Rund 11,7 Mio. Personen in Deutschland (knapp jeder Fünfte der über 15-Jährigen) wiesen im Jahr 2019 einen (Fach-)Hochschulabschluss auf. Hierzu zählen Bachelor- und Masterabschlüsse, aber auch Promotionen, Lehramtsprüfungen, Staatsprüfungen, Magister, künstlerische Abschlüsse und vergleichbare Abschlüsse, die an einer (Fach-)Hochschule erworben wurden. Im Jahr 2020 waren rund 2,9 Mio. Studierende in Deutschlands Hochschulen eingeschrieben. Rund die Hälfte der Immatrikulierten sind weiblich. Die Zahl der Studienanfänger schwankt seit dem Jahr 2011 zwischen 489.000 und 519.000. Jeder vierte bis fünfte Studienanfänger ist Ausländer.
Arten von Hochschulen
Es lassen sich sechs Arten von Hochschultypen unterscheiden:
Die Universitäten sind am größten und haben auch die meisten Studierenden. Zu ihnen zählen die Gesamthochschulen, die Technischen Universitäten und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen.
Pädagogische Hochschulen sind ebenfalls überwiegend wissenschaftliche Hochschulen mit Promotionsrecht. Sie bestehen jedoch nur noch in Baden-Württemberg als selbständige Einrichtungen. In den übrigen Ländern sind sie in Universitäten einbezogen und werden bei diesen nachgewiesen.
Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische und theologische Hochschulen, jedoch nicht die theologischen Fakultäten/Fachbereiche der Universitäten.
Fachhochschulen (FH) bezeichnen sich auch als Hochschulen, bieten jedoch eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung an in Studiengängen für Ingenieure und für andere Berufe, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik. Das Studium ist kürzer als an wissenschaftlichen Hochschulen.
Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Schauspielkunst, Medien, Film und Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die Aufnahme kann aufgrund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen.
In den Verwaltungsfachhochschulen sind diejenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen zusammengefasst, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden.
Rechtliche Rahmenbedingung
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) spezifiziert in § 4 die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium. Die Hochschulen
„bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern“ (HRG § 2 Abs. 1).
Da das Bildungswesen in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, üben diese die Hoheit über die Studiengestaltung in den staatlichen Hochschulen nach Landesrecht aus. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) in der Bundesrepublik Deutschland sorgt in Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie kann somit als selbstkoordinierendes Instrument bezeichnet werden und nimmt folgende Aufgaben wahr:
„die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung zu vereinbaren,
auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken,
die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern.“
(Quelle: Externer Link: www.kmk.org/kmk/aufgaben.html)
Studienzugang
Für ein Studium bedarf es einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese wird in zwei von drei Fällen in einer allgemeinbildenden Schule erworben. Jeder dritte Studienberechtigte hat die Berechtigung über eine berufliche Schule nachgeholt. Es ist zwischen der allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife, sowie der Fachhochschulreife zu unterscheiden. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu einem Studium in einem eingeschränkten Fächerspektrum, ist jedoch eher selten. Ca. jeder fünfte Studienberechtigte verfügt über eine Fachhochschulreife, welche ausschließlich zum Studium an einer FH berechtigt.
Der Hochschulzugang ist seit einem Beschluss der KMK von 2009 auch für Personen ohne Abitur möglich, wenn sie beispielsweise eine entsprechende Aufstiegsfortbildung aufweisen oder eine berufliche Qualifizierung und ein Eignungsfeststellungsverfahren bzw. ein Probestudium von einem Jahr erfolgreich absolviert haben. Es entscheiden die jeweiligen Hochschulen, ob sie für bestimmte Studiengänge diesen so genannten „dritten Bildungsweg“ ermöglichen. Der Anteil dieser Studienanfänger beträgt derzeit nur rund drei Prozent. Hauptsächlich profitieren von dieser Öffnung vor allem private Hochschulen, da sie berufsbegleitende Studiengänge eher ermöglichen.
