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Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise | Rentenpolitik | bpb.de

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Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 5 Minuten zu lesen

Angesichts des Desasters, das die Alterssicherung in Ländern mit stark kapitalmarktfundierten Systemen in der Finanzkrise 2008/09 erlebte, ist es stiller geworden um die Forderungen nach einer Umstellung der Alterssicherung vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren.

Aktie der Lehman Brothers: Angesichts des mit der Finanzkrise offensichtlich gewordenen hohen Risikos, sind die Forderungen nach einer Umstellung der Alterssicherung vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren weitgehend verstummt. (© picture-alliance/dpa)

Erfahrungen aus der Krise 2008/2009

Der Ausbau der kapitalbasierten privaten und betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Reform erfolgte in Deutschland in einer spezifischen historischen Situation: Infolge der Deregulierung der internationalen wie nationalen Finanz- und Kapitalmärkte herrschte in den Jahren vor und nach der Jahrtausendwende ein ausgeprägter Boom auf den Aktien- und Kapitalmärkten. Die Vorstellung, hieran auch mit der Alterssicherung zu profitieren, beherrschte die politische und mediale Diskussion. Anstatt bei den mageren Zuwächsen bei der gesetzlichen Rente zu verharren, sollten durch die private Altersvorsorge dauerhaft hohe Renditen erzielt werden. Es galt gleichsam als selbstverständlich von jahresdurchschnittlichen Renditen in Höhe von bis zu 7 Prozent auszugehen.

Schon das Zerplatzen der "Dot.Com" Blase in den Jahren 2001/2002 und vor allem die seit 2008/2009 andauernde Finanzkrise hat die Risikobehaftetheit kapitalmarktabhängiger Alterssicherung deutlich gemacht. Eine mehr oder weniger vollständige Umstellung wird seither von niemandem mehr gefordert. Anlass sind die riesigen Verluste, die die kapitalgedeckten Alterssicherungssysteme durch diese Krise erlitten haben. Für ihre Mitgliedsländer schätzt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development / OECD) den Verlust 2008 auf ungefähr ein Viertel des akkumulierten Vermögens bzw. 5,4 Billionen US-Dollar.

"Der Verlust war in den USA mit rund 26 Prozent noch höher. Dort müssen alle über 45-Jährigen nach OECD-Berechnungen mit Einbußen in ihren privaten Pensionsplänen zwischen 17 und 25 Prozent rechnen. In Irland war mit über 37 Prozent der Verlust am höchsten".

Die Tabelle zeigt, dass mit der Finanzkrise 2008/2009 auch in den westeuropäischen Ländern hohe Vermögensverluste in den für die private Altersvorsorge akkumulierten Vermögen auftraten. Deutschland hat, wegen der stärkeren gesetzlichen Vorschriften für Altersvorsorgeangebote (vgl. Interner Link: Private Vorsorge/"Riester-Rente") und der noch geringeren Rolle kapitalfundierter Alterssicherung, dabei geringere relative Verluste zu verzeichnen.

Vermögensverluste von Pensionsfonds in westeuropäischen OECD-Ländern 2008

Angaben in Prozent

LandVermögensverlust in Prozent
Irland -35
Belgien -18
Niederlande -18
Finnland -16
Großbritannien -14
Schweden -14
Dänemark -14
Österreich -13
Portugal -12
Spanien -8
Deutschland -6
Italien -4
Griechenland -1

Quelle: Detje 2010, S. 165 (nach OECD).

"Auch wenn in kaptalgedeckten Systemen nach einigen Jahren diese Verluste durch wieder steigende Kurse wettgemacht würden – was nicht sicher ist – gehen dennoch kurzfristig erst einmal starke konjunkturdestabilisierende Wirkungen von ihnen aus".

Ob angesichts kürzer getakteter und international verbundener finanzmarktinduzierter Krisen(gefahren) die gängige Vorstellung von stärkeren Wachstumsimpulsen kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme überhaupt noch erhalten werden kann, muss sich einerseits also erst erweisen.

Andererseits ist festzuhalten, dass allen staatlich organisierten umlagefinanzierten Systemen – der Arbeitslosenversicherung zweifellos noch deutlicher, aber genauso auch der Rentenversicherung – unbestritten eine konjunktur-, genauer: Die Nachfrage verstetigende, eingebaute automatische Stabilisierung eigen ist.

Im Sinne des oben zitierten Hinweises von Logeay u. a. auf die Hoffnung auf eine Erholung der Kurse für die Anlagen kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme ist noch anzuführen, dass dies vor allem für Versicherte gilt, die noch nicht zu den rentennahen Jahrgängen gehören. Sie können, ähnlich jedem anderen Anleger, der einen vorübergehenden Kursrückgang "aussitzen" kann, auf eine Erholung warten, wenn sie die Vermögensanlage nicht zeitnah liquide machen müssen. Für rentennahe Jahrgänge hängt die Gefahr von Verlusten aber stark von der Anlage-/Vorsorgeform ab .

Aktuelle Probleme durch die Krise bei den Staatsschulden

Ein besonderes Problem für die kapitalmarktabhängigen Alterssicherungssysteme – und zwar sowohl für die Lebensversicherungen als auch für die betrieblichen Pensionskassen und -fonds – stellen die dauerhaft niedrigen Zinsen dar, die infolge der Notenbankpolitik in nahezu allen Ländern das Marktgeschehen bestimmen.

