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Kurzarbeitsregelungen | Lange Wege der Deutschen Einheit | bpb.de

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Kurzarbeitsregelungen

Kurzarbeit soll Unternehmen helfen, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Beschäftigte arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder überhaupt nicht. Der Verdienstausfall wird durch die Agentur für Arbeit in Höhe von 60 Prozent des Nettoentgelts (bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent) ausgeglichen. Anfang der 1990er Jahre gab es für ostdeutsche Betriebe umfangreiche Kurzarbeitsregelungen (→ Dossier Interner Link: "Arbeit").

Fussnoten