Glossar
EU-Konvergenzkriterien, Maastricht-Kriterien
Die Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der EU, noch stärker jedoch innerhalb der Eurozone, ohne Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verläuft. Damit eine Angleichung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse stattfindet, sollen alle Mitgliedsländer vier Kriterien erfüllen:
- Die jährliche Neuverschuldung eines Staates darf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten, der Stand aller Schulden der öffentlichen Hand darf nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen.
- Der Grad an Preisstabilität muss anhaltend hoch sein, und die durchschnittliche Inflationsrate darf nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten mit der höchsten Preisstabilität liegen.
- Langfristige Zinssätze: Der Nominalzins langfristiger Staatsanleihen eines Mitgliedstaates darf den der drei Mitgliedstaaten mit der höchsten Preisstabilität um nicht mehr als zwei Prozentpunkte übertreffen.
- Der Wechselkurs der eigenen Landeswährung darf zumindest in den letzten zwei Jahren vor der für den Beitritt nötigen Prüfung keine starken Schwankungen aufweisen.
16.06.2015
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