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Versammlungsfreiheit | einfach POLITIK | bpb.de

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Versammlungsfreiheit

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Ein Treffen heißt dann Versammlung, wenn die Menschen zusammen ihre Meinung äußern wollen. Oder wenn sich die Menschen gemeinsam eine Meinung bilden wollen.

Zeichnung: Menschen, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen, versammeln sich und demonstrieren gemeinsam. (© bpb)

GrundgesetzArtikel 8

  1. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

  2. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Menschen können sich aus verschiedenen Gründen treffen.
Zum Beispiel in einem Verein oder mit ihren Freunden.

Ein Treffen heißt dann Versammlung, wenn die Menschen zusammen ihre Meinung äußern wollen. Oder wenn sich die Menschen gemeinsam eine Meinung bilden wollen.

Ein Konzert oder ein Fußballspiel ist keine Versammlung. Dort sind die Menschen nur Zuschauer und Zuschauerinnen. Auch ein Volksfest ist keine Versammlung.

Eine Versammlung, auf der eine Gruppe von Menschen ihre Meinung öffentlich äußert, heißt Demonstration.

In Deutschland haben Bürger und Bürgerinnen das Recht, sich mit anderen an einem verabredeten Ort zu treffen. Dieses Recht heißt Versammlungsfreiheit.

Es gibt zwei verschiedene Arten der Versammlung.

  • Man trifft sich unter freiem Himmel.Zum Beispiel trifft man sich auf der Straße, auf einem Marktplatz oder in einem Park.

  • Oder man trifft sich drinnen in einem Haus. Versammlungen sollen friedlich sein. Das bedeutet: ohne Gewalt und ohne Waffen.

Für eine Versammlung unter freiem Himmel gibt es besondere Regelungen. Eine Demonstration muss zum Beispiel angemeldet werden, weil es sonst Probleme mit dem Verkehr oder der Sicherheit geben kann.

Vom Staat wird manchmal vorgeschrieben, was die Menschen bei der Demonstration beachten müssen.
Zum Beispiel sagt die Polizei, wo genau die Menschen demonstrieren dürfen. Sie will damit zum Beispiel verhindern, dass es Gewalt gibt.
Wenn das nicht beachtet wird, kann die Demonstration verboten werden.

Demonstrationen sind in einer Demokratie wichtig.

Zeichnung: Menschen demonstrieren. (© bpb)

Alle Menschen dürfen ihre Meinung sagen. Es gibt verschiedene Meinungen im Volk.
Manche Meinungen werden von der Mehrheit der Menschen vertreten.
Andere Meinungen werden nur von einer Minderheit vertreten.

In einer Demokratie dürfen auch die Menschen ihre Meinung äußern, die zur Minderheit gehören. Zum Beispiel können sie demonstrieren. Dadurch wird ihre Meinung bekannt.
Andere Menschen können von der Meinung lernen.
Sie können von der Meinung überzeugt werden.

Vielleicht wird die Meinung der Minderheit dann irgendwann zur Meinung der Mehrheit.

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