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Das (bedingungslose) Grundeinkommen | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

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Das (bedingungslose) Grundeinkommen

Kuno Rinke

/ 13 Minuten zu lesen

In Deutschland gibt es seit langer Zeit eine in der breiten Öffentlichkeit geführte Debatte um die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Doch Grundeinkommen ist nicht gleich Grundeinkommen: In diesem Artikel werden die wichtigsten Modelle vorgestellt.

Demonstration für ein bedingungsloses Grundeinkommen im September 2020 in Berlin. (© picture-alliance/dpa)

Die Diskussion über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in Deutschland verläuft kontrovers. Ist das BGE beispielsweise für den Volkswirtschaftler Thomas Straubhaar „radikal gerecht“, bedeutet es für den Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge „Gerechtigkeit für niemand“. Für den Jenaer Hochschullehrer für Sozialpolitik Michael Opielka kann ein BGE „die Sozialstaatsarchitektur realistisch verändern“, wohingegen der Vertreter der Berliner Stiftung Marktwirtschaft Guido Raddatz es als „Luftschloss“ bezeichnet.

Über das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) wird gegenwärtig auch in vielen Ländern kontrovers diskutiert (vgl. die Webseite von Externer Link: Basic Income European Network, BIEN) In Deutschland geht die aktuell in der breiten Öffentlichkeit geführte Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen vor allem zurück auf die Zeit der Bundesregierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder (1998-2005) und der Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Von 2001-2005 stieg die offizielle Zahl der Arbeitslosen auf einen Höchststand von fast 4,9 Millionen Personen. Die Bundesregierung setzte ihr Handlungsprogramm „Agenda 2010“ um. Von 2003 bis 2005 wurden die Arbeitsmarktreformen, umgangssprachlich als „Hartz-Gesetze“ bezeichnet, gesetzlich verabschiedet (mehr dazu im Text Interner Link: Kurze Entstehungsgeschichte der Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Als Reaktion auf diesen „Agenda-Prozess“ wurde beispielsweise 2004 das bundesweite „Netzwerk Grundeinkommen“ gegründet. Ebenso entstanden in diesen ersten Jahren innerhalb von Parteien Initiativen für ein BGE (z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Linkspartei.PDS 2005, die Projektgruppe Rhein-Erft-SPD 2006, das Grünen Netzwerk Grundeinkommen 2007).

Die Grenze zwischen Befürworter/-innen und Gegner/-innen eines BGE verläuft quer durch Parteien, Interessenverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen und wissenschaftliche Fachbereiche. Beispielsweise plädieren Manager von Unternehmen wie Telekom (Timotheus Höttges), SAP (Bernd Leukert) oder Siemens (Josef Käser) und der Gründer der dm-Drogeriemarktkette Götz W. Werner für ein BGE, wohingegen es die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände für „keine taugliche Alternative zum heutigen Sozialstaat“ hielt. Gewerkschaftsfrauen der IG Bauen-Agrar-Umwelt setzen sich nachdrücklich für ein BGE ein, während sich der Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Januar 2018 gegen das BGE positioniert: „Die BGE-Idee ist unrealistisch, birgt große Risiken und lenkt ab von den Kämpfen, die sich wirklich lohnen.“ Aus geschlechterpolitischer Perspektive wird für die Soziologin Anke Hassel ein BGE „den Arbeitsmarkt lähmen und der Integration von Frauen und Migranten schaden“, wohingegen sich für die Hochschullehrerin für Politik- und Sozialwissenschaften Ute Fischer für Frauen und Männer die „Aushandlungsbedingungen einer den eigenen Bedürfnissen und Wünschen angemessenen Aufgabenteilung“ verbessern können.

Insgesamt gibt es eine heterogene Anhängerschaft für ein BGE. Zudem ist das Angebot an Konzeptionen zu einem Grundeinkommen ebenso heterogen.

QuellentextEva Douma, Organisationsberaterin und Autorin

Die Modelle reichen von einem emanzipatorischen Grundeinkommen bis zu einer Umwandlung der Sozialhilfe in eine Pauschale für Bedürftige, die zum einen Verwaltungskosten spart und zum anderen nebenbei den Sozialstaat weitgehend abbaut.

