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Neokorporatismus

Mit dem Begriff Korporatismus wird historisch der ständische, hierarchisch gegliederte Aufbau der Gesellschaft und dessen Einordnung in die Gefüge weltlicher Herrschaft verstanden. Das Präfix Neo- verweist auf eine in der modernen Staats- und Verbändetheorie übliche begriffliche Anlehnung, mit welcher die Einflussmacht und bevorzugte Stellung sogenannter korporativer Akteure (insbesondere Unternehmerverbände und Gewerkschaften) im Sektor staatlicher bzw. gesellschaftlicher Steuerung bezeichnet wird (→ Dossier Interner Link: "Unternehmerverbände und Gewerkschaften"). Im "tripartistischen" Modell neokorporatistischer Aushandlung wirken die verbandlich organisierten Interessen von Arbeit und Kapital mit staatlichen Stellen bei der verbindlichen Regelung gesellschaftlicher Probleme zusammen → Interner Link: Rheinischer Kapitalismus.

Fussnoten