steht die Aufgabe im Mittelpunkt, die ungeschützten Selbstständigen besser abzusichern. Ein entsprechendes Ziel weist auch die Koalitionsvereinbarung von 2017 aus. Hiernach soll es eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Pflichtversicherung in der GRV und einer alternativen privaten Absicherung geben (opt-out System). Es stellen sich hierbei eine ganze Reihe von Fragen und Problemen:

  • Führt eine opt-out Regelung zu einer Art "Rosinenpickerei", die der Rentenversicherung die schlechten Risiken zuweist? Folgt man der Wahllogik, stellt sich die Frage, warum dies nicht allen Beschäftigten zusteht? Kann bei privaten Vorsorgearten überhaupt – wie in der Koalitionsvereinbarung formuliert – festgestellt werden, ob die zu erwartenden Leistungen oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen? Was bedeutet es für die verbreiteten hybriden Beschäftigungsverhältnisse, wenn sich abhängige und selbstständige Tätigkeiten vermischen, lassen sich Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen der GRV und privaten Vorsorgeformen überhaupt vermeiden?

  • Es kann nicht nur um Solo-Selbstständige gehen. Es gibt keine inhaltlichen Begründungen dafür, warum sog. "kleine" Selbstständige mit einigen wenigen angestellten Beschäftigten von den o.g. Problemen nicht betroffen sein sollten. Hinzu kommt, dass es sich bei der Abgrenzung von Solo- und Nicht-Soloselbstständigen um eine statische Betrachtung handelt. In dynamischer Sicht kann und wird es dazu kommen, dass Selbstständige, die zunächst ohne weitere Beschäftigte tätig sind, im Verlauf der Zeit, bei einem Erfolg ihres Geschäftsmodells, ArbeitnehmerInnen anstellen. Soll dann der Sicherungsschutz entfallen und wieder beginnen, wenn keine Personen mehr angestellt sind?

  • Eine Regelung auf einen Schlag kann es nicht geben. Erforderlich sind Übergangsregelungen, die Kompensation fehlender Arbeitgeberbeiträge und eine Antwort auf die Frage, wie mit Selbstständigen umgegangen werden soll, die bereits freiwillig vorgesorgt haben.

  • Sollen auch jene Selbstständigen einbezogen werden, die neben einer abhängigen Beschäftigung einer (zumindest steuerrechtlichen) selbständigen Tätigkeit auf Honorarbasis oder Werkvertragsbasis tätig sind? Welche Größenordnung und Entwicklung zeigen die Tätigkeiten, die auf Dienstleistungs-Plattformen basieren, sind die Personen abhängig beschäftigt oder arbeiten sie auf selbstständiger Basis? Wie verbreitet sind Click- und Crowd-Working Tätigkeiten, wie lassen sich dieses Tätigkeiten, die ja weit über die nationalen Grenzen hinaus reichen, überhaupt erfassen und welche Einkommen dienen als Bezugsgröße z.B. für die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen? Müssen und können die Plattform-Betreiber bzw. die Firmen als eine Art "Arbeitgeber" sozial- und arbeitsrechtlich verpflichtet werden?

Angesichts der mit der Einführung einer Versicherungspflicht absehbaren Probleme (Berücksichtigung des Lebensalters, der Nähe zum Renteneintritt, der Eingangsphase der Selbstständigmachung, der Beitragserhebung und -bemessung, Vermeidung von Missbrauchslücken usw. usf.) muss darauf geachtet werden, dass Selbstständige nicht auf Kosten der Beitragszahler besser gestellt werden. Damit würde die Akzeptanz der Rentenversicherung gefährdet. Geschäftsmodelle der Selbstständigkeit, die in ihrem ökonomischen Ertrag noch nicht einmal ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern und die soziale Absicherung der Lebensrisiken zu finanzieren, können in einer Marktwirtschaft nicht dauerhaft überlebensfähig sein und sollten deshalb nicht durch sozialpolitische Vergünstigungen (bei der Beitragszahlung, den Bezugsvoraussetzungen und auch bei den Leistungen) subventioniert werden. Dies verzerrt die Wettbewerbsrelationen zu Ungunsten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und führt zu Verteilungswirkungen, die zu Lasten der abhängig Beschäftigten gehen.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.