Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Unverfallbarkeit | Rentenpolitik | bpb.de

Rentenpolitik Rentenpolitik kompakt Lebenslagen Älterer Einkommen im Alter und Altersarmut Alterssicherungssysteme Grundsicherung Grundlagen und Geschichte der GRV Leistungen und Finanzierung Rentenberechnung, Rentenanpassung, Rentenhöhe Renten in Ostdeutschland Betriebliche und private Altersvorsorge Altersgrenzen, Altersübergänge, Alterserwerbstätigkeit Finanzierungsprobleme Reformbedarfe und Reformdebatten Alterssicherung in Europa Altersbilder und Lebenslagen Vom Defizit- zum Ressourcenmodell Aspekte der Lebenslagen Älterer Materielle Teilhabedimensionen Immaterielle Teilhabedimensionen Die Unterschiedlichkeit beachten! Alterseinkommen und Altersarmut Einkommensquellen und -arten Höhe und Verteilung der Gesamteinkommen Altersarmut Wachsende Altersarmut in der Zukunft? Zuverdienst im Alter Alterssicherung Einkommensbedarf im Alter Leistungsbedingungen und Leistungsziele Grenzen einer familiären Absicherung Öffentliche Alterssicherung Betriebliche Altersversorgung Private Vorsorge Umlagefinanzierung oder/und Kapitaldeckung 3-Säulen-System der Alterssicherung Beamtenversorgung, Berufsständische Systeme, Sondersysteme Beamtenversorgung Alterssicherung der Landwirte Künstlersozialversicherung Berufsständische Versorgungswerke Grundsicherung Leistungsprinzipien Anspruch und Bedürftigkeit Leistungshöhe und Fallbeispiele Berechnung des Regelbedarfs Träger, Ausgaben und Finanzierung Empfänger und Dunkelziffer Grundsicherung und Rente Grundsicherung und Altersarmut Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung Grundprinzipien Versichertenkreis Leistungen im Überblick Struktur und Entwicklung der Rentenzahlen Rentenfinanzen im Überblick Organisation und Selbstverwaltung Geschichte der Rentenversicherung Traditionen und Vorläufer Bismarcks Sozialgesetze Die Entwicklung bis 1945 Nachkriegsgeschichte bis 1990 Von 1990 bis heute Leistungen der Rentenversicherung Altersrenten und Altersgrenzen Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Kindererziehungs- und Pflegezeiten Rehabilitation Finanzierung Rentenversicherung als Parafiskus Beitragseinnahmen Bundeszuschüsse Versicherungsfremde Leistungen Ausgaben Umlageverfahren und Rücklagen Rentenberechnung Teilhabeäquivalenz Die Rentenformel Rentenrechtliche Zeiten Alters- und Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Beitragsabzüge und Besteuerung Rentenanpassung Die lohndynamische Rente Die Rentenanpassungsformel Das Rentenniveau Höhe und Verteilung Bestimmungsfaktoren für die Rentenhöhe Durchschnittliche Altersrenten, alte Bundesländer Rentenschichtung Niedrigrenten Versichertenrenten von Frauen Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Kumulation von Renten Renten in den neuen Bundesländern Deutsche Einigung und Rentenversicherung Unterschiedliche Rentenberechnung Durchschnittliche Altersrenten Rentenschichtung Abschluss der Rentenüberleitung Betriebliche Altersversorgung Stellenwert und Charakteristika Durchführungswege Unverfallbarkeit Rentenhöhe und Rentenanpassung Entgeltumwandlung Empirische Befunde Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Perspektiven: Betriebsrentenstärkungsgesetz Private Vorsorge/"Riester-Rente" Vorsorgeprodukte Riester-Förderung Verbreitung und Nutzung Lebensstandardsicherung? Altersgrenzen, Alterserwerbstätigkeit Heraufsetzung der Altersgrenzen Erwerbstätigkeit im Alter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit Erwerbsaustritt und Renteneintritt Berufliche Leistungsfähigkeit im Alter Rente erst ab 70? Fachkräftesicherung Flexible Altersübergänge Flexibilisierung der Altersgrenzen Gleitender Ruhestand Altersteilzeit und Teilrente Weiterarbeit trotz Rente Altersgrenzen nach Art der Beschäftigung? Destandardisierung des Lebenslaufs? Demografischer Wandel und Rentenfinanzierung Bevölkerungsvorausberechnungen Verschiebung der Altersstruktur Demografie und Beschäftigung Demografie und gesamtwirtschaftliche Entwicklung Ein drohender Generationenkonflikt? Rentenversicherung zwischen Krisen und Konjunkturen Finanzierung im Umlageverfahren Rentenversicherung und Arbeitsmarkt Einschnitte im Leistungsrecht Rentenfinanzen während und nach der Finanzkrise Kapitaldeckungsverfahren als Finanzierungsalternative? Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren Eine kurze Historie Pro und Contra Kapitalmarktfundierung und Demografie Risiken im Überblick Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise Alterssicherung von Frauen Der Fortschritt als Schnecke Auswirkungen der Alterssicherungspolitik Höhere eigenständige Renten von Frauen Armutsfeste Renten Ansatzpunkte zur Vermeidung von Altersarmut Reformen auf dem Arbeitsmarkt Solidarausgleich in der Rentenversicherung Mindestrenten Systemwechsel: Grundrente Ausbau der Grundsicherung im Alter Absicherung von Selbstständigen Lebensstandardsicherung Ziele der Alterssicherung Versorgungslücken Obligatorische betriebliche bzw. private Vorsorge? Stabilisierung des Rentenniveaus Finanzierbarkeit trotz demografischer Belastungen? Alterssicherungssysteme in Europa Gestaltungsvarianten Alterssicherungssysteme im empirischen Vergleich Altersgrenzen und Alterserwerbstätigkeit Länderbeispiele Alterssicherungspolitik der EU Die EU: Wirtschaftsunion − aber keine Sozialunion Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rentensysteme Das europäische Semester Finanzkrise, Rettungsschirme und Rentenkürzungen Alterssicherung und grenzüberschreitende Beschäftigung Quiz Infografiken Literaturverzeichnis Glossar Redaktion

