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Die drei Sektoren der beruflichen Bildung – Übergangssystem | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

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Die drei Sektoren der beruflichen Bildung – Übergangssystem

Tobias Maier

/ 11 Minuten zu lesen

Der Begriff "Übergangssystem" steht für ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Programmen, die sich an Jugendliche und junge Erwachsene beim Übergang von der Schule in den Beruf richten. So sollen sich ihre Chancen auf eine betriebliche oder schulische Ausbildung verbessern.

Schüler und Ausbilder im Berufsvorbereitungsjahr. Nicht alle Jugendlichen erhalten nach der Schule tatsächlich einen Ausbildungsplatz. Viele von ihnen beginnen dann zunächst eine Maßnahme oder ein Programm im sogenannten "Übergangsbereich". (© dpa)

Der Begriff „Übergangssystem“ steht für eine Reihe institutionalisierter, jedoch durchaus heterogener und sich im Zeitverlauf wandelnder Bildungsgänge, die keinen vollqualifizierenden beruflichen Abschluss vermitteln. Jugendliche und junge Erwachsene, die in keiner Ausbildung sind, soll hier das Nachholen von allgemeinbildenden Schulabschlüssen oder den Erwerb von berufsvor- oder berufsgrundbildenden Qualifikationen ermöglicht werden. Durch die zumeist ca. einjährigen teilqualifizierenden Maßnahmen wird erhofft, dass sich die Chancen der Teilnehmenden auf eine betriebliche oder schulische Ausbildung verbessern. Die höchste politische Aufmerksamkeit erlangte das Übergangssystem zu Beginn der 2000er-Jahre, als sich zeitweise über 500.000 Jugendliche in entsprechenden Maßnahmen befanden. Demografiebedingt ist die Anzahl der Teilnehmenden mittlerweile geschrumpft. Im Jahr 2019 waren rund 255.000, zumeist schwächer qualifizierte Personen im Übergangssystem. Die Erfolgswahrscheinlichkeiten für einen Übergang in einer vollqualifizierenden Ausbildung variieren nach Typ der Maßnahme.

Definition

Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung bezeichnete im Nationalen Bildungsbericht 2006 das Übergangssystem erstmals neben dem dualen System und dem Schulberufssystem als einen eigenständigen Sektor des beruflichen Ausbildungssystems. Zum Übergangssystem rechnete die Autorengruppe alle (Aus-)Bildungsangebote,

„die unterhalb einer qualifizierten Berufsausbildung liegen bzw. zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss führen, sondern auf eine Verbesserung der individuellen Kompetenzen von Jugendlichen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung zielen und zum Teil das Nachholen eines allgemein bildenden Schulabschlusses ermöglichen.“

Die Funktionalität des Systems bemisst sich daher darin den Übergang in ein anderes System bzw. in eine Beschäftigung zu ermöglichen. Die entsprechenden dazu behelfenden Bildungsgänge oder Maßnahmen sind jedoch sehr heterogen und vielzählig. Sie sind unterschiedlich politisch motiviert, entsprechend in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten geregelt, und werden auch regional verschiedenartig in Anspruch genommen. Die „Systematik“ des Systems lässt sich deshalb durchaus hinterfragen. Eine Gruppe von Maßnahmen können auch als „Schulformen und Maßnahmen für Benachteiligte“ oder „Berufsvorbereitung“ bezeichnet werden.

Unterschiedliche Zielsetzungen der Bildungsmaßnahmen

Um den Verbleib von Jugendlichen in Bildungsmaßnahmen besser nachvollziehen zu können, wurde im Jahr 2011 erstmals die „Integrierte Ausbildungsberichterstattung“ (iABE) eingeführt. Bildungsgänge des Übergangssystems auf Bundes- und Länderebene werden im Sektor „Integration in Ausbildung“ zusammengefasst. Die darunter gefassten Bildungsformen werden nachfolgend anhand ihrer Zielsetzung erläutert:

  • Erfüllung der Schulpflicht und Nachholen von allgemeinbildenden Schulabschlüssen (Sekundarstufe I): Dies ist in allgemeinbildenden Programmen an Berufsfachschulen möglich oder in berufsvorbereitenden Programmen in Berufsschulen für Schüler ohne Ausbildungsvertrag. In diesen Programmen findet keine Anrechnung der Lerninhalte auf eine duale Ausbildung statt.

