Horizontale Umverteilung des Steuereinkommens zwischen den einzelnen Bundesländern zum Zwecke eines angemessenen Ausgleichs der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder. Auf diesem föderalstaatlichen Wege soll dem Verfassungspostulat der → Interner Link: Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Rechnung getragen werden. Erst nach dem Auslaufen des → Interner Link: Fonds Deutsche Einheit, welcher die Finanzkraftunterschiede zwischen ost- und westdeutschen Ländern in einem ersten Schritt abfederte, wurden die neuen Länder und Berlin im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs ab 1995 vollumfänglich und gleichberechtigt in das System einbezogen (→ Dossier Interner Link: "Finanzausgleich, Finanztransfers und Reformen der Finanzverfassung" sowie Interner Link: "Öffentliche Haushalte in Ost- und Westdeutschland"). Zusätzliche Bundesmittel erhielten die neuen Länder zur Überwindung der deutschen Teilung im Wege des → Interner Link: Solidarpakts I und II (Jahresbericht zum Stand der Dt. Einheit 2020, S. 92ff.).