Zu den gesellschaftspolitischen Aufgaben der GRV zählen u.a. die Abdeckung eines Teils der Folgekosten der deutschen Einheit, bestimmte Kriegsfolgelasten, Renten an Spätaussiedler sowie die lange Zeit mögliche kostenneutrale (für die Versicherten) Inanspruchnahme vorgezogener Altersgrenzen. Darüber hinaus ist der Bund verpflichtet, bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen, d.h. dann, wenn die Rücklage nicht ausreicht, mit einem unverzinslichen Darlehen einzuspringen.
Anteil der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung 1957 – 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Der Anteil des Bundeszuschusses an den Gesamtausgaben der GRV hat ein wechselvollen Verlauf (vgl. Abbildung "Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung 1957-2017"): Ausgehend von einem Ausgangsniveau von 27,4 Prozent im Jahre 1957 wurde 1975 mit einem Anteil von 14,2 Prozent ein Tiefstand erreicht. Dieser Rückgang war Folge einer Koppelung der Anpassung des Bundeszuschusses allein an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung: Weil aber die Rentenausgaben in der Vergangenheit aufgrund von mehr Anspruchsberechtigten, der gestiegenen Lebenserwartung und von Leistungsverbesserungen stets stärker als die Arbeitsentgelte stiegen, sank auch der Anteil des Bundeszuschusses entsprechend.
Mit dem Rentenreformgesetz von 1992 erfolgte eine Neuordnung des Bundeszuschusses: Er wurde aufgestockt und folgt seither nicht mehr nur der Entwicklung der Arbeitsentgelte, sondern zusätzlich auch der Veränderung des Beitragssatzes. Neben diesem Regelbundeszuschuss gibt es seit 1998 einen (durch die Anhebung der Mehrwertsteuer finanzierten) zusätzlichen Bundeszuschuss, der jeweils entsprechend des Anstiegs der Mehrwertsteuereinnahmen dynamisiert wird. Eine weitere Entlastung der Beitragszahler erfolgte Anfang 1999 durch die Übernahme bestimmter Ausgaben der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern durch den Bund sowie durch direkte Beitragszahlungen des Bundes für Zeiten der Kindererziehung. Die Gegenfinanzierung erfolgte durch die Öko-Steuer.
Im Ergebnis ist der Anteil des Bundeszuschusses an den Ausgaben der GRV seit Anfang der 1990er Jahre wieder kontinuierlich gestiegen und hat 2017 einen Wert von etwa 23 Prozent erreicht.
Bundesmittel an die Gesetzliche Rentenversicherung 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Der Bund finanziert nicht nur den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung, sondern ist u. a. auch zuständig für die Beitragszahlungen bei den Kindererziehungszeiten, für (früher ) Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie für Zahlungen an die Knappschaftliche Rentenversicherung. In der Summe flossen im Jahr 2017 91,7 Mrd. Euro vom Bundeshaushalt an die Rentenversicherungsträger (vgl. Abbildung "Bundesmittel an die Gesetzliche Rentenversicherung 2017"). Das entspricht knapp 27 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes (vgl. Abbildung "Ausgabenstruktur des Bundeshaushaltes 2018") und macht mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben des Bundes für die Soziale Sicherung aus.