Der Schwellenwert für die Armutsgefährdung liegt in der Bundesrepublik Deutschland bei 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens (Medianeinkommen). Im Jahr 2020 lag dieser Schwellenwert bei 781 Euro.
Der Schwellenwert für die Armutsgefährdung liegt in der Bundesrepublik Deutschland bei 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens (Medianeinkommen). Im Jahr 2020 lag dieser Schwellenwert bei 781 Euro.