  • Berufsgrundbildende Programme mit Anrechenbarkeit auf eine duale Berufsausbildung Hierzu gehören Bildungsgänge an Berufsfachschulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln und das schulische Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in Vollzeit. Die Berufsgrundbildenden Programme können seit dem 1. August 2009 (nur noch) auf gemeinsamen Antrag von Betrieb und Auszubildenden (§ 7 BBiG) auf das erste Jahr einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf anerkannt werden. Pflichtpraktika vor der Erzieherausbildung an beruflichen Schulen können ebenso zu den anrechenbaren Programmen gezählt werden wie die Einstiegsqualifizierung (EQ). Bei der EQ handelt es sich um sechs- bis zwölfmonatige ausbildungsvorbereitende Praktika von potenziellen Ausbildungsinteressierten in Betrieben. Die EQ kann auf eine anschießende, einschlägige Ausbildung auf der Grundlage von BBiG § 8, Abs. 1 angerechnet werden.

  • Berufsvorbereitende Programme ohne Anrechenbarkeit auf eine duale Berufsausbildung. Sie finden an Berufsfachschulen statt, dienen der beruflichen Orientierung und können berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Hierzu sind auch das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die einjährige Berufseinstiegsklasse zu zählen, ebenso wie Bildungsgänge an Berufsschulen für Erwerbstätige, erwerbslose Schüler ohne Ausbildungsvertrag oder Berufsvorbereitende Bildungsgänge (BvB) der Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgänge zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z.B. an weiterführenden (beruflichen) Schulen wie Fachoberschulen oder Fachgymnasien, werden nicht zum Übergangssystem gezählt. Auch, wenn diese von einigen Jugendlichen als Alternative zu einer Ausbildung betrachtet oder als Qualifizierungsmaßnahme zur Chancenverbesserung wahrgenommen werden. Auch überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungen über landesspezifische Programme oder die außerbetriebliche Ausbildung nach §76 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) zählen nicht zum Übergangssystem.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Fördermaßnahmen

Das Berufsbildungsgesetz (BBIG § 68, Abs. 1) legt den engeren Personenkreis, an die sich eine Berufsausbildungsvorbereitung richtet, wie folgt fest:

„Die Berufsausbildungsvorbereitung richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt.“

Die Entscheidung der Förderberechtigung treffen die Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Grundlage des SGB III. So gelten junge Menschen als förderberechtigt (SGB III, §52, Abs. 1)

  1. bei denen die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist,

  2. die die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt haben und

  3. deren Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie das Ziel der Maßnahme erreichen.

Für Ausländer besteht bei Zutreffen der oben genannten Punkte eine Förderberechtigung, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen. Zudem müssen sie sich seit mindestens 15 Monaten erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und schulische Kenntnisse und Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen (SGB III, §52, Abs. 2).

Entstehung des Übergangssystems

Historisch ist die Entwicklung des Übergangssystems eng an die Entwicklung des Interner Link: dualen Systems gekoppelt. Denn durch das Prinzip der Marktinklusion des dualen Systems entscheiden die Betriebe selbstständig, wen sie ausbilden, um den zukünftigen Bedarf an Fachkräften zu sichern. Dabei bleiben in schlechten konjunkturellen Lagen oder bei einem Überangebot an Ausbildungsnachfragern Ausbildungsinteressierte unversorgt. So identifiziert der Berufspädagoge Günter Kutscha die Verabschiedung des BBiG im Jahr 1969 als Impulsgeber für eine Weiterentwicklung und Verselbstständigung berufsvorbereitender Maßnahmen. Das BBiG hätte seiner Ansicht nach die Entstehung eines Berufsvorbereitungssektors begünstigt, weil es durch die Erhöhung von Qualitätsstandards für einen Teil der Jugendlichen die Aufnahme einer Ausbildung erschwere.

Entwicklung des Übergangssystems

Tatsächlich reichen die BvB der jetzigen Bundesagentur für Arbeit bis in die 1970er-Jahre zurück. Auch das schulische BVJ und BGJ wird von den Ländern in den 1970er Jahren eingerichtet. Es diente vorwiegend dem Zweck einen Anstieg der Jugendarbeitslosenquote zu verhindern. In den 1980er-Jahren, als große Schulabsolventenzahlen den Ausbildungsmarkt erreichten, wuchs die Zahl der Anfänger im Übergangssystem stark an. Einen weiteren Schub wurde ab Mitte der 1990er Jahre im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erreicht. Die höchsten Zugangszahlen waren jedoch zu Beginn der 2000er Jahre erkennbar. So rechnete die Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2006) dem Übergangssystem im Jahr 2003 mit rund 549.568 Anfängern mehr Anfänger zu als dem dualen System (529.431).