Rund 60 Prozent der grundständigen wie auch weiterführenden Studiengängen waren im Frühjahr 2021 ohne Zulassungsbeschränkung, der Rest war zulassungsbeschränkt über einen Numerus clausus, ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung. Der Numerus clausus gibt die Abschlussnote der HZB an, bis zu deren Wert Bewerber (noch) einen Studienplatz erhalten. Aufgrund der unterschiedlichen Nachfrage nach Studienplätzen, sind die Zulassungsbeschränkungen regional unterschiedlich. Während in den östlichen Flächenländern über 70 Prozent der Studiengänge keinen Zulassungsbeschränkungen unterliegen, sind es in den Stadtstaaten nur knapp 40 Prozent. Bundesweite Zulassungsverfahren spielen nur in wenigen Studiengängen (vor allem in der Human- und Zahnmedizin) eine Rolle.
Bologna-Reform
Als wesentlicher Reformschritt in der Hochschulbildung gilt die Bologna-Reform, welche im Jahr 1999 von 29 europäischen Bildungsministern in der gleichnamigen italienischen Stadt als politisch programmatische Erklärung unterzeichnet wurde. Sie sollte bis zum Jahr 2010 in allen unterzeichneten Ländern umgesetzt sein und verfolgte das Ziel die Europäischen Studienstrukturen zu homogenisieren und vergleichbar zu machen. Dies brachte die Etablierung eines European Credit Transfer Systems (ECTS) mit sich, um Studienleistungen zwischen Hochschulen unterschiedlicher Typen und Länder anzuerkennen und damit die Mobilität der Studierenden zu fördern. Zudem sollte die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden erhöht werden. Hierfür wurde ein zweigeteiltes Studiensystem eingeführt, welches die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse in fast allen Hochschulen ersetzte. Ein Bachelorabschluss zertifiziert die akademische Erstqualifikation. Hierbei werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsbezogene Qualifikationen vermittelt, die direkt auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein sollen. Ein Masterstudiengang baut als konsekutiver Studiengang darauf auf und ermöglicht die Vertiefung der der zuvor erworbenen Kenntnisse in einem eher forschungs- oder auch anwendungsorientierten Feld.
Zunehmende Bedeutung der akademischen Ausbildung
Die Bedeutung der akademischen Ausbildung hat im letzten Jahrzehnt stark zugenommen. Im Jahr 2011 waren nur 9,2 Mio. Personen akademisch qualifiziert und damit rund 2,5 Mio. Personen weniger als im Jahr 2019. Der Zuwachs an Studierenden liegt zum einen daran, dass immer mehr Schulabgänger eine (Fach-)Hochschulreife aufweisen und ihre entsprechenden Bildungsoptionen wahrnehmen wollen. Die Studienberechtigtenquote, welche den Anteil der Studienberechtigten eines Schulentlassjahrgangs an der Bevölkerung des entsprechenden Alters angibt, stieg von rund 36 Prozent in 2001 auf 54 Prozent in 2012 an. Seitdem schwankt sie um einen Wert von knapp über 50 Prozent. Zum anderen wurden auch die Studienangebote im Hochschulsektor stark ausgeweitet (siehe folgenden Kasten). Die meisten der rund 20.000 Studiengänge waren 2019 im Lehramt zu finden (4.729), gefolgt von den Ingenieurswissenschaften (3.507), den Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (2.698) und der Mathematik und Naturwissenschaften (2.552).