Quelle: Eva Douma, Sicheres Grundeinkommen für alle? – Wunschtraum oder realistische Perspektive?, Berlin 2018, S. 165

Ronald Blaschke, u.a. Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen (2004) und der BAG der LINKEN (2005), erfasst in seiner Übersichten vom Oktober 2017 eine Auswahl von 19 Konzeptionen zum Grundeinkommen. Die Mehrheit ist zwischen 2003 und 2010 veröffentlicht worden, davon zum bedingungslosen existenziellen (zehn von 14) und zum partiellen Grundeinkommen (vier von fünf). Blaschke zieht die Grenze zwischen bedingungslosem (BGE) und partiellem (PGE) Grundeinkommen bei ca. 1.000 bis 1.100 Euro netto monatlich ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für eine erwachsene alleinstehende Person.

Angesichts der Heterogenität der Anhängerschaft und der Konzeptionen ist in diesem Beitrag hinsichtlich der Darstellung ihrer Positionen eine Beschränkung erforderlich. Zunächst erfolgt eine Fokussierung auf grundlegende Konzeptionen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Weiterhin soll auf Konzeptionen von im Bundestag vertretenen Parteien eingegangen werden, auch deshalb, weil dort über die Einführung eines BGE entschieden würde. Ein weiteres Kriterium ist die Bekanntheit von Konzeptionen in der Öffentlichkeit.

Was heißt „bedingungsloses Grundeinkommen“ und wie wird es ausgezahlt?

Bei aller Verschiedenheit zeichnen sich Konzepte zu einem bedingungslosen Grundeinkommen durch folgende gemeinsame Merkmale aus:

  • Das Grundeinkommen wird monatlich und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.

  • Die Auszahlung erfolgt bedingungslos, d.h. es erfolgt keine Bedürftigkeitsprüfung und es wird keine Gegenleistung eingefordert wie z.B. eine Verpflichtung zur Arbeit.

  • Das Grundeinkommen soll das soziokulturelle Existenzminimum und die gesellschaftliche Teilhabe abdecken. Doch es gibt unter den Befürworterinnen und Befürwortern dieses Kriteriums eine Diskussion darüber, welche „Posten“ dazu zählen und wie hoch das Grundeinkommen sein sollte.

  • Das Grundeinkommen ist ein Individualanspruch, d.h. jede berechtigte Person hat einen gesetzlichen Anspruch. Allerdings wird in BGE-Konzepten der berechtigte Personenkreis nicht einheitlich bestimmt.

Formen der Auszahlung: Sozialdividende oder negative Einkommensteuer

In Konzeptionen zum BGE werden zwei Formen der Auszahlung vorgeschlagen, entweder alternativ oder bevorzugt für die eine oder andere Form. Dies sind die Sozialdividende und die negative Einkommensteuer.

Als Sozialdividende wird das bedingungslose Grundeinkommen direkt als fester monatlicher Betrag ausgezahlt. Finanztechnisch getrennt davon wird die Steuerschuld auf das steuerpflichtige Einkommen berechnet und gezahlt.

Als negative Einkommensteuer wird das BGE vor der Auszahlung zunächst mit der monatlichen Steuerschuld für das steuerpflichtige Einkommen verrechnet. Ist die Steuerschuld geringer als das gewährte Grundeinkommen, erhält die Person einen Teil des Grundeinkommens, maximal in voller Höhe, in der Form einer sogenannten negativen Einkommensteuer. Aus der Sicht des Staatshaushalts ist der Beitrag der Steuerzahler/-innen negativ, weil die Steuerschuld gegenüber dem Staat geringer ist als das ausgezahlte (Rest-)Grundeinkommen. Die folgende Abbildung veranschaulicht beispielhaft diese Auszahlung des Grundeinkommens.