Über die Gründe dieses massiven Anstiegs wurde lange gestritten. Während die Gewerkschaften die Betriebe in die Pflicht nahmen und den Anstieg vor allem auf einen Rückgang des betrieblichen (und schulischen) Bildungsangebotes zurückführten, verwiesen die Betriebe vor allem auf die mangelnde „Ausbildungsreife“ der Bewerber. So wurde seitens der Spitzenverbände der Wirtschaft im Jahr 2004 die Herstellung der Ausbildungsreife als wesentliches Kriterium im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs („Ausbildungspakt“) mit der Bundesregierung genannt, um entsprechend mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Sicher ist, dass der Aufwuchs von Anfängern im Übergangssystem für einen „Verlust an beruflicher Integrationskraft des dualen Systems“ stehe und auch die unteren Schulabschlüsse entwerte, so die Autorengruppe Bildungsberichterstattung. Betrachtet man die Entwicklung des Übergangssystems in den Folgejahren, spricht vieles dafür, dass es sich hier vor allem um eine „Warteschleife“ für überschüssige Bewerber um eine betrieblichen Ausbildung handelte. Denn mit der immer geringer werdenden Zahl an Schulabgängern aus allgemeinbildenden Schulen ab dem Jahr 2007 nahm auch die Zahl der Neuzugänge in das Übergangssystem ab und Übertritte in eine Berufsausbildung relativ zu.

Im Jahr 2019 sind 26,3 Prozent der Zugänge (417.648 Personen) im beruflichen Ausbildungssystem dem Sektor „Übergangssystem“ zuzurechnen gewesen. Im Jahr 2002 waren es noch 42,7 Prozent (549.568 Personen). Lediglich in den Jahren 2015 und 2016 gab es nochmals einen zwischenzeitlichen Anstieg, der vorwiegend auf den Zuzug Geflüchteter zurückzuführen ist. So stieg insbesondere die Zahl der Neuzugänge in BvB der BA und Berufsvorbereitungsjahr an.

Fördervielfalt

Da es keine einheitlichen rechtlichen Vorgaben für den Inhalt der Fördermaßnahmen gibt, ist eine große Vielfalt an Programmen entstanden. Mit Beginn der 2010er-Jahre wurde deshalb versucht die Fördermaßnahmen des Übergangsbereichs zu koordinieren und zu erfassen. So haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die BA die Initiative „Bildungsketten“ initiiert. Gemeinsam mit den Ländern wird hier versucht erfolgreiche Förderinstrumente zu einem ganzheitlichen, bundesweit gültigen und in sich stimmigen Fördersystem zur Berufsorientierung und im Übergangsbereich zu verzahnen. Im Fachportal Externer Link: www.ueberaus.de des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ist es möglich sich einen Überblick zu verschaffen. Es zählt im Jahr 2021 (Stand: April 2021) rund 123 schulische Bildungsgänge der Länder im Übergangsbereich. Hinzu kommen 104 Förderprogramme und -initiativen in Bund, Ländern und EU, die der Berufsvorbereitung dienen.

Kosten der Maßnahmen

Die Maßnahmekosten werden dem durchführenden Träger der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erstattet (§54 SGB III). Neben der BA stellt auch der Europäische Sozialfonds (ESF) Mittel für Maßnahmen des Übergangssystems bereit. Die Teilnahme an den Maßnahmen bleibt für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen deshalb kostenfrei.

Förderberechtigte Personen nach SGB III können zudem eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn „ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen (Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen“ (SGB III, §56, Abs. 1). Auch ein Antrag auf eine Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG ist möglich, wenn die Schüler aus zwingenden Gründen nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.

Wer befindet sich im Übergangssystem?

Die Tabelle unten zeigt die Anfänger in den Bildungssektoren nach Schulabschluss, Nationalität und Geschlecht in den Jahren 2018 und 2019. Im Sektor „Integration in Ausbildung“ haben die meisten Anfänger einen Hauptschulabschluss (41,4 %), keinen Schulabschluss (30,6 %) oder einen mittleren Abschluss (19,5 %). Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung finden sich zwar ebenfalls im Übergangssystem, allerdings war ihr Anteil mit 1,8 Prozent im Jahr 2018 relativ gering. Rund 61,4 Prozent der Anfänger im Übergangssystem waren im Jahr 2019 männlich und fast jeder dritte Anfänger hatte keine deutsche Staatsbürgerschaft. Damit ist der Ausländeranteil im Übergangsystem doppelt so hoch wie im Ausbildungsgeschehen insgesamt (16,6 Prozent).

