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Diskriminierung

/ 4 Minuten zu lesen

In Deutschland können viele unterschiedliche Menschen gut zusammenleben. Trotzdem sind bestimmte Personen oder Gruppen von Menschen stärker als andere von Diskriminierung betroffen.

In Deutschland können viele unterschiedliche Menschen gut zusammenleben.
Trotzdem sind bestimmte Personen oder Gruppen von Menschen stärker als andere von Diskriminierung betroffen.

Diskriminierung bedeutet eine Benachteiligung oder Ausgrenzung von einzelnen Personen oder Gruppen.

Eine Person steht abseites von einer Gruppe von Menschen (© bpb)

Die Personen oder Gruppen werden dann schlechter behandelt als andere.
Zum Beispiel, wenn eine Person denkt: Jemand gehört zu den Menschen aus Afrika. Dann muss die Person auch bestimmte schlechte Eigenschaften haben. Die Person macht zum Beispiel ihre Arbeit schlechter als andere.

Der Mensch hat dann Vorurteile.

Diskriminierung ist abwertend und verletzend.
Oft werden Menschen dabei nur als Mitglieder einer Gruppe gesehen. Zum Beispiel werden sie als Kinder, Jugendliche, Juden, Ausländer, Muslime, Frauen, Behinderte, Homosexuelle oder Sinti und Roma gesehen.

Gehört jemand zu dieser Gruppe, kann das ein Grund für Diskriminierung sein.

Zur Erklärung: Sinti und Roma

Sinti und Roma sind eine Gruppe von Menschen, die schon lange in Deutschland leben und oft Diskriminierung erfahren. Ein diskriminierendes Wort für Sinti und Roma ist „Zigeuner“. Weil es ein diskriminierendes Wort ist, benutzen wir das Wortpaar Sinti und Roma.

Manchmal werden einzelne Menschen diskriminiert, weil sie

  • eine bestimmte Hautfarbe

  • oder einen bestimmten Namen haben,

  • einen Rollstuhl nutzen,

  • ein bestimmtes Kleidungsstück tragen

  • oder eine bestimmte Sprache sprechen.

(© bpb)

Diskriminierung kann bestimmte Folgen haben. Hier sind einige Beispiele:

  • Die Person bekommt keinen Arbeitsplatz oder schlechter eine Wohnung.

  • Sie verdient vielleicht weniger Geld oder bekommt schlechtere Noten in der Schule.

  • Die Person erlebt vielleicht Gewalt, wird beschimpft, geschlagen oder sogar ermordet.

Diskriminierung kann also sehr unterschiedlich sein.
Diskriminierung ist verletzend. Betroffene Personen fühlen sich abgewertet. Und sie fühlen sich unerwünscht und ausgeschlossen. Das kann traurig oder wütend machen.

Menschen sind vor dem Gesetz gleich

In Deutschland gibt es Gesetze, die Diskriminierung verhindern sollen.

Das wichtigste Gesetz in Deutschland ist das Grundgesetz. Im Grundgesetz stehen die Grundrechte.
Grundrechte sind die wichtigsten Rechte, die Menschen in Deutschland haben.
Die Grundrechte sollen die Menschen in Deutschland vor dem Staat schützen.

Ein wichtiges Grundrecht steht in Artikel 3 im Grundgesetz.
Artikel 3 sagt, dass alle Menschen in Deutschland vor dem Gesetz gleich sind.  
Das bedeutet:

  • Für alle Menschen gelten die gleichen Gesetze.

  • Der Staat muss bei allen Menschen die Gesetze gleich anwenden.

  • Der Staat darf keine Person besser behandeln, weil sie aus einer berühmten Familie kommt oder weil sie eine wichtige Chefin ist.

  • Der Staat darf keine Person schlechter behandeln, weil sie eine Behinderung hat oder weil sie zu einer bestimmten Religion gehört. Das Grundrecht in Artikel 3 soll vor Benachteiligung durch den Staat schützen.