Parteipolitische Positionen zum BGE

In der folgenden Darstellung sind Positionen der aktuellen Bundestagsparteien bzw. von ihnen zugehörigen Personen oder Gruppierungen zum bedingungslosen Grundeinkommen erfasst. Die Darstellung ist weitgehend an der Entwicklung der Diskussion und der Entstehungszeit orientiert. Hingewiesen sei noch auf andere Parteien mit Konzepten für ein BGE. Dies ist die 2006 gegründete und zeitweise in Landtagen vertretene Piratenpartei Deutschland sowie die bei Wahlen weit unter der Fünf-Prozent-Klausel gebliebene und 2016 gegründete Ein-Thema-Partei Bündnis Grundeinkommen (siehe Interner Link: „Zum Weiterlesen“).

Das Konzept Solidarisches Bürgergeld von Dieter Althaus (CDU)

Aus den Reihen der CDU hat im Sommer 2006 der damalige thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (2003-2009) erstmalig sein Konzept Solidarisches Bürgergeld präsentiert. Die Massenarbeitslosigkeit, die zunehmende Zahl nicht existenzsichernder Einkommen, der demografischen Wandel sowie die aus diesen Faktoren resultierende Finanzierungskrise der sozialen Sicherungssysteme machten seiner Einschätzung nach einen Systemwandel erforderlich. Das Bürgergeld sollte bedingungslos in Form einer negativen Einkommensteuer ausgezahlt werden und das soziokulturelle Existenzminimum abdecken. Die bisherigen Beiträge zu den Sozialversicherungen würden abgeschafft und das Sozialsystem neu aufgebaut. Insgesamt sollen der Arbeitsmarkt und das Sozialsystem entkoppelt werden.

Dieter Althaus legte dann 2010 und 2017 gemeinsam mit seinem ehemaligen Staatssekretär Hermann Binkert Überarbeitungen dieses Konzeptes vor. Althaus ist seit Februar 2010 für den Automobilzulieferer Magna tätig, Binkert leitet seit Dezember 2009 das „Institut für neue soziale Antworten“ INSA-CONSULERE GmbH und ist 2014 aus der CDU ausgetreten.

Das Bürgergeld von 2017 ist nicht mehr bedingungslos, sondern als partielles Grundeinkommen vorgesehen. 500 Euro monatlich pro Person sollen als negative Einkommensteuer ausgezahlt werden. Die Konzepte von Althaus und Binkert konnten bisher in der CDU und auch CSU keine Mehrheit finden. So tauchen z.B. in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl 2017 die Begriffe Grundeinkommen und Bürgergeld nicht auf. Und auf dem Wirtschaftsgipfel der Süddeutschen Zeitung im November 2018 in Berlin stellte die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer klar: "Ich halte das bedingungslose Grundeinkommen für das falsche Zeichen. Es muss einen Zusammenhang geben zwischen Leistung und dem, was man bekommt.“

Das Konzept Liberales Bürgergeld der FDP

Die FDP hatte im Zusammenhang mit ihrer Kritik an der Arbeitsmarktgesetzgebung der Bundesregierung eine „Kommission Bürgergeld – Negative Einkommensteuer (KoBüNE)“ unter dem Vorsitz ihres Stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Pinkwart gebildet. Ihr Konzept „Das Liberale Bürgergeld: aktivierend, transparent und gerecht“ wurde auf dem Bundesparteitag im Mai 2005 mehrheitlich beschlossen. Pinkwart selbst grenzte sich zwei Jahre später in einem Interview gegen das Solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus (CDU) ab. Und im Programm zur Bundestagswahl 2017 bestätigte die FDP ihr Ziel, möglichst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen des Staates für einen „Universaltransfer“ im „Bürgergeld“ zu bündeln. Die Prinzipien für ein BGE gelten nicht.

Positionen zum BGE in der SPD

Anfang 2007 machte Klaus Brandner als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der damals oppositionellen SPD-Bundestagsfraktion in einem Interview die ablehnende Position der SPD gegenüber einem BGE sowie dem Solidarischen und Liberalen Bürgergeld (CDU bzw. FDP) deutlich:

QuellentextKlaus Brandner (SPD)

Aber es gibt in der SPD zu dem Thema keine offensive Debatte oder eine Kommission wie in anderen Parteien. Denn warum sollten wir ein Konzept zu einem bedingungslosen Bürgergeld erarbeiten, wenn wir von dieser Idee überhaupt nichts halten?

