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Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

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Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit

Frank Oschmiansky

/ 11 Minuten zu lesen

Sie ist durch eine Dreieckbeziehung zwischen Leiharbeitsfirma, Leiharbeitnehmer/-in und dem entleihenden Unternehmen gekennzeichnet: Die atypische Beschäftigungsform Leiharbeit hat in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen und gleichzeitig viele Kontroversen ausgelöst.

Leiharbeit ist durch eine Dreieckbeziehung zwischen Leiharbeitsfirma (Verleiher), Leiharbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen gekennzeichnet.

Historische Entwicklung

Leiharbeit ist durch eine Dreieckbeziehung zwischen Leiharbeitsfirma (Verleiher), Leiharbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen gekennzeichnet. Wenn ein Arbeitgeber als Verleiher einem Dritten (Entleiher) Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer) zur Erbringung einer Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, wird von Leiharbeit gesprochen. Andere Bezeichnungen für Leiharbeit sind Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden die überlassenen Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer bezeichnet. Der Begriff der Leiharbeit wird auch von Seiten der Kritiker verwendet, während Befürworter eher den Begriff Zeitarbeit benutzen und sich dafür einsetzen, die Wortwahl zu ändern. Aus ihrer Sicht unterläuft der Begriff der Leiharbeit die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§598 BGB), wonach ein Verleih grundsätzlich kostenlos sein muss. Die drei Begriffe werden im Folgenden synonym verwendet.

Das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften wurde erstmals durch das Arbeitsnachweisgesetz von 1922 geregelt. Teile davon wurden am 16. Juli 1927 in das neue Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) übernommen. Im nationalsozialistischen Deutschland wurde Zeitarbeit seit November 1935 ausschließlich staatlich organisiert. Die damalige Zeitarbeit war damit praktisch nicht mehr existent. Als am 10. März 1952 die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegründet wurde, traten wieder die Regelungen des AVAVG von 1927 in Kraft.

Vorreiter der modernen Zeitarbeit in Deutschland war das schweizerische Unternehmen ADIA Interim, das im Jahre 1962 eine Niederlassung in Hamburg errichtete. Es verlieh kaufmännische Leiharbeitskräfte als freie Mitarbeiter und verstieß damit gegen damals geltendes Recht. Die Bundesanstalt für Arbeit stellte deshalb einen Strafantrag. Der Musterprozess zog sich durch alle Instanzen. Im April 1967 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf.

Das Bundessozialgericht verlangte in einem Urteil aus dem Jahre 1970, Zeitarbeitnehmern einen Mindestschutz zu gewährleisten. Dies führte zum Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - kurz AÜG) im Jahr 1972. Der Grundsatz des Gesetzes, nämlich dass die Leiharbeitsfirma alle Pflichten eines Arbeitgebers hat, ist bis heute unverändert gültig geblieben. Detailregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind dagegen häufig reformiert worden. Die Änderungen betrafen u.a.:

  • die Überlassungshöchstdauer,

  • die Befristungsregelungen,

  • die Frage der Synchronisation von Arbeitsvertrag (zwischen Verleiher und Arbeitnehmer) und Überlassungsvertrag (zwischen Verleiher und Entleiher),

  • das Wiedereinstellungsverbot,

  • das Verbot der Diskriminierung,

  • den Wiedereinsatz von kurz zuvor ausgeschiedenen Stamm-Mitarbeitern als Leiharbeitnehmer (Drehtürklausel) und die Einführung einer Lohnuntergrenze.

Die Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Etappen der Änderungen.

Mit der Änderung zum 1. April 2017 wurde die maximale Höchstüberlassungsdauer auf maximal 18 aufeinander folgende Monate bei demselben Entleiher begrenzt (§ 1 Abs. 1b AÜG). Allerdings können Tarifverträge abweichende Überlassungshöchstdauern festlegen. Mit Stand vom April 2019 waren 109 Tarifverträge registriert, in denen die Höchstüberlassungsdauer auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde.

