Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Ausbildungsvermittlung | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

Arbeitsmarktpolitik Theoretische Konzepte und Grundlagen Arten der Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit messen Arbeitsmarkttheorien Ziele und Wirkungen Entscheidungstheorien Angebot und Nachfrage Entwicklung seit 1990 Folgen der Arbeitslosigkeit Zentrale Akteure Daten und Fakten: Arbeitslosigkeit Normative Grundlagen Der Arbeitsbegriff im Wandel der Zeit Zentrale Weichenstellungen Aktive Arbeitsmarktpolitik Steuerung & Modernisierung Aktivierende Arbeitsmarktpolitik Wohlfahrtsstaatliche Grundmodelle Ernährermodell Bundesländer Arbeitszeitpolitik Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung Arbeitslosenversicherung Grundsicherung für Arbeitssuchende Geschichte der Grundsicherung Organisation der Grundsicherung Leistungen der Grundsicherung Daten, Zahlen und Fakten Finanzierungskonzepte Arbeitsvermittlung Geschichte der Arbeitsvermittlung Öffentliche Arbeitsvermittlung Job-to-Job Vermittlung Der Virtuelle Arbeitsmarkt Private und halbstaatliche Arbeitsvermittlung Vermittlungswege Betriebe und Beschäftigung Förderung Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Berufliche Weiterbildung Förderung von Erwerbstätigkeit Beschäftigung schaffende Maßnahmen Berufliche Bildung Hintergrund: Berufliche Bildung Die drei Sektoren der beruflichen Bildung Einleitung Duales System Schulberufssystem Übergangssystem (Fach-)Hochschulausbildung Förderung der Berufsausbildung Berufliche Bildung im internationalen Vergleich Ausbildungsvermittlung Ausbildungsmarkt: Daten, Zahlen, Fakten Lohnpolitik in Deutschland und Europa Grundlagen der Lohnpolitik Der Tarifvertrag Wie bilden sich (Tarif-)Löhne? Gestaltung der Arbeitswelt Zahlen, Daten, Fakten Europäische Lohnpolitik Lohnentwicklung in Deutschland und Europa Gender Pay Gap Mindestlohn Niedriglöhne Beschäftigungsverhältnisse Normalarbeitsverhältnis Atypische Beschäftigung Befristete Beschäftigung Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit Minijobs und Midijobs Teilzeitbeschäftigung Selbständigkeit Werkverträge und Schwarzarbeit Wandel der Arbeitswelt Die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsmarkt Fachkräftemangel Technischer Fortschritt und Industrie 4.0 Digitalisierung und Arbeitsmarkt Das (bedingungslose) Grundeinkommen Finanzierungskonzepte und Modellversuche Migration und Arbeitsmarkt Arbeitsmigration Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Arbeitsmarkt in Europa: Zahlen, Daten, Fakten Deutscher Arbeitsmarkt und Klimawandel Glossar Redaktion

Ausbildungsvermittlung

Frank Oschmiansky

/ 4 Minuten zu lesen

In Deutschland werden die Berufsberatung und die Ausbildungsvermittlung vor allem durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter erbracht. Daneben sind die Kammern wichtige Ansprechpartner für Betriebe und Ausbildungssuchende. Von eher geringer Bedeutung sind private Agenturen, die ihre Leistungen gegen Bezahlung anbieten.

"Azubi-Speed-Dating" der IHK Frankfurt/Main. Schüler/-innen haben die Möglichkeit, sich innerhalb von 10 Minuten bei Unternehmen ihrer Wahl vorzustellen. (© picture-alliance/dpa)

Wer ist wofür zuständig?

Mit der sozialen und beruflichen Integration junger Menschen beschäftigen sich seit Anfang 2005 drei Sozialgesetzbücher (SGB) mit unterschiedlichen Handlungslogiken: SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Im Regelfall ist die Arbeitsagentur für die Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung von Jugendlichen zuständig. Allerdings liegt die Zuständigkeit bei Beziehern der Grundsicherung ("Hartz IV") teilweise bei den Grundsicherungseinrichtungen (Jobcentern) und ist kompliziert geregelt. Die Berufsorientierung und die Berufsberatung sind Aufgabe der Arbeitsagentur. Sie wird von den dortigen Berufsberatern durchgeführt und koordiniert.

Die Arbeitsagenturen sind auch für die Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) und für sonstige Leistungen der Interner Link: Förderung der Berufsausbildung sowie für die berufliche Ersteingliederung von jugendlichen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zuständig. Alle anderen integrationsfördernden Leistungen des SGB III, z.B. die assistierte Ausbildung, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) oder Aktivierungshilfen, erbringen die Jobcenter.

Die Jobcenter können die Arbeitsagentur gegen Kostenerstattung mit der Ausbildungsvermittlung aller oder Teile der jugendlichen SGB II-Leistungsberechtigten beauftragen, wenn sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen wollen. Egal wie die Variante vor Ort ausfällt, eine gute Kooperation zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit ist hoch relevant. Um diese zu befördern forciert die Bundesagentur für Arbeit seit Beginn der 2010er Jahre die Gründung von so genannten Jugendberufsagenturen. Hier sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen, der Jobcenter und auch der Jugendämter (insbesondere Jugendberufshilfe) die Jugendlichen umfassend beraten und durch Informationsbündelung zur Transparenz des Ausbildungsmarktes beitragen. Die Gestaltung der Jugendberufsagenturen ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Auch die Zielgruppe, also welche Personen genau die Jugendberufsagenturen in Anspruch nehmen können, soll vor Ort nach den lokalen Gegebenheiten entschieden werden.