Hauptschulabschluss wahrgenommen. Auch in den berufsgrundbildenden Programmen mit Anrechenbarkeit, wie z.B. dem BGJ befinden sich vor allem Hauptschüler. Jedoch finden sich dort auch Realschüler, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und von denen erhofft wird, dass sie durch eine umfangreiche Grundbildung im BGJ ihre Chancen auf eine Ausbildung verbessern können. Berufsvorbereitende Programme werden überwiegend von Personen ohne Hauptschulabschluss und zum Teil auch von Haupt- und Realschülern besucht. In den BvB der BA finden sich Personen mit und ohne Hauptschulabschluss aber auch mit mittlerer Reife.

Berufsvorbereitende Programme machen den Großteil des Übergangssystems aus. Im Jahr 2019 waren von den 255.282 Anfängern im Übergangssystem 78.132 im BVJ (30 Prozent), weitere 36.634 (14 Prozent) in berufsvorbereitenden Bildungsgängen. Berufsgrundbildende Programme nahmen rund 53.799 Anfänger (21 Prozent) auf. In der Ausgestaltung der Maßnahemetypen bestehen größere regionale Unterschiede.

Regionale Unterschiede bei den Maßnahmen des Übergangssystems

Unterschiede in der Art der Inanspruchnahme von Maßnahmen des Übergangssystems bestehen auch regional. Baden-Württemberg hat beispielsweise einen traditionell hohen Anteil an Anfängern im Übergangsbereich, zugleich jedoch auch überdurchschnittliche Einmündungsquoten in eine duale Berufsausbildung. Dies liegt daran, dass ein Teil der Jugendlichen in Baden-Württemberg zunächst Berufsgrundbildende Programme absolviert bevor er in eine Berufsausbildung übergeht. Tendenziell überwiegen in den westdeutschen Flächenländern die Neuzugänge zu den Berufsfachschulen, in den ostdeutschen Flächenländern hingegen die Neuzugänge in die Maßnahmen der BA. Zudem werden Jugendliche in Ostdeutschland, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, vorwiegend in vollqualifizierenden schulischen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungen ausgebildet. In den Stadtstaaten münden die Jugendlichen am häufigsten in das BVJ bzw. die Berufseinstiegsklassen ein.

Übergang in Berufsausbildung

Die Frage der Effektivität des Übergangssystems ist nur schwierig zu beantworten, da es hier auf die jeweilige Vergleichsgruppe und die bereits vorliegende Ressourcenausstattung der Teilnehmenden, z.B. im Hinblick auf die schulischen Voraussetzungen, vor Beginn einer Maßnahme ankommt. Zudem spielt der Zeitpunkt des Übergangs eine Rolle. Manche Teilnehmende nehmen auch an mehreren Maßnahmen teil, bevor sie in eine vollqualifizierende Ausbildung münden. Bei allen Studien zeigt sich, dass ein höherer Schulabschluss und eine günstigere Arbeitsmarkt- bzw. Ausbildungslage aus Sicht der Jugendlichen die Übergangschancen in eine Ausbildung grundsätzlich begünstigt. Hemmend wirkt sich hingegen ein Abbruch der Übergangsmaßnahme aus. Hier sind häufig brüchige Erwerbsbiografien die Folge.

Betrachtet man die jeweiligen Einzelmaßnahmen, zeigt sich, dass die Übergangswahrscheinlichkeiten in eine Ausbildung nach dem Besuch einer Berufsfachschule, aufgrund des Erwerbs eines höheren Schulabschlusses (z.B. Mittlere Reife) günstiger sind, als nach dem Besuch eines BVJ oder einer BvB. Bei der EQ waren 60 Prozent der Teilnehmenden nach spätestens einem Jahr in einer betrieblichen Ausbildung zu finden. Dies war ein höherer Prozentanteil als bei ehemaligen Bewerbern ohne EQ (56%) und Teilnehmenden einer BvB (35%). Allerdings haben auch viele Teilnehmende einer EQ bereits im Vorfeld an einer schulischen Berufsvorbereitungsphase (27%) und/oder BvB (22%) teilgenommen. Die curriculare Verzahnung von Praktika mit schulischen Bildungsangeboten hat in der letzten Dekade in einem Großteil der länderspezifischen Angebote an Bedeutung gewonnen, da hiervon eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit erhofft wird. Jedoch spielt die Qualität der Praktika eine relevantere Rolle für deinen erfolgreichen Übergang, als die Praktikumsdauer.

Weitere Inhalte

Dr. rer.soc Tobias Maier arbeitet in der Abteilung Berufsbildungsforschung und Berufsbildungsmonitoring, Arbeitsbereich Qualifikation, berufliche Integration und Erwerbstätigkeit des Bundesinstituts für Berufsbildung in Bonn.