Quelle: Stefan Scheytt (2007): Grundeinkommen als Soziale Innovation, in: Externer Link: brand eins 01/2007

In der SPD ist diese Position mehrheitlich bis heute geblieben. So finden sich im Programm für die Bundestagswahlen 2017 viele Hinweise zur sozialen Grundsicherung, keine aber zum bedingungslosen Grundeinkommen oder Bürgergeld. Allerdings begrüßten die späteren Parteivorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans in einem Spiegel-Interview Anfang September 2019 während ihrer Kandidatur eine parteiinterne Diskussion über das BGE, wenn auch mit unterschiedlichem Akzent. Walter-Borjans ist ausdrücklich gegen ein BGE, „weil [er] für die Fürsorge durch das Gemeinwesen auch die Bereitschaft erwarte, sich für dieses Gemeinwesen einzusetzen.“

In einem Beschluss des Bundesparteitages von Dezember 2019 wird ein bedingungsloses Grundeinkommen „als falsch“ abgelehnt und stattdessen angestrebt, die bestehende Grundsicherung Hartz IV „grundlegend hin zu einem Bürgergeld“ zu verändern. Besonderes Augenmerk soll auf die Ausweitung des sozialen Arbeitsmarktes und auf das Berliner Pilotprojekt von Michael Müller „Solidarisches Grundeinkommen“ gerichtet werden. Allerdings hatte sich in der Partei schon seit 2006 die Projektgruppe Rhein-Erft-SPD hervorgetan und schließlich 2010 ihr Konzept „Solidarisches Grundeinkommen“ vorgelegt. Es unterscheidet sich grundsätzlich von dem Jahre später entwickelten namensgleichen Projekt Michael Müllers. Das Konzept der Rhein-Erft-SPD erfüllt die Bedingungen eines BGE. Zudem gab es 2018/19 aus dem Kreise der Jungsozialisten Initiativen, das Thema BGE auf die Tagesordnung der Partei zu bringen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE

Im Jahre 2005 wurde in und bei der Linkspartei.PDS, heute DIE LINKE, die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen (BAG) gegründet. Das 2006 erstmalig vorgelegte Konzept wurde mehrfach überarbeitet. Mit dem Stand vom Februar 2020 legte die BAG eine Neufassung vor.

Die BAG befürwortet ein BGE, das existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Sie bevorzugt als Form der Auszahlung die Sozialdividende, hat aber auch die negative Einkommensteuer konzeptuell ausgearbeitet. Das BGE soll jedem Menschen mit einem Hauptwohnsitz in Deutschland zustehen. Es soll begleitet werden von einem Umbau des Sozialstaates und der Einführung weiterer Maßnahmen wie z.B. die Einführung der Sozialversicherungen als solidarische „Bürger*innenversicherungen“, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13 Euro, das Verbot der Zeitarbeit, die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit und die gebührenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die BAG konnte bisher in der parteiinternen Kontroverse keine Mehrheit erzielen. Die BAG hat zwischenzeitlich mit einer erfolgreichen Unterschriftensammlung den Weg zu einem Mitgliederentscheid für die Aufnahme eines „emanzipatorischen Grundeinkommens“ ins Parteiprogramm eingeleitet.

Das Grünen Netzwerk Grundeinkommen

In der Partei Bündnis 90/Die Grünen schlossen sich 2007 die Befürworter/-innen eines BGE im Grünen Netzwerk Grundeinkommen zusammen. Die Mitglieder halten das BGE „für eine zentrale Antwort auf die ökonomischen, sozialen und ökologischen Probleme unserer Zeit“.

Mit ihrem Positionspapier vom März 2019 möchten sie die Diskussion über ein neues Grundsatzprogramm in Richtung eines BGE beeinflussen. Das BGE solle „allen Bürgerinnen und Bürgern“ zustehen, „deren Existenz sichern sowie die kulturelle und soziale Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ Die gesetzlichen Sozialversicherungen sollen „Bürger*innenversicherungen“ mit allen Einkommensarten werden. Die Arbeitslosenversicherung soll zu einer Arbeitsversicherung verändert werden, „die alle Erwerbstätigen und damit alle Erwerbsformen absichert und Angebote für Weiterbildung für alle bereitstellt.“ In der Gesamtpartei wird das BGE als politisches Ziel vermutlich keine Mehrheit finden.

Laut ihrem Grundsatzprogrammentwurf von Juni 2020 soll die Garantiesicherung das Existenzminimum und die soziale und kulturelle Teilhabe für jeden Menschen sichern, dessen eigenes Vermögen und Einkommen nicht ausreicht.

Die Alternative für Deutschland (AfD)

Im Parteiprogramm der AfD tauchen die Begriffe Grundeinkommen oder Bürgergeld nicht auf. Entsprechend lehnte das Bundesvorstandsmitglied Alice Weidel 2018 ein bedingungsloses Grundeinkommen grundsätzlich ab.

Nichtregierungsorganisationen zum BGE – Attac

Innerhalb der global orientierten Nichtregierungsorganisation „ATTAC Netzwerk zur demokratischen Kontrolle der internationalen Finanzmärkte" haben sich in Deutschland die Befürworter/-innen eines bedingungslosen Grundeinkommens zur „AG Genug für alle“ zusammengeschlossen. Sie legte 2012 ihr Konzept "Bedingungsloses Grundeinkommen (bge) als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge" vor.

Jeder in Deutschland lebende Mensch soll einen Rechtsanspruch auf das BGE haben, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus und seiner Nationalität. Es soll die Existenz ohne Armutsbedrohung mit gesellschaftlicher Teilhabe garantieren. Bezugsgröße ist die Pfändungsfreigrenze für Forderungen Dritter, die nicht unterschritten werden darf. Diese Grenze ist vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.7.2019 bis 30.6.2021 auf 1.178,59 Euro monatlich festgelegt.

Perspektivisch soll das BGE, die Renten- und Krankenversicherung zu einer selbstverwalteten „Bürger*innenversicherung“ umgestaltet werden, in die Bezieher/-innen aller Einkommensarten einbezahlen. Zusätzlich soll das BGE unter anderem kombiniert werden mit einem gesetzlichen Mindestlohn, der bei voller Erwerbstätigkeit ein Einkommen deutlich oberhalb der Armutsgrenze garantiert, und allen Menschen, die das wollen, soll ein Erwerbsarbeitsplatz zur Verfügung stehen.

BGE-Modelle von Götz W. Werner und Thomas Straubhaar

Das BGE-Modell von Götz W. Werner

Der vermutlich medienwirksamste Vorschlag zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens stammt von Götz W. Werner, dem Gründer der dm-Drogeriemarktkette. Er wirbt seit 2004/2005 mit der Initiative und Webseite „Unternimm-die-Zukunft“ in zahlreichen Interviews und Buchveröffentlichungen für ein BGE. Einem Wirtschaftsmagazin gab er Anfang 2005 ein Interview, das mit dem Titel „Wir leben in paradiesischen Zuständen“ überschrieben war. Damit meint er den Überfluss an Gütern- und Dienstleistungen gegenüber den tatsächlich benötigten als Folge der gesteigerten Arbeitsproduktivität. Statt Hartz IV müsse der Arbeitslosigkeit mit einem aus der Konsumsteuer finanzierten bedingungslosen Grundeinkommen begegnet und damit das Einkommen von der Arbeit getrennt werden. 2018 sah er 1.000 Euro monatlich als einen Betrag an, mit dem „man bescheiden, aber menschenwürdig im Sinne des Artikel 1 des Grundgesetzes leben können“ sollte. Die Konsumsteuer von schließlich circa 50 Prozent solle schrittweise alle einkommensbasierten Steuern und das beitrags- und steuerfinanzierte soziale Sicherungssystem ersetzen. Die bisherige gesetzliche Krankenversicherung soll reformiert werden und wesentlich durch die Prinzipien Versicherungspflicht, Stärkung der Eigenverantwortung und Abkoppelung vom Erwerbseinkommen gekennzeichnet sein.

