Zu unterscheiden ist zwischen mehreren Zielen:
Ältere Menschen sollen ein Einkommensniveau erreichen, das oberhalb des bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherungsniveaus liegt und damit Armut verhindert.
Der im Verlauf des Erwerbslebens erreichte Einkommens- und Lebensstandard soll auch in der nachberuflichen Lebensphase weitgehend beibehalten werden können. Die Alterssicherung hat die Aufgabe des Einkommensersatzes und der Lebensstandardsicherung.
Die Ziele Armutsvermeidung und Lebensstandardsicherung sollen nicht nur Gültigkeit zum Zeitpunkt des Altersübergangs haben, sondern im Verlauf der gesamten, oft Jahrzehnte langen Rentenphase. Die Leistungen der Alterssicherung müssen deshalb laufend an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung angepasst werden.
In der Alterssicherung sollen auch jene Unterbrechungen abgesichert werden, in denen aufgrund von Krankheiten, Behinderungen oder Arbeitslosigkeit eine Erwerbsarbeit nicht aufgenommen werden konnte oder die nicht durch Erwerbsarbeit und Erwerbseinkommen bestimmt sind, in denen aber gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten verrichtet worden sind (Kindererziehung, Pflege). Dies betrifft insbesondere die Alterssicherung von Frauen.
Betrachtet man die Einzelsysteme in dem 3-Säulen-Modell, so wird sichtbar, dass sie diese Ziele nur teilweise oder auch gar nicht erfüllen können. Die geltenden Konstruktionsprinzipien stehen in vielen Punkten dagegen
Erwerbsorientierung heißt, dass im Arbeitsleben Beiträge an die Rentenversicherung oder an private Lebensversicherungen gezahlt, Sparbeträge an Banken überwiesen oder Entgeltbestandteile in die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, überhaupt über ein disponibles, aus Erwerbstätigkeit resultierendes Einkommen zu verfügen und dass diese Übertragungen kontinuierlich und langfristig erfolgen. Prinzipiell gilt: Je höher die Übertragungen und je länger sie im Zeitverlauf erfolgen, desto höher auch das spätere Alterseinkommen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die nur sehr wenig verdienen oder auch nur kurzfristig erwerbstätig sind, auch nur geringe Leistungsansprüche erwerben. Personen, die nicht erwerbstätig sind oder deren Erwerbseinkommen kaum oberhalb der Armutsschwelle liegt oder die längerfristig auf Hartz-IV Leistungen angewiesen sind, müssen deshalb mit dem Risiko von Altersarmut rechnen, wenn sie nicht über einen Partner/eine Partnerin oder Vermögen abgesichert sind. Da eine – aufgrund von Niedrigentgelten und/oder einer geringen individuellen Arbeitszeit (Teilzeit) – "schlechte" Einkommensposition und kurze Beschäftigungsdauer sehr häufig miteinander verknüpft sind, konzentrieren sich niedrige Renten auf Frauen. Ob allerdings im Alter tatsächlich eine Armutslage eintritt, lässt sich nicht allein an der Höhe einzelner Renten festmachen. Entscheidend ist die Höhe des gesamten Haushaltseinkommens bzw. nach dem Tod des Partners die Höhe der eigenständigen und der abgeleiteten Ansprüche (Hinterbliebenenrente) (vgl.
Die Kopplung zwischen Art und Ausmaß von Erwerbstätigkeit und Erwerbseinkommen einerseits und Alterssicherungsansprüchen andererseits ist bei der betrieblichen und vor allem bei der privaten Altersvorsorge besonders stark ausgeprägt
Ob allerdings die erwerbsbezogenen Leistungen im Alter so hoch sind, dass von einem Einkommensersatz oder einer Lebensstandardsicherung gesprochen werden kann, bleibt offen. Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente im Vergleich zum Arbeitseinkommen wird durch die Höhe des aktuellen Rentenwerts bestimmt. Um das als "Rentenniveau" definierte Verhältnis zwischen Renten und Arbeitnehmerentgelten und damit die Lohnersatzrate zu ermitteln, werden die durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelte mit den Nettorenten, die sich aus 45 Entgeltpunkten errechnen, in Beziehung gesetzt (vgl.
Angesichts dieser Konstruktionsprinzipien der drei Säulen geht es bei der Reformdebatte letztlich immer um die Frage, ob und inwieweit diese grundlegenden Prinzipien verändert werden sollen. Viele der Vorschläge und Modelle muten für die Nicht-Experten schnell "sozialtechnisch" an. Entscheidend ist aber immer, welche Auswirkungen sie haben. Denn die Auswirkungen können sich auch – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – auf das gesamte Sozialsystem und auf angrenzende Bereiche erstrecken, so auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsverhältnisse; und sie könnten Anstoß zu einem grundsätzlichen Wechsel des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements geben. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich einzelne Ansätze nicht zwingend ausschließen, sondern sich auch ergänzen können.
Deshalb trägt die Reformdebatte einen im hohen Maße politischen Charakter; sie ist durch unterschiedliche Wertvorstellungen und Leitbilder über die zukünftige Gestaltung des Sozialstaates geprägt. Wenn auch häufig unausgesprochen, so geht es immer auch um das Verhältnis von Markt, Staat und Gesellschaft und um die Vorstellungen von Gerechtigkeit und die Gewichtung von Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit.