GrundgesetzArtikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Meinungsfreiheit
Artikel 5 sagt:
Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung öffentlich zu sagen.
Zum Beispiel kann man sagen, was man über Politik denkt.
Oder im Internet schreiben:
"Der Bürgermeister will Geld sparen
und deshalb mein Lieblings-Schwimmbad verkaufen.
Das finde ich falsch!"
Wenn viele Menschen gegen den Verkauf sind,
kann das etwas verändern:
Das Schwimmbad wird vielleicht doch nicht verkauft.Ich darf auch die Bundeskanzlerin oder einen Minister kritisieren.
Oder vorschlagen, was sie besser machen sollen.
Die eigene Meinung zu sagen ist wichtig für die Demokratie.
Man kann seine Meinung auch singen, malen oder schreiben.
Jeder kann seine Meinung haben und äußern.
Das nennt man Meinungsfreiheit.
Aber es gibt auch Grenzen der Meinungsfreiheit.
Grenzen sind dort,
wo die Grundrechte anderer Personen verletzt werden:
Es ist nicht erlaubt
zum Hass auf andere Menschen aufzurufen
oder anderen Menschen mit Gewalt zu drohen.
Das verbreitet Angst und
die Menschen fühlen sich nicht mehr sicher.
Hass und Gewalt verletzen
die Rechte anderer Menschen.
Auch Beleidigungen sind verboten.
Einen behinderten Menschen "lahmen Krüppel"
zu nennen ist eine Beleidigung.
Es ist oft schwer zu entscheiden:
Was ist eine erlaubte Meinung?
Was ist eine Beleidigung?
Informations- und Pressefreiheit
Suchmaschine im Internet (© bpb)
Suchmaschine im Internet (© bpb)
Es gibt nicht eine richtige Meinung.
Es gibt viele verschiedene Meinungen.
Man kann über ein Thema diskutieren.
Das heißt: Jeder kann seine Meinung sagen.
Dabei lernt man andere Sichtweisen kennen.
Will man sich eine Meinung bilden,
braucht man Informationen.
Jeder Mensch darf sich informieren.
Er kann unterschiedliche Medien nutzen:
Zum Beispiel kann er im Internet surfen,
Nachrichten oder Berichte im Fernsehen sehen,
Radio hören
oder Zeitungen lesen.
Zeichnung: Eine Nachrichtensprecherin der Tagesschau (© bpb)
Zeichnung: Eine Nachrichtensprecherin der Tagesschau (© bpb)
Welche Medien er nutzt entscheidet jeder Mensch selbst.
Dies nennt man Informationsfreiheit.
Nach dem Grundgesetz haben auch die Medien Freiheit:
Zum Beispiel Internet, Fernsehen, Radio und Zeitungen.
Die, die Medien machen, entscheiden selbst:
Über welche Themen sie berichten.
Wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen.
Die Medien dürfen über alles berichten.
Zeichnung: Ein Radio mit Antenne. (© bpb)
Zeichnung: Ein Radio mit Antenne. (© bpb)
Oft wird von Pressefreiheit gesprochen.
Presse sind: Zeitungen und Zeitschriften.
Mit Pressefreiheit ist aber oft
die Freiheit aller Medien gemeint:
Niemand anderes darf darüber bestimmen.
Man sagt dazu:
Eine Zensur findet nicht statt.
Zensur bedeutet:
Der Staat kontrolliert,
was die Medien berichtet,
welche Worte die Medien benutzen,
welche Bilder die Medien zeigen.
Gefällt dem Staat etwas nicht, verbietet der Staat das.
In Deutschland gibt es keine Zensur.
Das bedeutet zum Beispiel:
Niemand, der Bücher, Zeitungen,
Radio- oder Fernsehsendungen macht
oder etwas im Internet schreibt,
muss den Staat vorher um Erlaubnis fragen.Er darf auch nicht bestraft werden
weil die Regierung eine andere Meinung hat.
Zeichnung einer Zeitung. (© bpb)
Zeichnung einer Zeitung. (© bpb)
Allerdings müssen sich auch die Medien an Gesetze halten.
Die Medien dürfen zum Beispiel keine Lügen verbreiten.
Man kann auch sagen:
Die Medien dürfen keine falschen Tatsachen behaupten.
Die Medien dürfen nicht schreiben oder sagen:
Ein Politiker hat mit Alkohol am Steuer einen Unfall gehabt,
wenn das gar nicht stimmt.
Wenn so ein Unfall aber tatsächlich passiert ist,
darf die Presse darüber berichten.