Beschäftigte erhalten Niedriglohn, wenn sie als Vollzeitbeschäftigte einen Verdienst erzielen, der sich nur knapp oberhalb oder unterhalb der → Interner Link: Armutsgrenze befindet. Laut internationaler Definition liegt die Grenze bei 2/3 des Medianverdiensts. Seit 1995 war in ganz Deutschland die Zahl der Niedriglöhner von 16,5 auf 23,6 Prozent der Beschäftigten 2009 gestiegen. Seit 2012 ist die Quote leicht rückläufig; 2014 betrug sie 22,6 Prozent. In Westdeutschland waren es zu diesem Zeitpunkt 16,5 und in Ostdeutschland ca. 35 Prozent (Armut- und Reichtumsbericht 2017) (→ Dossier Interner Link: "Der Niedriglohnsektor in Ost- und Westdeutschland").