Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist die bei Weitem größte Institution nicht nur im Bereich der Alterssicherung sondern auch der Sozialen Sicherung insgesamt in Deutschland.
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist die bei Weitem größte Institution nicht nur im Bereich der Alterssicherung sondern auch der Sozialen Sicherung insgesamt in Deutschland.
Die über 100jährige Geschichte der deutschen Rentenversicherung ist von der grundlegenden Idee geprägt, dass der Staat eine soziale Institution einrichtet und damit als schutzbedürftig angesehene Bevölkerungsgruppen im Alter, aber auch bei Invalidität und beim Tod des Ernährers finanziell absichert.
Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist keine Pflichtversicherung für die gesamte Bevölkerung, also keine Volks- oder Bürgerversicherung, sondern in ihrem Kern eine Absicherung der abhängig beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Die Grundentscheidung der Bismarck'schen Sozialversicherung, die soziale Absicherung auf die Industriearbeiter zu beschränken (Arbeiterversicherung), macht sich also bis heute bemerkbar.
Das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum der Rentenversicherung umfasst die Zahlung von Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, an die Krankenversicherung der Rentner, die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und Beratung und Information für Versicherte und Betriebe.
Monat für Monat zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) knapp 26 Mio. Renten, zu zwei Dritteln Versichertenrenten (Alters- und Erwerbsminderungsrenten) und zu einem Drittel Hinterbliebenenrenten. Da eine Person mehrere Renten beziehen kann, nämlich neben einer Versichertenrente auch eine Hinterbliebenenrente, ist die Zahl der RentnerInnen mit 21 Millionen deutlich geringer als die der gezahlten Renten.
Die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beliefen sich 2017 auf einen Wert von 293,2 Milliarden Euro. Im Sozialleistungssystem stellt damit die GRV den größten Leistungsträger dar. 30,3 Prozent aller Sozialausgaben wurden 2017 durch die Rentenversicherung getätigt. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt macht das einen Anteil von 9,3 Prozent aus.
Die Organisation der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist, wenn auch in den letzten 120 Jahren mehrfach reformiert und verändert – und zwischenzeitlich durch die nationalsozialistische Diktatur praktisch zerschlagen – immer noch zum Teil aus ihrer Entstehungsgeschichte erklärbar.
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