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Die Bundesrepublik Deutschland | einfach POLITIK | bpb.de

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Die Bundesrepublik Deutschland

/ 2 Minuten zu lesen

Deutschland ist ein Land in Europa. Außerdem ist Deutschland auch ein Staat. Zu einem Staat gehören Regeln: die Gesetze. Das wichtigste Gesetz ist die Verfassung. Die deutsche Verfassung heißt: Grundgesetz.

Deutschlandkarte (© cleevesmedia)


Deutschland ist ein Land in Europa.

  • Die Hauptstadt heißt Berlin.

  • Die deutsche Flagge ist schwarz, rot, gold.

  • Der längste Fluss in Deutschland ist der Rhein.

  • Die größte Insel in Deutschland heißt Rügen.

  • Der höchste Berg ist die Zugspitze.

Außerdem ist Deutschland auch ein Staat. Der deutsche Staat heißt Bundesrepublik Deutschland. Viele sagen kurz: Deutschland.

Ein Staat ist eine Gemeinschaft von Menschen. Die Menschen in der Gemeinschaft heißen Bürger und Bürgerinnen.

Zu einem Staat gehören auch:

  • Staatsgrenzen
    Die Staatsgrenze legt das Gebiet des Staates fest. Eine Staatsgrenze ist eine Linie zwischen Ländern. Diese Linie ist zum Beispiel auf Landkarten zu sehen.

  • Gesetze
    Gesetze sind Regeln. Sie regeln das Zusammenleben in einem Staat. Wer auf dem Gebiet des Staates ist, muss sich an diese Regeln halten.

Das Grundgesetz (© bpb)

Das wichtigste Gesetz in Deutschland ist das Grundgesetz. Kein anderes Gesetz darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Die Verfassung in einem Land steht über allen anderen Gesetzen.

Der Staat kann entscheiden

Der Staat ist souverän. Das bedeutet: Der Staat kann Entscheidungen frei treffen.
Er kann zum Beispiel seine Gesetze selbst bestimmen.

Manchmal verzichtet der Staat auf sein Recht, allein zu entscheiden.
Zum Beispiel in der Europäischen Union

Die Europäische Union

Deutschland ist ein Teil von Europa. Europa ist ein Erdteil mit vielen Ländern.

Deutschland möchte keinen Krieg mit anderen Ländern. Deutschland möchte mit den Ländern zusammenarbeiten.

Auch deshalb ist Deutschland Teil der Europäischen Union. Zur Europäischen Union sagt man auch kurz EU.

Viele Länder aus Europa haben sich zur EU verbunden. Die Länder der EU können politische Ziele gemeinsam besser erreichen. Manchmal ist es besser, wenn die Staaten der EU gemeinsam entscheiden.

Das erlaubt der deutsche Staat. Es gibt Regeln, was die EU entscheiden darf. Sie darf zum Beispiel Regeln für den Flugverkehr machen. Der deutsche Staat verzichtet dann zum Beispiel darauf, beim Flugverkehr allein zu entscheiden.

Mehr über Europa in „Externer Link: einfach POLITIK: Europa“ lesen oder hören.

Bürger und Bürgerinnen im Staat Deutschland

Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (Zeichnung Andreas Piehl) (© bpb)

Zu einem Staat gehören Bürger und Bürgerinnen. Bürger und Bürgerinnen in Deutschland sind Menschen, die einen deutschen Personalausweis haben.
Das heißt: Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Dabei ist dies wichtig: Welche Staatsbürgerschaft haben die Eltern? Wo wurde man geboren?

Hier sind zwei Beispiele, wie eine Person die deutsche Staatbürgerschaft bekommen kann:

  1. Von Geburt an: Ein Baby hat einen deutschen Vater oder eine deutsche Mutter.
    Dann hat das Baby meist von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft.

  2. Durch einen Antrag: Ein Kind hat keine deutsche Mutter und keinen deutschen Vater. Und die Eltern leben noch nicht lange in Deutschland.
    Dann hat das Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Das Kind kann dann später die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Das heißt dann Einbürgerung.

Für eine Einbürgerung muss eine Person einen Antrag stellen. Und sie muss bestimmte Bedingungen erfüllen.

Zum Beispiel:

  • Die Person muss mehrere Jahre in Deutschland leben.

  • Die Person darf keine Straftat begangen haben.

  • Die Person muss einen Sprachtest bestehen.

Für die deutsche Staatsbürgerschaft ist es nicht wichtig, welche Religion eine Person hat oder wie eine Person aussieht.

Alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind das deutsche Volk.

Alle Menschen, die in Deutschland leben, sind die deutsche Bevölkerung. Sie haben aber nicht alle die deutsche Staatsbürgerschaft.  

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