QuellentextGötz Werner

Wenn aber die Menschen nicht mehr arbeiten müssen, weil Methoden und Maschinen das zu einem immer größeren Teil erledigen – dann müssen wir sie eben mit Einkommen versorgen. […] Erst heute haben wir solch paradiesische Zustände, dass die Wirtschaft mehr produzieren kann, als gebraucht wird. […] Die Produktivitätsentwicklung hat die Bedürfnisentwicklung längst überholt, wir haben gesättigte Markte, und wir brauchen immer weniger Menschen, um dieses Übermaß an Gütern zu produzieren. Jetzt ist der Moment gekommen, in dem wir uns vom Zwang zur Arbeit befreien können. […] Wir sollten unser Steuersystem so weiterentwickeln, dass nur noch der Konsum besteuert wird, nicht mehr der Beitrag. Wer viel konsumiert, zahlt viel Steuern, wer sparsam lebt, zahlt wenig Steuern. Denn er benutzt auch weniger die Straße, die Flugplätze, verbraucht weniger Energie, produziert weniger Müll – er fordert der Gemeinschaft weniger ab.
Quelle: „Wir leben in paradiesischen Zuständen“. Ein Interview von Gabriele Fischer mit Götz W. Werner, in: Externer Link: brand eins 03/2005

Dieses manische Schauen auf Arbeit macht uns alle krank. Und was ist denn Hartz IV? Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität. Es ist ein Skandal, dass eine rot-grüne Regierung dieses destruktive Element in die Gesellschaft gebracht hat.
Quelle: "Das manische Schauen auf Arbeit macht uns alle krank". Ein Interview von Arno Luik mit Götz W. Werner, in: Externer Link: stern vom 14. Mai 2006

Das BGE-Modell von Thomas Straubhaar

Das Modell zum bedingungslosen Grundeinkommen von Thomas Straubhaar hat wohl neben den Vorschlägen von Götz W. Werner die seit vielen Jahren größte Beachtung gefunden. Im März 2007 stellte der Professor für Volkswirtschaftslehre und Direktor des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (2005-2014) gemeinsam mit Ingrid Hohenleitner, der damaligen wissenschaftlichen Mitarbeiterin am selben Institut, das Konzept für ein bedingungsloses Grundeinkommen vor. Nach ihrem Verständnis ist das BGE die Lösung für tiefgreifende Probleme des Sozialstaates, vor allem steigende Kosten bei sinkenden Leistungen. Inzwischen ist das mit seinem Namen verbundene Modell modifiziert worden, doch blieben die Eckpfeiler erhalten. Unter anderem sind dies:

  • Alle Staatsangehörigen vom Säugling bis alten Menschen erhalten ohne Bedingung und ohne Gegenleistung lebenslang monatlich eine Zahlung in Höhe des staatlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. So ergeben sich für 2020 für einen alleinstehenden Erwachsenen 9.408 Euro bzw. ein Kind 5.004 Euro jährlich.

  • Die Form der Auszahlung ist die negative Einkommensteuer.

  • Einkommen aller Art wird an der Quelle erfasst und vom ersten bis zum letzten Euro mit ein und demselben Steuersatz belastet.

  • Das Grundeinkommen ersetzt alle steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen: Es gibt weder gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung noch Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohn- oder Kindergeld.

  • Für Kranken- und Unfallversicherung gibt es entweder eine Grundversicherungspflicht, so dass der notwendige Beitrag das Grundeinkommen entsprechend erhöhe. Oder der Staat vergibt an alle Versicherungsgutscheine, die bei jeder Kranken- bzw. Unfallversicherung für eine Grundversicherung eingelöst werden können.

Technologische Arbeitslosigkeit als ein Grund für das BGE

Befürworter/-innen eines bedingungslosen Grundeinkommens führen als einen Grund für die Entkoppelung der Erwerbsarbeit von einem staatlich finanzierten bedingungslosen Grundeinkommen die technologische Arbeitslosigkeit durch Steigerung der Arbeitsproduktivität im Gefolge von Rationalisierung an.