Neue öffentliche Anleihen, in denen die Lebensversicherungen ihre Kapitalbestände bevorzugt (aus Sicherheitsgründen) anlegen, weisen nur äußerst geringe Zinsen und Renditen auf und tendieren (bei kurzfristigen Papieren) teilweise gegen Null. Die einst als sicher geltenden Staatsanleihen aus Griechenland, Spanien, Portugal haben zwar sehr hohe Zinsen, sind aber äußerst unsicher geworden, da wie im Fall von Griechenland ein Schuldenschnitt und entsprechende Verluste nicht auszuschließen sind.

Auf absehbare Zeit sind deshalb Renditen von 4 Prozent nicht mehr zu erzielen. Zudem drücken die insbesondere bei Einzelverträgen hohen Abschluss- und Aquisitionskosten die Renditen weiter nach unten (zu den niedrigen Erträgnissen der Riester-Rente vgl. Interner Link: Private Vorsorge/"Riester-Rente"). Stellt man in Rechnung, dass gleichzeitig die Preise steigen, dann zeigt sich, dass sich die realen, preisbereinigten Renditen gegen Null bewegen können. So ist denn auch der Garantiezins, den die Lebensversicherungen ihren Kunden zahlen müssen, in den letzten Jahren (für Neuverträge!) schrittweise gesunken – auf 0,9 Prozent in 2018.

Davon betroffen sind Riester-Verträge wie auch jene Betriebsrenten (basierend auf Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen), bei denen kein fester Rentenbetrag mehr zugesagt wird (Leistungszusage), sondern nur noch eine Beitragszusage mit entsprechend variablen Auszahlungen, bei denen also das Finanzmarktrisiko allein von den Beschäftigten getragen wird (vgl. Interner Link: Betriebliche Altersversorgung).

Nettoverzinsung, Garantiezins und Inflationsrate 1995 – 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Abbildung "Nettoverzinsung, Garantiezins und Inflationsrate 1995-2017" verdeutlicht die Zangenbewegung von sinkenden Zinsen einerseits und der Preisentwicklung andererseits. Bei der Nettoverzinsung handelt es sich um den durchschnittlichen Zinssatz, den die Anlagen der Lebensversicherungen abwerfen. Um den Niedergang der Nettoverzinsung aufzuhalten, haben die Lebensversicherer seit 2012 ihre Bewertungsreserven realisiert.

Ausblick

Angesichts des gerade mit der Finanz- und Bankenkrise offensichtlich gewordenen hohen Risikos, das mit kapitalgedeckten Altersvorsorgesystemen verbunden ist, sind die Forderungen nach einer Umstellung der Alterssicherung vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren weitgehend verstummt. Hinzu kommt die Verbreitung der Einsicht, dass eine solche Umstellung zu einer nicht tragbaren Doppelbelastung der während eines Systemwechsels aktiven Generation(en) führen würde. "Durch den Aufbau eines Kapitalstocks innerhalb des Systems (Teilkapitalfundierung) würde der Beitragssatz bzw. die Abgabenbelastung zunächst steigen. Später könnte sich bei entsprechenden Rückflüssen das Rentenniveau erhöhen" .

Konkret bedeutet das, dass die Erwerbstätigen während der Umstellungsphase gleichzeitig ihre eigene kapitalfundierte Vorsorge und – im Rahmen des sozusagen noch geltenden Generationenvertrages – die umlagefinanzierte Rente der Ruheständler finanzieren müssten. Die Belastung der jetzt aktiven Generation steigt. Führt der vermehrte Aufwand tatsächlich zu einem erhöhten Sparvolumen (und nicht nur zu einer Veränderungen der Sparziele und -formen) dann besteht zugleich die Gefahr, dass die Inlandsnachfrage geschwächt wird – mit negativen Rückwirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungsentwicklung. Die Überlegung ist also im Prinzip durchaus plausibel, dass eine Mischung von umlagebasierten und kapitalmarktfundierten Sicherungssystemen Vor- und Nachteile, v. a. Risiken, beider Varianten ein Stück weit gegenseitig ausgleichen kann. Die Kombination der drei Schichten bzw. Säulen der Alterssicherung in Deutschland entspricht auch diesem Gedanken. Wo aber ein optimaler Punkt der Mischung liegt, ist unbekannt. Und: Das Argument einer Reduzierung des Problems der Doppelbelastung ist nicht dadurch gelöst, wenn nur eine Substitution der beiden Alternativen Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren stattfindet wie bei der Reduzierung des Sicherungsniveaus in der Gesetzlichen Rentenversicherung und gleichzeitigem Ausbau der privaten Vorsorge durch das Riester-Sparen (noch dazu, wenn gleichzeitig die paritätische Finanzierung der Alterssicherung zu Gunsten der Arbeitgeber faktisch aufgegeben wird).

Jenseits aller anderen Probleme bei der privaten Altersvorsorge ist nämlich festzuhalten, dass eine solche Strategie eigentlich nicht mehr ist als eine Umverteilungsmaßnahme der Finanzierungslasten zugunsten der Arbeitgeberseite, die von potenziell steigenden Arbeitgeberbeiträgen in der Gesetzlichen Rentenversicherung entlastet werden. Die Beiträge für die private Altersvorsorge tragen die Arbeitnehmer, abgesehen von der Riesterförderung, aus Steuermitteln dagegen alleine.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.