Vielfalt an Studiengängen
Die Bologna-Reform führte in der Praxis zu einem Aufwuchs an Studiengängen. Der Hochschulkompass zeigte im Frühjahr 2021 rund 20.600 Studiengänge an. Etwas mehr als die Hälfte davon (10 800) waren grundständige Studiengänge, der Rest waren weiterführende Studiengänge. Im Wintersemester 2005/06 wurden noch rund 11.200 Studiengänge gezählt. Auch der Ausbau der privaten Hochschulen und eine Ausdifferenzierung der Studiengänge an den öffentlich finanzierten Universitäten, insbesondere im weiterführenden Masterstudium, trägt zu einem vielfältigeren Studienangebot bei. Rund 13 Prozent der zwischen 2014 und 2019 neu geschaffenen Studiengänge können als Hybrid- oder Bindestrich-Studiengänge bezeichnet werden, nur rund 20 Prozent haben noch „klassische“ Bezeichnungen wie z.B. „Chemie“ stellen Cort-Denis Hachmeister und Jakob Grevers vom Centrum für Hochschulentwicklung fest. Die meisten neuen Studiengänge fokussieren auf Teilbereiche von wissenschaftlichen Disziplinen und deren Anwendung auf ein bestimmtes Feld (Ausdifferenzierung) oder auf ein bestimmtes Thema, z.B. Gesundheitswissenschaften, und kombinieren dabei Wissensstränge aus unterschiedlichen Disziplinen. Auch die Akademisierung bislang im berufsbildenden Bereich verwurzelter Bildungsangebote (z.B. Hebammenwissenschaft) trägt zu einer größeren Anzahl an Studienangeboten bei.
Im Wintersemester 2018/19 zählte die Hochschulstatistik rund 427 Hochschulen (Abbildung 2). Im Wintersemester 1995/96 waren es noch rund 327. Das Wachstum des Hochschulbereichs lässt sich vor allem auf den privaten Sektor zurückführen, die sich in knapp zehn Jahren von 25 in 1995/96 auf 129 in 2014/15 verfünffachte. Im Wintersemester 2018/19 war mehr als jede vierte Hochschule in privater Trägerschaft (27%).
Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Hochschulen
Unterschiede zwischen Hochschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft finden sich in der Anzahl der Studierenden, der Fächer und der Studienmöglichkeiten. So zeigt die Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2020), dass die Studierendenanzahl in privaten Hochschulen im Schnitt kleiner ist. Die Studiengänge konzentrieren sich vorwiegend auf Wirtschaftswissenschaften (41% vs. 14% in öffentlichen Hochschulen), Gesundheitswissenschaften (13% vs. 1%) und Psychologie (11% vs. 2%). Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) wird hingegen vor allem in öffentlichen Hochschulen unterrichtet (41% aller Studiengänge vs. 14% in privaten Hochschulen). Ein wesentlicher Unterschied besteht auch bei der Zielgruppe. Rund 37 Prozent der Bachelor- und 45 Prozent der Masterstudiengänge an privaten Hochschulen war 2019 auf berufsbegleitend Studierende ausgelegt (3% bzw. 7% in öffentlichen Hochschulen). Über ein Viertel des Studienangebots ist im Fernstudium möglich.
Verberuflichung akademischer Bildung
War der Zugang zu Universitäten und zur Wissenschaft lange Zeit nur den privilegierten Schichten vorbehalten, wurden in der Nachkriegszeit das im internationalen Vergleich schwach ausgestattete Hochschulwesen sowie die ungleichen Zugangschancen bemängelt. Um der Forderung von „Bildung als Bürgerrecht“ nachzukommen, wurde der Hochschulbereich (regional) ausgebaut und die Ingenieurs- und höheren Fachschulen - auch zur Herstellung der Vergleichbarkeit internationaler Abschlüsse - zu FH aufgewertet. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) im Jahr 1976 stellte die FHs mit den Hochschulen als Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs gleich.
