Atypische Beschäftigungsverhältnisse
In Abgrenzung zu Normalarbeitsverhältnisse definiert das Statistische Bundesamt sog. atypische Beschäftigungsverhältnisse. Dazu werden Leiharbeit/Zeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung und befristete Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Diese Beschäftigungsverhältnisse können nur bedingt dazu beitragen den eigenen Lebensunterhalt und den von Angehörigen voll zu finanzieren. Atypische Beschäftigungsverhältnisse können jedoch nicht mit prekären Beschäftigungsverhältnissen gleichgesetzt werden und taugen nur bedingt als Indikator zur Beschreibung von Problemlagen am Arbeitsmarkt. Im Text Normalarbeitsverhältnisse werden die Unterschiede weiter differenziert.
Häufig werden bestimmte Beschäftigungsformen, wie zum Beispiel Teilzeitbeschäftigung bewusst gewählt, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren oder ein größeres Freizeitbedürfnis zu befriedigen. Auch befristete Beschäftigungsverhältnisse können innerhalb der individuellen Erwerbsbiografien gewünscht sein, um Berufserfahrungen in verschiedenen Branchen zu sammeln. Die Verbreitung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen ist Ausdruck von Flexibilisierungstendenzen am Arbeitsmarkt. Nicht nur Arbeitnehmer können ihre Flexibilitätserfordernisse befriedigen, sondern vor allem Arbeitgeber haben durch die atypischen Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften schnell an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.
Die folgenden Texte behandeln die jeweiligen Beschäftigungsformen und stellen die Geschichte, rechtliche Grundlagen, Verbreitung sowie deren Wirkung und Funktion auf dem Arbeitsmarkt dar. Dabei wird auch untersucht, ob das atypische Beschäftigungsverhältnis mit einem Prekaritätsrisiko einhergeht.
