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Empirische Befunde | Rentenpolitik | bpb.de

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Empirische Befunde

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Zur betrieblichen Altersversorgung zählen die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.

Stickmeisterin bei der Arbeit: Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung hängt in einem hohen Maße von der Größe und der Branchenzugehörigkeit der Betriebe ab. Je größer der Betrieb, um so häufiger finden sich bei den Beschäftigten Versorgungsanwartschaften. (© picture-alliance/AP)

Verbreitungsgrad in der Privatwirtschaft

Die Informationen über den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft sind begrenzt und wenig aktuell. Denn im Unterschied zur Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bei den Betriebsrenten keine prozessproduzierten Daten. Auch fehlt bislang ein Meldeverfahren, das die Unternehmen verpflichtet, den Statistischen Ämtern laufend Angaben über den Verbreitungsgrad von Betriebsrenten, die Höhe der Anwartschaften und die Höhe der Renten im Leistungsfall zu übermitteln. Insofern können Daten nur über (repräsentative) Befragungen erhoben werden. In Frage kommen hier der Mikrozensus oder Sondererhebungen. Die differenziertesten Befunde liefern die Sondererhebungen von Infratest bzw. die Studien "Alterssicherung in Deutschland" (ASID) mit Daten für das Jahr 2015 sowie die Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung mit Daten für das Jahr 2015.

Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung 2001 – 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Im Jahr 2015 hatten danach 17,7 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Anwartschaften auf eine Betriebsrente erworben.

Der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung lag 2015 bei rund 57 Prozent der versicherungspflichtig Beschäftigten. Da geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Hauptbeschäftigung) nicht erfasst werden, lässt sich davon ausgehen, dass der Verbreitungsgrad bezogen auf alle ArbeitnehmerInnen bei etwa 50 Prozent liegt. Gegenüber 2001 zeigt sich dabei ein sichtbarer Anstieg (vgl. Abbildung "Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung 2001 − 2015" der aber ab 2011 nahezu zum Stillstand gekommen ist.

Anzahl der aktiven Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung 2001 - 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Abbildung "Anzahl der aktiven Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung 2001 − 2015 nach Durchführungswegen" lässt erkennen, dass sich ein Großteil der Anwartschaften auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und auf die öffentlichen Zusatzversorgungsträger konzentriert. Hier gibt es einen hohen, tarifvertraglich abgesicherten Verbreitungsgrad. Demgegenüber bestehen bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft große Absicherungslücken.

Die zu einem Zeitpunkt (in einem Jahr) gemessene Zahl der Anwartschaften lässt noch keine Aussage über den Zeitverlauf zu: Seit wie viel Jahren besteht eine Anwartschaft? Wird sie bis zum Ende der Erwerbstätigkeit weiter fortgeführt und ausgebaut? Unklar ist auch, welche Risiken bei den Betriebsrenten abgedeckt sind, welche Höhe die Anwartschaften und späteren Betriebsrenten haben und ob eine regelmäßige Anpassung der Renten an die Einkommens- und Preisentwicklung vorgesehen ist.

Beschäftigte mit betrieblicher Altersversorgung nach Betriebsgröße 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung hängt in einem hohen Maße von der Größe und der Branchenzugehörigkeit der Betriebe ab (vgl. "Abbildung Beschäftigte mit betrieblicher Altersversorgung nach Betriebsgröße 2015"). Je größer der Betrieb, umso häufiger finden sich bei den Beschäftigten Versorgungsanwartschaften. Zwei Extreme können diesen Zusammenhang illustrieren: In Betrieben mit 1 bis 9 Mitarbeitern haben 28 Prozent der Beschäftigten Anwartschaften, in Betrieben mit 1.000 Mitarbeitern und mehr liegt der Verbreitungsgrad bei 83 Prozent.

Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nach Wirtschaftszweigen 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Bei den Branchen stehen die Bereiche Kredit/Versicherungen (81 %), Verarbeitendes Gewerbe (63 %) und Bergbau/Steine/Erde/Energie (60 %) an der Spitze. Selten zu finden − mit jeweils etwa 20 Prozent der Beschäftigten − ist die betriebliche Altersversorgung in den Bereichen Gastgewerbe, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen und Kunst/Unterhaltung (außerhalb des öffentlichen Dienstes) (vgl. Abbildung "Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nach Wirtschaftszweigen 2015").

Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführungswegen 2016 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Durchführungswege

Vergleicht man die fünf Durchführungswege nach ihrer Bedeutung, so haben die Direktzusagen das größte Gewicht: Sie decken (2016) mit 300 Mrd. Euro etwa 50 Prozent der Deckungsmittel ab. Die Anteile der Deckungsmittel betrugen bei Pensionskassen 26,9 %, bei Unterstützungskassen 6,3 % und bei Direktversicherungen 10,7 %. In Pensionsfonds waren 5,5 % der gesamten Deckungsmittel gebunden (vgl. Abbildung " Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung").

Verbreitungsgrad der ausgezahlten Renten

Der Verbreitungsgrad der Betriebsrenten, die aktuell an die nicht mehr Erwerbstätigen ausgezahlt werden, liegt − in Folge der erst in jüngerer Zeit erfolgten größeren Verbreitung − deutlich niedriger als der Verbreitungsgrad der Anwartschaften: Von den über 65-Jährigen bezogen im Jahr 2015 31 Prozent der Männer, aber nur 8 Prozent der Frauen eine eigene Betriebsrente. In den neuen Ländern waren es sogar nur 5 Prozent der Männer und 1 Prozent der Frauen. Unterscheidet man nach Altersjahrgängen, so steigen die Betriebsrentenzahlungen bei den jüngeren Kohorten; dies aber im Wesentlichen nur bei den Männern, kaum bei den Frauen. Denn nicht alle ArbeitnehmerInnen, die Anwartschaften erworben haben, werden später auch Betriebsrenten beziehen, wenn bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Unverfallbarkeitsregelung nicht greift. Benachteiligt sind dadurch vor allem Arbeitslose sowie Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis wegen der Kindererziehung aufgeben.

Schichtung der Höhe der Betriebsrenten 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Höhe der Betriebsrenten

Nach den Befunden der Erhebung "Alterssicherung in Deutschland" zeigt sich bei der Höhe der Bruttoleistungen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft eine sehr breite Streuung der Zahlbeträge: In den alten Bundesländern stehen neben sehr hohen Leistungen einerseits sehr niedrige Leistungen andererseits gegenüber. Zugleich wird sichtbar, dass die hohen Leistungen weit überwiegend von Männern bezogen werden: 24 Prozent der Männer, aber nur 7 Prozent der Frauen erhalten eine Betriebsrente von mehr als 750 Euro. Für den größten Teil der Männer und den weit überwiegenden Teil der Frauen fallen die Betriebsrenten aber nur sehr niedrig aus: Weniger als 200 Euro erhalten 41 Prozent der Männer und 67 Prozent der Frauen (vgl. Abbildung "Schichtung der Höhe der Bruttorenten der betrieblichen Altersversorgung"). In den neuen Bundesländern gibt es so gut wie keine Betriebsrenten, die höher als 750 Euro liegen. Weniger als 200 Euro erhalten 66 Prozent der Männer und 81 Prozent der Frauen.

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Mrd. Euro und in Prozent aller Sozialleistungen 1991 - 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Leistungsvolumen

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft betrugen – laut Sozialbudget 2017 − im Jahr 2017 rund 27 Mrd. Euro in Deutschland. Das entspricht 2,7 Prozent aller Sozialleistungen und 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (vgl. Abbildung "Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Mrd. Euro und in Prozent aller Sozialleistungen 1991 - 2017"). Zum Vergleich: Die gesetzliche Rentenversicherung erbrachte Leistungen in Höhe von rund 304 Mrd. Euro. Ihr Anteil am Sozialbudget betrug damit 30,3 Prozent.

Finanzierungsformen der betrieblichen Altersversorgung 2001 und 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Während noch vor einigen Jahren (2001) mehrheitlich die Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten finanziert haben, so hat mittlerweile die arbeitnehmerseitige Finanzierung der betrieblichen Alterssicherung ein hohes Gewicht bekommen (vgl. Abbildung "Finanzierungsformen der betrieblichen Altersversorgung"). Hier spielt offensichtlich die Entgeltumwandlung eine Rolle. So wurde 2015 laut einer Arbeitgeberbefragung in 25 Prozent der Betriebe die Alterssicherung ausschließlich über Entgeltumwandlung finanziert; in 52 Prozent der Betriebe gab es Anwartschaften, bei denen Arbeitgeber und -nehmer gemeinsam einzahlen. Der Anteil der ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Alterssicherung lag 2015 bei 28 Prozent; Ende 2001 hatten die Arbeitgeber noch in 54 Prozent der Betriebe mit einer Altersversorgung diese selbst finanziert.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.