Seit 2019 baut die Bundesagentur für Arbeit mit der so genannten Lebensbegleitenden Berufsberatung ihr Dienstleistungsangebot in diesem Bereich weiter aus. Dabei unterscheidet sie „Berufsberatung vor dem Erwerbsleben“ und „Berufsberatung im Erwerbsleben“. Mit der Beratung vor dem Erwerbsleben will sie Impulse setzen, mehr junge Menschen frühzeitig in ihrem Berufs- und Studienwahlprozess zu begleiten, um sie zu einer eigenständigen, realisierbaren und so zu einer stabilen Erwerbsbiografie beizutragen.

Ausbildungsberatung ist auch eine zentrale Aufgabe der Kammern. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, dass die Kammern zur Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung sowie der Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden Ausbildungsberater bestellen müssen. Insbesondere die Betriebe aber auch Ausbildungssuchende und Auszubildende können sich an die Ausbildungsvermittler oder Ausbildungsberater der Kammern wenden. Auf der IHK-Lehrstellenbörse sind nach Angaben der IHK ständig um die 40.000 offene Ausbildungsplätze und duale Studiengänge gelistet.

Das Berufsinformationszentrum (BiZ)

In jeder Agentur für Arbeit ist ein Berufsinformationszentrum (BiZ) eingerichtet. Das BiZ wendet sich mit seinen Angeboten nicht nur an Jugendliche vor der Berufswahl, sondern zunehmend auch an erwachsene Rat- und Arbeitsuchende. Im BiZ kann man sich über alles, was mit Ausbildung und Studium, beruflichen Tätigkeiten und Anforderungen, mit Weiterbildung, Umschulung und Entwicklungen am Arbeitsmarkt zu tun hat, selbst informieren. Zu diesem Zweck wird dort eine Vielzahl berufskundlicher Informationsmittel vorgehalten, u.a. rund 450 Info-Mappen. In den Mappen werden Antworten auf eine Vielzahl von berufskundlichen, studienkundlichen und berufswahlbezogenen Fragestellungen zu Ausbildungsberufen, Berufsfachschulberufen, Fachschulberufen und Hochschulberufen gegeben. Ergänzend werden zunehmend Informationsmaterialien auf der Webseite des BiZ zur Verfügung gestellt.

Daneben bietet die Bundesagentur für Arbeit noch weitere Internetportale an, auf denen sich Interessierte über Berufswahl und verschiedene Berufe informieren können. Externer Link: BERUFENET informiert mit Texten, Filmen und Bildern über die Vielfalt der Ausbildungsberufe in Deutschland. Das Portal Externer Link: www.planet-beruf.de ist eine weitere Internetseite der Bundesagentur für Arbeit mit Informationen rund um das Thema Ausbildung, Berufswahl und Bewerbung.

Aktuelle Förderprogramme und Initiativen

Eine Übersicht über die Programmvielfalt zur Förderung der beruflichen Erstausbildung findet sich in den jährlich erscheinenden Externer Link: Berufsbildungsberichten.

Weitere Programme können den entnommen werden Externer Link: Webseiten des Europäischen Sozialfonds. Die achte Förderperiode umfasst die Jahre 2014 bis 2020. Mit der 9. Förderperiode ab 2021 werden sowohl auf Ebene des Bundes wie auch der Länder neue Maßnahmen und Programme initiiert werden, die auf den entsprechenden Internetseiten abrufbar sein werden.

Daneben unterstützt die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Externer Link: www.bildungsketten.de) Jugendliche dabei, ihren Schulabschluss zu schaffen, einen Ausbildungsplatz zu finden und die Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen. Gegründet wurde die Initiative Bildungsketten im Jahr 2010 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist es, möglichst jedem ausbildungsreifen und ausbildungswilligen jungen Menschen eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen. Durch eine Kooperation aller am Prozess Beteiligter soll der Übergang von der Schule in die Ausbildung besser gestaltet werden. Der Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesländer sollen sich im Sinne einer kohärenten, zusammenhängenden Förderung abstimmen. Im Rahmen der Initiative stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung:

  • Potenzialanalysen

  • Berufsorientierung

  • Berufseinstiegsbegleitung

  • Ehrenamtliches Coaching (Initiative VerA)

  • Maßnahmen im Übergangsbereich

Seit 2006 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit den Programmen JOBSTARTER und JOBSTARTER plus bundesweit die Ausbildung in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen. Hierzu wurden und werden aus berufsbildungspolitischer Sicht relevante Themen aufgegriffen und von den geförderten Projekten neuartige bzw. an veränderte Bedarfslagen angepasste Ausbildungsmodelle entwickelt und praxisnah erprobt.

Das Ende 2014 gegründete Bündnis „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ (Externer Link: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de) setzt sich dafür ein, die Attraktivität, Qualität und Leistungsfähigkeit sowie die Integrationskraft der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Weitere Inhalte

Frank Oschmiansky ist Diplom Politologe und Partner in der Partnerschaftsgesellschaft ZEP – Zentrum für Evaluation und Politikberatung. Seine Forschungsschwerpunkte sind Implementation und Evaluation der Arbeitsmarktpolitik; Geschichte der Arbeitsmarktpolitik; atypische Beschäftigungen; Entwicklung der Sozialpolitik und Übergangssystem Schule-Beruf.