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Versichertenrenten von Frauen | Rentenpolitik | bpb.de

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Versichertenrenten von Frauen

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 5 Minuten zu lesen

Die Höhe der Renten in Deutschland ist sehr stark äquivalent zu den Einkommen während des Erwerbslebens. Die Folge für Frauen ist, dass ihre geringere Erwerbsbeteiligung und ihr geringeres Einkommen zu niedrigeren Renten als bei Männern führen.

Zugführerin im Führerstand einer S-Bahn in Hamburg. Im Jahr 2017 erhielten 38 Prozent der Rentnerinnen in den alten Bundesländern eine Rente unterhalb von 450 Euro; bei den Männern sind dies 18,3 Prozent. (© dpa)

In Verfassung und Recht sind Männer und Frauen gleichgestellt. Im praktischen Leben gibt es natürlich viele Unterschiede. Im Hinblick auf die Alterssicherung stellt sich die Geschlechterfrage jedoch besonders deutlich: Laut den Ergebnissen der amtlichen Großstichprobe Mikrozensus 2017 lebten in Deutschland in diesem Jahr 12,5 Prozent der 65-jährigen sowie älteren Männer und 16,3 Prozent der Frauen in dieser Altersgruppe mit einem bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) unterhalb der Armutsrisikoschwelle (vgl. Interner Link: Armutsfeste Renten − aber wie?). Zentrale Ursache für diese besondere Armutsbetroffenheit von älteren Frauen sind die niedrigen Versichertenrenten von Frauen, die im Durchschnitt deutlich unter denen der Männer liegen. Da Armut auf der Basis des Haushaltseinkommens berechnet wird, bieten – bei Eheleuten – die Alterseinkommen des Mannes zwar einen Ausgleich und im Hinterbliebenenfall ergänzt die Witwenrente die eigene Rente. Aber von einer eigenständigen, eheunabhägigen Alterssicherung sind viele Frauen weit entfernt.

"Gender Pension Gap" – Ein Maß für den Geschlechterunterschied in den eigenen Alterssicherungseinkommen

Für den Unterschied bei den von Männern und Frauen erworbenen Alterssicherungseinkommen wird in den letzten Jahren national wie international die Kennziffer "Gender Pension Gap" diskutiert. Letztlich ist dieser Indikator eine Maßzahl für die kumulative Wirkung von Geschlechterunterschieden in den Erwerbsbiografien und in der Entlohnung ("Gender Pay Gap"). Je größer der Gender Pension Gap ausfällt, desto niedriger sind die durchschnittlichen eigenen Alterssicherungsleistungen der Frauen im Vergleich zu denen der Männer. Beispiel: Betragen die durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen im Monat 400 Euro und liegen die durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Männern pro Monat bei 1.000 Euro, würde der Gender Pension Gap 60% betragen; bei Beträgen von 600 Euro und 1.200 Euro läge der Gender Pension Gap bei 50%." Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass es gegen den Gender Pension Gap auch erhebliche methodische und inhaltliche Einwände gibt und es nicht um eine Messung von Diskriminierung durch die Gesetzliche Rentenversicherung geht . Der Gap lässt sich z. T. erklären und der unerklärte Rest deutet auf Diskriminierung in der Lebens- und vor allem Arbeitswelt hin.

QuellentextGender Pension Gap

Die Forschung hat drei Elemente identifiziert, die zu nach Geschlecht differenzierten Wirkungen der Altersvorsorgeinstitutionen auf die Einkommen im Alter führen:

  1. Die Tatsache, wie Rentensysteme mit Erwerbsbiografien verknüpft sind.

  2. Die in den Rentensystemen institutionalisierten Familienmodelle sowie die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Pflegearbeit.

  3. Die Ausgestaltung und Inanspruchnahme der nicht-staatlichen Zusatzsicherung und Sparverhalten von Frauen.

Riedmüller, Schmalreck 2012, S. 20 f.

Durchschnittliche Rentenhöhen im Rentenbestand nach Rentenart und Geschlecht 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Daten aus der Rentenstatistik weisen gleich mehrfach darauf hin, dass Frauen deutlich niedrigere Altersrenten als die Männer erhalten. Dies wird zum einen an der durchschnittlichen Rentenhöhe, differenziert nach der Rentenart, deutlich: In allen Fällen sind die Frauen schlechter gestellt. (vgl. Abbildung "Durchschnittliche Rentenhöhen im Bestand nach Rentenart und Geschlecht 2017").

Dabei spiegeln Durchschnittsrenten allerdings nur den Mittelwert aller Einzelrenten wider. Verdeckt wird dabei,

Verteilung der Versichertenrenten im Bestand, alte Bundesländer 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

dass sich hinter den Durchschnittsgrößen eine große Vielfalt höchst unterschiedlicher Rentenzahlbeträge verbirgt. Die Spanne zwischen niedrigen und hohen Renten wird dadurch eingeebnet. Demgegenüber bietet die Darstellung der Rentenschichtung einen Überblick über die Verteilung der Renten im Rentenbestand nach den Zahlbeträgen, wobei die Unterschiede für Frauen und Männer deutlich werden (vgl. Abbildung "Verteilung der Versichertenrenten im Bestand, alte Bundesländer 2017").

