Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung 2017
Angaben in Mrd. Euro und in Prozent
Einnahmen | Mrd. € | in % | Ausgaben | Mrd. € | in % |
---|---|---|---|---|---|
Beitragseinnahmen | 225,2 | 75,2 | Rentenausgaben | 268,9 | 90,0 |
Bundeszuschüsse | 49,0 | 16,4 | Beiträge zur KVdR | 19,1 | 6,4 |
Zusätzliche Bundeszuschüsse | 24,0 | 8,0 | Leistungen zur Teilhabe | 6,4 | 2,1 |
Erstattungen | 1,0 | 0,3 | Beitragserstattungen | 0,1 | 0,0 |
Vermögenserträge | 0,00 | 0,0 | Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 4,0 | 1,3 |
Sonstige Einnahmen | 0,2 | 0,01 | Kindererziehungs-leistungen | 0,08 | 0,1 |
Sonstige Ausgaben | 0,4 | 0,1 | |||
Einnahmen gesamt | 299,5 | 100,0 | Ausgaben gesamt | 298,9 | 100,0 |
Einnahmeüberschuss | 0,5 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2018, Rentenversicherung in Zahlen.
Einnahmeposten
Den Ausgaben stehen 299,5 Milliarden Einnahmen in der GRV gegenüber, wodurch sich im Jahr 2017 ein Ausgabenüberschuss von rund 0,5 Milliarden Euro ergibt. Rund 75 Prozent der Einnahmen erzielt die GRV aus den hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragenden Rentenversicherungsbeiträgen. Der aktuelle Beitragssatz (2018) liegt bei 18,6 Prozent der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2018: 78 Tsd. € in West- und 69,6 Tsd. € in Ostdeutschland, jeweils im Jahr).
Rund ein Viertel der Einnahmen der GRV stammen aus Steuermitteln. Davon machen die Bundeszuschüsse insgesamt rund 73 Milliarden Euro aus (darunter auch die Bundeszuschuss wegen der Defizithaftung in der Knappschaftlichen Rentenversicherung und die speziellen Bundeszuschüsse (vgl. detaillierter:
Ausgabeposten
Auf der Ausgabenseite machen die Rentenzahlungen mit 268,9 Milliarden Euro (oder 90 Prozent der Gesamtausgaben der GRV) die bei weitem größte Position aus. Die Altersrenten spielen dabei die zentrale Rolle (rund 78 % der Rentenausgaben). Die Kosten für die Renten wegen Erwerbsminderung (die ab Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrenten umgewandelt werden!) stehen dahinter mit 6,9 Prozent deutlich zurück. Die finanzielle Bedeutung dieser Rentenart ist in den letzten Jahren zurückgegangen: 1960 wurden noch 19,6 Prozent der Rentenausgaben für Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten verwendet. 15,3 Prozent der gesamten Rentenausgaben fallen schließlich für die Finanzierung der Hinterbliebenenrenten an; 1960 waren es noch über 30 Prozent. Diese Entwicklung hat ihre Ursache in der langfristigen Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit und den verschärften Einkommensanrechnungsregelungen.
19,1 Milliarden (bzw. 6,4 Prozent der Gesamtausgaben) wurden 2017 für die Krankenversicherungsbeiträge der Rentner aufgewendet und 6,4 Milliarden Euro für Teilhabeleistungen (Rehabilitation). Mit 4,0 Milliarden Euro bzw. 1,3 Prozent der Gesamtausgaben erweisen sich die Verwaltungs- und Verfahrenskosten als im Vergleich zu privaten Versicherern konkurrenzlos niedrig (vgl. detaillierter: Kapitel
Faustdaten zu den Rentenfinanzen
Da an anderer Stelle dieses Dossiers noch detaillierter auf die Einnahmen und Ausgaben der GRV eingegangen wird, sollen an dieser Stelle die so genannten "Faustdaten" wiedergegeben werden, die die Deutsche Rentenversicherung Bund jährlich zu den Rentenfinanzen veröffentlicht. Sie geben grobe, leicht merkbare Vorstellungen davon wieder, was sich für die Rentenfinanzen aus einzelnen Veränderungen in den Umfeldbedingungen ergibt (vgl. Tabelle).
Faustdaten zu den Rentenfinanzen 2018
Allgemeine Rentenversicherung ohne Knappschaft, gesamtes Bundesgebiet
+/- in Mrd. Euro | |
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1 Prozentpunkt Veränderung des Beitragssatzes der allgemeinen Rentenversicherung | 14,7 |
davon: Beitragseinnahmen | 12,5 |
Bundeszuschuss | 2,2 |
1 Prozentpunkt Veränderung des Bruttoentgelts (Beiträge inkl. "Minijobber") | 2,3 |
1 Prozentpunkt Veränderung der Rentenanpassung in den Folgejahren (inkl. Krankenversicherung der Rentner) | 2,9 |
Veränderung der Zahl der Pflichtbeitragszahler um 100.000 | 0,6 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2018, Rentenversicherung in Zahlen.