Vergleichsdaten über die Einkommensschichtung von Selbstständigen einerseits sowie Arbeitern und Angestellten andererseits werden im Mikrozensus ausgewiesen. Erfragt werden allerdings nicht die Bruttoeinkommen, sondern die persönlichen Nettoeinkommen im Monat – d. h. die Summe aller Einkunftsarten abzüglich von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Ersichtlich ist (vgl. "Verteilung der persönlichen Nettoeinkommen von Arbeitern, Angestellten und Selbstständigen 2018"), dass im Jahr 2018 (aktuellere Daten liegen (noch) nicht vor) Selbstständige mit 30 Prozent deutlich häufiger im hohen Einkommenssegment (oberhalb von 3.200 Euro/Monat) zu finden sind als Angestellte (12,2 Prozent) und erst recht als Arbeiter (2,2 Prozent). Auf der anderen Seite gibt es einen relevanten Anteil von Selbstständigen mit einem geringen Monatseinkommen: Weniger als 1.100 Euro beziehen 18,6 Prozent der Selbstständigen – und vergleichbar 22,7 Prozent der Arbeiter und 19,9 Prozent der Angestellten.
Die im Mikrozensus ausgewiesenen hohen Einkommen enden an der Grenze 4.500 Euro und mehr (17,8 Prozent der Selbstständigen). Deswegen wird nicht ersichtlich, wie groß der Anteil der Selbstständigen ist, die höhere bzw. Spitzeneinkommen erzielen. Zu fragen ist zudem, ob Spitzenverdiener tatsächlich bereit sind, ihr Einkommen korrekt zu benennen − ob in Befragungen oder in Steuererklärungen.
Solo-Selbständige sind Personen, die in eigener Regie und auf eigenes Risiko einer Erwerbstätigkeit nachgehen und keine Arbeitnehmer:innen beschäftigten. Diese Personengruppe weist zu einem großen Teil besondere Probleme am Arbeitsmarkt auf. Zudem häufen sich hier die Risiken eines nur geringen Einkommens und einer unzureichenden sozialen Absicherung.
(Solo-)Selbstständigkeit unterliegt keinen gesetzlichen Regulierungen, was die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz betrifft. "Selbstausbeutung" ist also leicht möglich. Das Einkommen (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) entwickelt sich am Markt und ist abhängig von vielen Einflussfaktoren, die nur zum Teil aktiv beeinflusst werden können. Die Umsätze unterliegen saisonalen und konjunkturellen Schwankungen und die Erlöse können bei geringer Nachfrage, verschärfter Konkurrenz und/oder hohen Kosten nur niedrig ausfallen. Insofern ist (Solo-)Selbstständigkeit wohl mehrheitlich eine riskante Erwerbsform. Nicht übersehen werden darf, dass es auch einen nicht quantifizierbaren Anteil von Soloselbstständigen gibt, die zugunsten eines hohen Einkommens in der Gegenwart sich im Alter auf die Grundsicherung "verlassen" .
Anders zeigt sich die Situation von freien Berufen, die in Kammern organisiert sind. Deren Honorare werden in der Regel durch Gebührenordnungen geregelt. Ihre soziale Absicherung erfolgt durch die jeweiligen Versorgungswerke. Allerdings finden sich hier nur selten reine Solo-Selbstständige, da in den Büros, Praxen, Kanzleien etc. angestellte Mitarbeiter:innen tätig sind.
Die Ausklammerung der Solo-Selbstständigen aus dem Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz entfacht Anreize, aus Kostengründen selbstständige Beschäftigungsformen zu kreieren, bei denen es keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlungen, Urlaub, Mindestlohn, Kündigungsschutz, Arbeitszeitregelungen usw. gibt. Ob es sich hierbei um eine tatsächliche Selbstständigkeit handelt oder um eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit oder um eine Scheinselbstständigkeit, muss dabei im Einzelfall und mit rechtlichen Mühen festgestellt werden.
Auch die Solo-Selbstständigkeit ist heterogen. So schreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Kottwitz u.a. stellen fest: "Soloselbstständige beziehen häufiger ein niedrigeres Einkommen als Selbstständige mit Mitarbeiter/inne/n und abhängig Beschäftigte. Soloselbstständige sind mit verschiedenen Aspekten bei der Arbeit häufig zufriedener als abhängig Beschäftigte." Das spiegelt sich auch in einem hohen Anteil von Soloselbstständigen wider (77,6 Prozent) – sogar europaweit , die laut des European Labour Force Surveys 2017 diesen Erwerbsstatus präferieren – trotz aller Widrigkeiten.
Bei den Einkommen zeigt sich eine erhebliche Spreizung: Die Bandbreite reicht von überdurchschnittlich hohen Einkommen bis in den Niedrigeinkommenssektor . Dies ist in hohem Maße abhängig von der Branche bzw. Berufsgruppe. Wenig überraschend ist, dass auch hier ein erheblicher Gender-Income Gap existiert . In nicht seltenen Fällen müssen die Einkommen durch Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) aufgestockt werden, da das Haushaltseinkommen noch unterhalb der Bedarfsschwelle der Grundsicherung liegt. 2022 traf dies auf rund 64.000 Selbstständige zu, das entspricht 8 Prozent aller erwerbstätigen Bezieher:innen von Bürgergeld. Die Daten lassen aber nicht erkennen, ob es sich dabei um Solo-Selbstständige oder um Selbstständige mit Beschäftigten handelt.
Selbstständigkeit, die sich ökonomisch nicht rechnet, da das Einkommen nicht einmal dazu ausreicht das sozialkulturelle Existenzminimum abzudecken, wird also subventioniert. Zugleich führen solche Erwerbsformen zu einem verschärften Druck auf dem Arbeitsmarkt, auch und gerade im Vergleich zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie sind – per Werkvertrag "eingekauft" – für ein Unternehmen deutlich kostengünstiger und können Verdrängungsprozesse auslösen. Das gleiche gilt, wenn sich die Betroffenen außer Stande sehen, aus ihrem niedrigen Bruttoeinkommen noch Beiträge für eine private Altersvorsorge oder eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu zahlen. Im Alter droht Armut und die Angewiesenheit auf Leistungen der Grundsicherung im Alter, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden muss. Schon jetzt stellen ehemals Selbstständige einen Großteil der Grundsicherungsempfänger dar..
Das IZA bestätigt für 2019 "… es sind deutlich geringere Einkommen bei Solo-Selbstständigen erkennbar – sowohl im Vergleich zu abhängig Beschäftigten als auch insbesondere im Vergleich zu Selbstständigen mit Beschäftigten" .