In den neueren Entwicklungen zeigt sich, dass ein Studium vergleichsweise häufiger mit dem Zweck des Erwerbs einer beruflichen Qualifizierung aufgenommen wird. Es wird deshalb auch von einer „Verberuflichung akademischen Bildung“ gesprochen. Exemplarisch deutlich wird dies mit den steigenden Studienanfängerzahlen an den FH, die stärker anwendungsorientiertes Wissen ermitteln und der Zunahme dual Studierender. Dual Studierende verbringen während ihrer Ausbildungszeit auch Lernzeiten in einem Betrieb. Sind diese betrieblichen Lernzeiten ineinander curricular verzahnt spricht man von einem praxisintegrierenden Studium bzw. einem ausbildungsintegrierenden Studium, wenn mit dem Bachelorabschluss auch gleichzeitig ein Berufsausbildungsabschluss erworben wird. Waren im Jahr 2005 nur 0,7 Prozent aller Studienanfänger (2.300 Personen) in einem dualen Studium zu finden, waren es 2018 bereits 5,2 Prozent (26.800 Personen). Die angebotenen Fächer im dualen Studium konzentrieren sich vorwiegend auf die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die Ingenieurs- und Gesundheitswissenschaften.
Studienanfänger nach Fachrichtungen
Die Ingenieurswissenschaften nehmen den größten Anteil an Studienanfängern auf. Sie konnten insbesondere von den steigenden Studienanfängerzahlen zwischen 2002 und 2011 profitieren. Zählt man die Mathematik und Naturwissenschaften hinzu, begannen 38 Prozent der Studierenden im Jahr 2018 in den MINT-Fächern. Die zweithäufigsten Studienanfängerzahlen zeigen sich in den Wirtschaftswissenschaften. Geisteswissenschaftliche Studiengänge haben seit Beginn der 2000er-Jahre vergleichsweise an Studienanfängern verloren, Sozial-, Erziehungswissenschaften und Psychologie hingegen hinzugewonnen.
Dauer des Studiums
An Universitäten dominiert im Bachelorstudium das Angebot an sechs-semestrigen Studiengängen. Lediglich ca. fünf Prozent der Studienangebote haben eine längere Regelstudienzeit. An den FH ist nur jedes dritte Bachelorstudium auf sechs Semester beschränkt, über die Hälfte der Angebote dauern sieben Semester. Beim Masterstudium ist die Dauer an den FH hingegen kürzer. Die Anzahl der drei- oder vier-semestrigen Masterstudienangebote hält sich dort die Waage. In Universitäten haben über 90 Prozent der Masterstudiengänge eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Die tatsächliche Studiendauer ist oft länger als die Regelstudienzeit. So dauert ein Bachelorstudium an Universitäten im Schnitt rund 7,8 Semester an der FH, trotz längerer Regelstudienzeit, hingegen nur 7,4 Semester. Dies ist auch auf die häufigeren Fachwechsel an Universitäten zurückzuführen. Wird bis zum Master weiterstudiert, ist mit einer durchschnittlichen Studiendauer von 12,9 Semester an Universitäten und 11,9 an FH zu rechnen.
Finanzierung des Studiums
Fast 90 Prozent der Finanzmittel der Hochschulen kommen von der öffentlichen Hand. Der Großteil davon (ca. 75 %) kommt von den Bundesländern, die als Träger der Hochschulen fungieren. Die Rolle des Bundes wird in der Finanzierung jedoch immer wichtiger. Da er sich jedoch nicht an der Grundfinanzierung beteiligt, unterstützt er die Hochschulen über Sonderprogramme wie z.B. die Exzellenzstrategie (vormals Excellenzinitiative), den Hochschulpakt oder das Professorinnenprogramm oder über Forschungsprojekte und Forschungsbauten. Mit „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ finanziert der Bund ab 2021 auch Personal in Studium und Lehre. Ca. zehn Prozent der Mittel fließen aus privaten Quellen. Sie resultieren zum großen Teil aus der Auftragsforschung, bei der Hochschulen Gelder von Dritten zur Durchführung vorher festgelegter Forschungsprojekte erhalten (sogenannte Drittmittel).
Für Studierende ist im Regelfall an einer öffentlichen Hochschule ein Semesterbeitrag zu zahlen. Dieser setzt sich zusammen aus Beiträgen für die Studierendenschaft, das Studentenwerk und einem Verwaltungskostenbeitrag. Optional können auch weitere Leistungen, wie beispielsweise ein Semesterticket für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erworben werden. Allgemeine Studiengebühren werden an öffentlichen Hochschulen derzeit nicht erhoben.