So gilt für die alten Bundesländer im Jahr 2017, dass 38 Prozent der Rentnerinnen eine Rente unterhalb von 450 Euro erhalten; bei den Männern sind dies 18,3 Prozent. Diese Konzentration der Frauenrenten auf niedrige Zahlbeträge (eine so genannte linksschiefe Verteilung) ist auch in den neuen Bundesländern zu verzeichnen – allerdings deutlich schwächer ausgeprägt (vgl. Interner Link: Rentenschichtung in den neuen Bundesländern, Abbildung "Verteilung der Versichertenrenten im Bestand, neue Bundesländer 2017").

Wie beschrieben ergeben sich niedrige Renten – vermittelt über die Konstruktionsprinzipien der Rentenformel – aus lebensdurchschnittlich niedrigen Erwerbseinkommen und kurzen Versicherungsverläufen. Dies drückt sich in einer nur geringen Anzahl von Entgeltpunkten aus. Multipliziert man diese Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert,

Verteilung der Versicherungsjahre von Männern und Frauen, alte Bundesländer 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

errechnen sich bei Frauen sehr häufig entsprechend niedrige Rentenzahlbeträge. Die Abbildung "Verteilung der Versicherungsjahre von Männern und Frauen im Rentenbestand 2017, alte Bundesländer" zeigt für die alten Bundesländer, dass die Rentenbezieherinnen im Jahr 2017 wesentlich häufiger über eine geringere Zahl von Versicherungsjahren verfügten als die Männer: Fast als 60 Prozent von ihnen hatten weniger als 35 Versicherungsjahre; bei den Männern waren das nur 17 Prozent.

Allerdings ist auch festzustellen: Die Zahl der Frauen, die überhaupt keine eigenen Versichertenrenten beziehen, ist aufgrund ihrer stark gestiegenen Erwerbsbeteiligung einerseits und der rentenbegründenden Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten andererseits, sehr gering geworden. Es bleibt aber das Problem ihrer gegenüber den Männern im Durchschnitt deutlich niedrigeren Renten.

So haben die weitaus meisten der alten Frauen im Rentenbestand im früheren Berufsleben nur niedrige Berufspositionen erreicht – auch infolge ihrer vormals geringeren Schul- und Berufsausbildung, reduzierter Aufstiegschancen und einer offenen wie versteckten (Lohn-)Diskriminierung. Verbunden war dies mit kurzen und diskontinuierlichen Erwerbs- und Versicherungsbiografien. Die kürzeren Versicherungsverläufe lassen sich in erster Linie auf die Unterbrechung oder gar Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufgrund familiärer Verpflichtungen

Frauenerwerbstätigenquoten 1963, 1991 und 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

(insbesondere Kindererziehung und Pflege von Angehörigen) zurückführen. So lag – in den alten Bundesländern – bis in die 1970er Jahre hinein die Erwerbstätigenquote von Frauen vor allem in den mittleren Altersgruppen, d.h. in der Phase der Familiengründung und Kindererziehung, auf einem sehr niedrigen Niveau (vgl. Abbildung "Frauenerwerbstätigenquoten in den alten Bundesländern 1963, 1991, 2017").

Hinzu kommt, dass die durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen deutlich unter denen der Männer lagen und liegen. Die Teilzeitarbeit konzentriert sich auf Frauen und hat nach der Rentenformel zur Folge, dass sich die Rentenanwartschaften parallel zur reduzierten Arbeitszeit und zum reduzierten Bruttomonatslohn verringern. Je länger Teilzeitarbeit andauert, umso stärker machen sich die Lohneinbußen auch bei der späteren Rente bemerkbar. Als besonders nachteilig erweist sich die Teilzeitarbeit im unteren Stunden- und Einkommenssegment (unter 450 Euro/Monat). Denn diese "geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse" sind für die Beschäftigten von der Versicherungs- und Beitragspflicht befreit, so dass überhaupt keine Rentenansprüche aufgebaut werden können und Lücken in der Versicherungsbiografie entstehen.

Struktur der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland 2016 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die schlechtere Einkommensposition von Frauen im Vergleich zu den Männern ist aber nicht nur eine Folge der kürzeren Arbeitszeiten, sondern auch der geringeren Bezahlung (gemessen an den Entgelten je Stunde). Niedriglöhne betreffen vor allem Frauen (vgl. Abbildung "Struktur der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland 2016"): 62,6 Prozent aller Niedriglohnbeschäftigten im Jahr 2013 waren Frauen. Und von allen beschäftigten Frauen arbeiteten 29,6 Prozent zu einem Niedriglohn. Zudem lässt sich eine Minderbewertung und -bezahlung von typischen Frauenberufen und -branchen insgesamt feststellen.

Die beschriebenen Trends und Unterschiede zwischen Frauen und Männern beziehen sich auf die alten Bundesländer. In den neuen Bundesländern haben Frauen wesentlich häufiger und länger gearbeitet, so dass rd. 80 Prozent der Frauen mehr als 35 Versicherungsjahre erreicht haben (vgl. Interner Link: Rentenschichtung in den neuen Bundesländern, Abbildung "Verteilung der Versicherungsjahre von Männern und Frauen im Rentenbestand 2017, neue Bundesländer"). Wenngleich damit ostdeutsche Frauen eine bessere relative Position als westdeutsche Frauen einnehmen, lagen die durchschnittlichen Versichertenrenten der Männer in Ostdeutschland dennoch höher als die Renten der Frauen.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.