(© bpb)

Im Grundgesetz steht in Artikel 3:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Erklärung zum Wort Anschauung: Mit Anschauung ist die eigene Meinung gemeint. Also eine Art, wie ein Mensch die Welt sieht.

Der Staat muss auf die Einhaltung der Grundrechte achten.

  • Der Staat darf niemanden diskriminieren.

  • Und er hat die Aufgabe, Menschen vor Diskriminierung zu schützen.

Das macht der Staat zum Beispiel durch Gesetze.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Schutz durch das Gesetz (© picture-alliance, Frank May)

Ein Gesetz, das vor Diskriminierung und Benachteiligung schützen soll, ist das AGG.
AGG ist eine Abkürzung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Gesetz wird auch Antidiskriminierungsgesetz genannt.
Es gibt zum Beispiel Diskriminierung im Privatleben und Beruf. Davor soll das Gesetz schützen. Wir nennen hier zwei Beispiele.

Menschen können wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder einem nicht deutschen Namen benachteiligt werden.

  • Zum Beispiel:
    Eine Frau aus Japan wurde in einem Vorstellungsgespräch nach der Form ihrer Augen gefragt.
    Sie wurde auch gefragt, ob sie sehr lange Urlaub nehmen will, damit sie ihre Familie in Japan besuchen kann.
    Sie hat die Stelle nicht bekommen. Die Herkunft der Frau könnten der Grund gewesen sein. Darauf deuten die Fragen im Vorstellungsgespräch hin.
    Ein Gericht hat einmal entschieden: Das ist eine Benachteiligung, die nach dem AGG verboten ist.

Menschen können benachteiligt werden, weil sie schwul oder lesbisch sind.

  • Zum Beispiel:
    Ein schwules oder lesbisches Paar mietet eine Villa für ihre Hochzeitsfeier. Die Villa wird oft für Hochzeitsfeiern vermietet. Das Paar mietete die Villa für einen bestimmten Termin.
    Als der Vermieter merkte, dass es ein schwules oder lesbisches Paar ist, wollte er die Villa nicht mehr vermieten.
    Ein Gericht hat einmal entschieden: Das ist eine Benachteiligung, die nach dem AGG verboten ist.

Beratung bei Diskriminierung

(© bpb)

In Deutschland gibt es Gesetze, die Diskriminierung verhindern sollen.
Deshalb ist solche Diskriminierung wie in den Beispielen in Deutschland rechtlich nicht erlaubt.

Trotzdem passiert Diskriminierung im Zusammenleben und im Alltag. Es gibt deshalb unterschiedliche Beratungsstellen. Diese Stellen sollen Menschen helfen, wenn sie von Diskriminierung betroffen sind.

Ein Beispiel: Es gibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Jeder Mensch kann sich an diese Stelle wenden und sich beraten lassen.
Die Mailadresse der Antidiskriminierungsstelle ist E-Mail Link: beratung@ads.bund.de

Die richtige Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen und finden

Sind Sie von Diskriminierung betroffen? Dann kann Beratung helfen.
Auf der Website Externer Link: fachstelle.antidiskriminierung.org finden Sie passende Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Namen für die Diskriminierung von Gruppen

Wir haben jetzt viele Beispiele für Diskriminierung erklärt.
Für die Diskriminierung von bestimmten Gruppen gibt es unterschiedliche Namen:

  • Diskriminierung zum Beispiel aufgrund der Hautfarbe, des Namens, der Sprache oder der Herkunft heißt Rassismus.

  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts heißt Sexismus.

  • Diskriminierung von jüdischen Menschen heißt Antisemitismus.

  • Menschen können auch behinderten Menschen gegenüber feindlich eingestellt sein.

  • Für Behindertenfeindlichkeit gibt es auch ein Wort, das aber noch nicht so bekannt ist. Das Wort heißt Ableismus. Ableismus bedeutet Diskriminierung aufgrund von Fähigkeiten und Leistung.

  • Wenn Menschen Sinti und Roma diskriminieren, heißt das Antiziganismus.

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