3.9.2020
Jeder darf glauben, was er möchte

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Artikel 4 – Religionsfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (…)
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (…)
Der Artikel 4 schützt die Freiheit,
an das zu glauben,
was man möchte.
Jeder Mensch hat das Recht,
seine Religion oder seine Weltanschauung
selbst zu wählen.
Eine Weltanschauung ist die Weise,
wie ein Mensch sich die Welt erklärt.
Dazu gehört auch,
was für ihn auf der Welt wichtig ist.
- Manchen Menschen sind Naturwissenschaften wichtig.
- Manchen Menschen ist Philosophie wichtig.
- Manchen Menschen ist eine bestimmte Politik wichtig.
- Für manche Menschen ist Religion wichtig.
Auf der Welt gibt es viele verschiedene Religionen.
Religionen sind zum Beispiel:
Das Christentum, das Judentum, der Islam,
der Buddhismus oder der Hinduismus.
Alle können frei entscheiden,
woran sie glauben oder nicht glauben.
Zum Beispiel darf der Staat nicht sagen:
- "Wir sind ein christliches Land.
Nur christliche Kirchen dürfen gebaut werden." - Oder "Wir sind ein islamisches Land.
Nur Moscheen dürfen gebaut werden"
an eine bestimmte Religion zu glauben.
Das gilt auch für die eigenen Kinder.
Ab 14 Jahren darf jeder selbst entscheiden,
was er oder sie glauben möchte.
Egal, was die Eltern dazu sagen.
Der Staat darf niemanden zwingen im Krieg zu kämpfen.
Auch dies sagt der Artikel 4.
Ein Mensch kann sagen:
- "Ich finde es falsch im Krieg zu kämpfen."
- "Meine Religion erlaubt mir nicht im Krieg zu kämpfen".
- Oder: "Ich darf keinen Menschen töten,"
auch dann nicht, wenn ich angegriffen werde.
Der Mensch muss dann nicht im Krieg kämpfen.
Vielleicht muss er aber zum Beispiel in einem Krankenhaus aushelfen.