Seit den 2000er Jahren gibt es in Deutschland zwei Diskussionsstränge für die Begründung eines BGE. Zunächst stand die in absoluten und in relativen Zahlen sehr hohe Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt. Danach wird in den letzten Jahren vor allem die Digitalisierung und damit verbundene vorausgesagte technologische Arbeitslosigkeit ins Feld geführt, die eine neue Existenzsicherung von großen Teilen der Gesellschaft erforderlich mache. Dieser ökonomische und damit verbundene gesellschaftliche Wandel wird auch als „vierte industrielle Revolution“, „Industrie 4.0“ oder „Arbeitswelt 4.0“ bezeichnet. Die bisherigen Hauptträger „revolutionären“ technologischen Wandels – Dampfmaschine, Fließband, Mikroelektronik – werden nun von cyber-physischen Systemen, die die „virtuelle und reale Welt“ verknüpfen, abgelöst.

In beiden Diskussionssträngen ist häufig ein Bezug auf die These vom „Ende der Arbeit“ gegeben, die seit den 1990er Jahren vom US-amerikanischen Ökonomen Jeremy Rifkin vertreten wurde. Der Kreis der Befürworter/-innen des BGE wegen einer zukünftigen Arbeitslosigkeit durch Digitalisierung reicht von Managern in der Debatte über das BGE auf dem Wirtschaftsforum 2016 in Davos und Wissenschaftler/-innen bis hin zur Piratenpartei Deutschland und zum Frankfurter Manifest der Bewegung, die für ein „emanzipatorisches Grundeinkommen“ eintritt.

Mehrere theoretische und empirische Studien der letzten Jahre zu Auswirkungen von technologischen Veränderungen auf die Nachfrage nach Arbeitskräften können zur Beurteilung eines zukünftigen Arbeitsmarktes herangezogen werden. Wie offen allerdings Prognosen zum Arbeitsmarkt hinsichtlich der nachgefragten Menge und Ausbildung der Arbeitskräfte sein können, zeigt eine Beurteilung aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit 2018. Danach sind „die Substituierbarkeitspotenziale in den Fertigungs- und Fertigungstechnischen Berufen am höchsten und in den Sozialen und Kulturellen Dienstleistungsberufen am niedrigsten.“ Eine Hochrechnung hat für 2016 ergeben, dass „ein Viertel – also fast acht Millionen – der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berufen arbeitet, in denen mindestens 70 Prozent der anfallenden Tätigkeiten von Computern oder computergesteuerten Maschinen erledigt werden könnten.“ Dieses hohe Substituierbarkeitspotenzial müsse aber nicht heißen, dass viele Menschen durch die fortschreitende Digitalisierung vom Arbeitsmarkt verdrängt werden. Es werde zwar vermutlich bis 2025 durch Digitalisierung 1,5 Millionen Arbeitsplätze nicht mehr geben, doch gleichzeitig würden etwa genauso viele Arbeitsplätze neu entstehen.

Wegen oder trotz dieser Studien stehen Befürworter/-innen eines BGE (vor allem wegen vorausgesagter Arbeitslosigkeit, aber auch wegen der Zunahme des Niedriglohnsektors) diejenigen gegenüber, die sowohl ein BGE als auch dessen Begründung durch Arbeitslosigkeit wegen mangelnder empirischer Belege ablehnen. Bemerkenswert in dieser Kontroverse ist zudem, dass der Hochschullehrer und Soziologe Sascha Liebermann als vehementer Befürworter des BGE ebenfalls von „Kaffeesatzleserei“ spricht, wohingegen für den Sozialwissenschaftler und emeritierten Hochschullehrer Christoph Butterwegge aus diesem „Quantensprung in der modernen Produktionstechnik, so er denn eintritt,“ gerade nicht das BGE die nötige Konsequenz ist, sondern eine Wertschöpfungsabgabe des Kapitals zur stärkeren Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge.

Weitere Inhalte

Dr. Kuno Rinke ist Sozialwissenschaftler und verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift Politisches Lernen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die politische und sozioökonomische Bildung. Er hat gemeinsam mit Christoph Butterwegge den im Beltz Verlag 2018 erschienenen Sammelband „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“ herausgegeben.