Studiengebühren
Gegen Mitte der 2000er Jahre wurden in einigen Bundesländern unter Regierungsbeteiligung der CDU, CSU und/oder FDP allgemeine Studiengebühren eingeführt, um die Bedingungen für die Lehre zu stärken. Seit 2014 werden jedoch in keinem Bundesland mehr allgemeine Studiengebühren erhoben. In einigen Bundesländern bestehen jedoch Gebühren für Langzeitstudierende, für ein Zweitstudium für Studierende aus Nicht-EU-Staaten oder für ein berufsbegleitendes Studium. Zum Teil sind die Studiengebühren aber nicht verpflichtend, können jedoch von den Hochschulen der jeweiligen Länder erhoben werden. An privaten Hochschulen sind in der Regel Studiengebühren zu zahlen, da die Finanzierung der Hochschule darüber erfolgt.
Studierende aus einkommensschwachen Familien erhalten eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). BAföG wird für Unionsbürger nach § 7 für eine Erstausbildung, also das Bachelorstudium, gewährt und für ein Masterstudium, wenn dieses auf dem Bachelorstudium aufbaut.
Wer studiert?
Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2020) zeigt, dass trotz gestiegener Studienanfängerzahlen nach wie vor soziale Unterschiede bei der Studienaufnahme bestehen. Studienberechtigte aus Akademikerfamilien entscheiden sich häufiger für ein Studium als Studienberechtigte aus Nichtakademikerfamilien. Dies liegt zum einen daran, dass Studienberechtigte aus Akademikerfamilien im Schnitt bessere Abschlussnoten aufweisen, zum anderen orientieren sich Studienberechtigte aus Akademikerfamilien aber auch weniger stark an ihren Abschussnoten. Studienberechtigte aus Nichtakademikerfamilien nehmen häufiger ein Studium an einer Fachhochschule auf.
Studienerfolg
Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2020) zeigt, dass rund 60 Prozent der Studierenden sich nach einem Bachelorstudium zur Aufnahme eines Masterstudiums entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit eines Übertritts in einen Masterstudiengang wird von den Studienleistungen und höherer sozialer Herkunft begünstigt. Jedoch bestehen große Unterschiede zwischen den Hochschultypen. Während bei Universitäten rund 90 Prozent der Bachelorabsolventen ein Masterstudium aufnehmen, sind es bei Fachhochschulen nur rund 40 Prozent.
Ulrich Heublein, Johanna Richter und Robert Schmelzer zeigen anhand der DZHW-Studienabbruchstudie 2020, dass rund 27 Prozent der Studienanfänger im Bachelorstudium ihr Studium wieder abbrechen. Dabei liegt der Anteil an den Universitäten etwas höher als an den Fachhochschulen (32% vs. 23%). Im Masterstudium ist die Abbruchquote mit rund 17 Prozent geringer. In Studiengängen mit Staatsexamen ist die Abbruchquote in den Rechtswissenschaften mit 32 Prozent am höchsten. In Medizin (14%) und Lehramt (10%) hingegen geringer. Die Meisten der Studienabbrecher nehmen eine berufliche Ausbildung auf.
Die Arbeitsmarktchancen sind für Personen mit Hochschulabschluss in der Regel gut. Die Arbeitslosenquote ist mit ca. zwei Prozent in der Regel recht gering. In der Regel brauchen Akademiker ohne Staatsexamen etwas länger um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, da sie sich zum Beginn der Erwerbskarriere häufiger in befristeten Arbeitsverhältnissen wiederfinden. Allerdings ist das spätere Einkommen bei Hochschulabschlüssen hingegen meist höher als bei einer beruflichen Qualifikation oder bei einer Aufstiegsfortbildung. Dies gilt aber nicht pauschal, hier bestehen durchaus Unterschiede nach Studienfachrichtung. Die berufliche Positionierung ist bei Masterabsolventen etwas besser als bei Bachelorabsolventen.