Unverfallbarkeit

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 3 Minuten zu lesen

Die betriebliche Altersversorgung ist stark am Bild langfristiger Beschäftigungsverhältnisse orientiert. Arbeitgeberwechsel oder Betriebsinsolvenzen führen zu Problemen. Gehen die Ansprüche verloren oder bleiben sie erhalten?

Insolvenzankündigung in einem Schaufenster: Soweit die Erfüllung von Versorgungszusagen von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängig ist, besteht die gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung. (© AP)

Wenn das Arbeitsverhältnis, z.B. durch Kündigung, vor Eintritt des Versorgungsfalls endet, besteht eine Unverfallbarkeit der erworbenen Anwartschaften. Für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2000 erteilt wurden, behält der Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft, wenn die Zusage bei Ausscheiden bereits 5 Jahre bestanden und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendet hat. Für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2008 erteilt wurden, hat der Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft, wenn die Zusage bei Ausscheiden bereits 3 Jahre bestanden und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 21. Lebensjahr vollendet hat. Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrente per Entgeltumwandlung selbst bezahlen, haben immer sofort einen Anspruch, der nicht verfallen kann.

Wenn die Versorgungszusage nach 2004 erteilt wurde und diese über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung durchgeführt wird, kann beim Wechsel des Arbeitsplatzes eine Übertragung der Anwartschaften auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers verlangt werden.

Soweit die Erfüllung von Versorgungszusagen von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängig ist, (so bei der Direktzusage, bei Unterstützungskassen und bei Pensionsfonds), besteht die gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung. Der Pensionssicherungsfonds des Pensions-Sicherungs-Vereins übernimmt für Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, die laufenden Betriebsrenten und die unverfallbaren Rentenanwartschaften. Die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse stehen aufgrund ihrer Versicherungsförmigkeit unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein

Der Pensions-Sicherungs-Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft und hat die Aufgabe, den Mitarbeitern und Rentnern von insolventen Unternehmen die (unverfallbaren) Anwartschaften und laufenden Renten zu sichern. Mitglieder sind (2018) rund 95.000 Unternehmen, die für 10,9 Millionen Arbeitnehmer Betriebsrenten über 340 Milliarden Euro abgesichert haben. Geschützt sind unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen), Zusagen in Form von Unterstützungskassen oder Pensionsfonds. Hier handelt sich um Durchführungswege, deren langfristige Zahlungsfähigkeit von der Situation des Unternehmens abhängt. Denn im Fall der Insolvenz zählen bei Direktzusagen und Unterstützungskassen auch die Rückstellungen zur Insolvenzmasse.

Bei Pensionsfonds unterliegt das Vermögen aufgrund der Art der Anlage (Aktien) starken Wertschwankungen mit der Folge möglicher Nachschüsse des Unternehmens. Für die betroffenen Unternehmen besteht eine Beitragspflicht. Die Beitragshöhe wird jährlich rückwirkend festgelegt und hängt von der Schadenshöhe in diesem Zeitraum ab. Der Pensionssicherungsverein (PSV) funktioniert damit nach dem Prinzip der Umlagefinanzierung.

Der Beitragssatz liegt in wirtschaftlich guten Zeiten, wenn nur wenige Firmen Insolvenz anmelden müssen, bei ein bis zwei Promille der Pensionszusagen. In Jahren mit einer hohen Anzahl und einem großen Volumen von Insolvenzen wird es aber teurer. Dies gilt vor allem für das Jahr 2009, als die Finanzkrise besonders viele Insolvenzen auslöste. Allein die Insolvenz von Arcandor (Karstadt, Quelle) belastete den Pensions-Sicherungs-Verein mit rund zwei Milliarden Euro. Insgesamt mussten die PSV-Mitglieder für Pensionsversprechen in Höhe von vier Milliarden Euro einstehen. Der Beitragssatz stieg auf 14,2 Promille im Jahr 2009 an. Mittlerweile (2016) ist der Beitragssatz wieder auf 2,1 Promille gesunken.

Bei einer Unternehmensinsolvenz kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Betriebsrenten kommen. Dies tritt insbesondere ein, wenn das Unternehmen vor Antrag der Insolvenz bereits die Zahlungen einstellt. Denn der PSV wird erst tätig, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden ist. Zwischen Antrag auf Insolvenz und Verfahrenseröffnung bzw. Abweisung kann einige Zeit vergehen.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.