3.9.2020
Jeder darf sich beschweren

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Artikel 17 – Petitionsrecht
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht,
den Staat um etwas zu bitten.
Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren.
Sie können sich über die Politik des Staates beschweren.
Sie wollen dann, dass der Staat etwas macht oder nicht macht.
So eine Beschwerde heißt Petition,
Zum Beispiel:
Behinderte Menschen kritisieren in einer Petition
ein geplantes Gesetz, das Bundesteilhabegesetz.
Sie fordern zum Beispiel:
Die Regelungen für die Bezahlung von Assistenz sollen geändert werden.
Für Petitionen gibt es Regeln:
- Sie müssen aufgeschrieben werden.
- Man muss erkennen, wer sie geschrieben hat.
- Man schickt die Petition an eine Behörde oder an eine Volksvertretung,
zum Beispiel an den Bundestag. - Man kann die Petition als Brief oder im Internet verschicken.
- Schickt man eine Petition an eine Behörde, die nicht zuständig ist,
muss die Behörde die Petition an die richtige Stelle weiterleiten. - Eine Petition muss angenommen und
zum Beispiel in einer Sitzung bearbeitet werden. - Die Bürgerinnen und Bürger, die sich beschwert haben,
bekommen das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. - Das Ergebnis muss aber nicht begründet werden.
mit staatlichen Stellen über Probleme und Ideen zu reden.
Oder sich in einem Brief alleine zu beschweren
oder seine Wünsche zu äußern.
Der Staat vertritt das Volk.
Deshalb sollten staatliche Stellen und das Volk miteinander sprechen.