3.9.2020
Meine Post ist privat

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Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. (…)
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. (…)
Der Artikel 10 schützt Nachrichten aller Art,
die an andere weitergegeben werden.
Der Artikel 10 unterscheidet dabei zwischen
- dem Briefgeheimnis,
- dem Postgeheimnis und
- dem Fernmeldegeheimnis.
was mit der Post verschickt wird:
- Briefe, Pakete und Postkarten.
Der Bote darf die Post nicht öffnen und auch nicht lesen.
Er darf nicht über die Post sprechen.
Ein Postbote darf niemandem erzählen, von wem man Post bekommt.
Auch Eltern, Freunde oder Betreuer
dürfen die Post nicht einfach öffnen und lesen.
Das ist verboten. Sie brauchen eine Erlaubnis.
Das Fernmeldegeheimnis schützt Nachrichten,
die elektronisch verschickt werden.
Zum Beispiel über das Telefon oder das Internet:
- Telefongespräche
- SMS
- E-Mails
- oder zum Beispiel WhatsApp Nachrichten.
Der Empfänger muss entscheiden:
- Darf jemand meine Nachrichten lesen oder hören?
- Wer darf meine Nachrichten lesen oder hören?
private Nachrichten lesen oder hören.
Der Staat muss dafür sorgen, dass die Nachrichten geheim bleiben.
Auch die Polizei darf Nachrichten nicht lesen oder abhören.
Es gibt nur wenige Ausnahmen:
Zum Beispiel wenn es einen Verdacht gibt,
dass der Mensch ein Terrorist ist oder einen Menschen getötet hat.
Auch dann darf die Polizei nur mit Genehmigung
von einem Richter Nachrichten lesen oder abhören.