Zudem wurde sich dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ etwas angenähert. Mit der Reform wurde die dauerhafte Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz, soweit es das Arbeitsentgelt betrifft, bei der Anwendung eines Tarifvertrags zeitlich auf die ersten neun Monate der Überlassung begrenzt. Darüber hinaus ist eine Abweichung nur noch möglich, wenn der Tarifvertrag nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine stufenweise Erhöhung des Arbeitsentgelts vorsieht und das Arbeitsentgelt nach spätestens 15 Monaten eine in dem Tarifvertrag als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitskräfte in der Einsatzbranche festgelegte Höhe erreicht (§ 8 Abs. 4 Satz 2 AÜG).

Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland

Die Leiharbeit hatte zunächst nur eine geringe Bedeutung für den Arbeitsmarkt, da sie nur als Mittel zur Überwindung eines kurzfristigen Personalbedarfs der Unternehmen gedacht war. Mit den Deregulierungen seit Mitte der 1980er Jahre kennzeichnete ein kontinuierlicher Zuwachs über mehrere Jahrzehnte die Entwicklung der Leiharbeitsbranche, unterbrochen nur von der Banken- und Finanzkrise 2008/09. Die Re-Regulierung im Jahr 2017 stoppte diese Entwicklung. Seither nimmt die Beschäftigung in der Leiharbeit wieder ab. Dieser Trend dürfte sich durch die Corona-Pandemie noch verstärken. Zwar gibt es im August 2020 noch keine aktuellen Zahlen zur Entwicklung der Leiharbeit, aber erste Hinweise deuten darauf hin, dass die Zahl der Leiharbeitnehmer sinkt, die Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Leiharbeit überdurchschnittlich hoch ist und einige Leiharbeitsfirmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Das Wachstum der Leiharbeit basiert einerseits auf einer steigenden Zahl von Betrieben, die Zeitarbeit nutzen, andererseits auch darauf, dass größere Betriebe, die bereits zuvor Leiharbeit nutzten, den Anteil der Leiharbeitskräfte an ihren Belegschaften deutlich gesteigert haben. Es gibt Betriebe, in denen die Zahl der Leiharbeiter höher ist als die Mitarbeiterzahl der Stammbelegschaft. Hinzu kommt, dass eine Reihe von Betrieben die zeitweise Aufhebung der Höchstüberlassungsdauer nutzte, um eigene Leiharbeitseinheiten zu gründen und damit die Arbeitskosten zu senken. Die dortigen Beschäftigten werden nicht mehr gemäß den eigenen Tarifverträgen, sondern auf der Basis eines für die Leiharbeitsbranche gültigen Tarifvertrags entlohnt. Die Konzernleihe, also die Überführung ganzer Belegschaften oder großer Teile in konzerneigene Verleihbetriebe, so dass zu schlechteren Bedingungen dieselbe Arbeit verrichtet wird, stößt seit jeher auf Widerstand der Gewerkschaften, der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen. Dies hat mitunter zu erfolgreichen Lösungen mit dem Mutterkonzern geführt. Die Drehtürklausel untersagt die Möglichkeit, vom Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifvertrag in den Fällen abzuweichen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden, aber umgehend als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns eingesetzt werden sollen.

Weitere Daten und Fakten zur Leiharbeit in Deutschland

Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der sozialversicherungspflichtigen Gesamtbeschäftigung lag im Jahresdurchschnitt 2019 bei 2,3 Prozent. Aber fast jede dritte Vermittlung der öffentlichen Arbeitsvermittlung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter führte in eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. In einzelnen Regionen und Jahren war mehr als jede zweite Vermittlung eine Vermittlung in Leiharbeit. Hierfür setzt die öffentliche Arbeitsvermittlung also erhebliche Ressourcen ein.

Leiharbeitnehmer arbeiten häufiger in Tätigkeiten, die mit einem niedrigen Anforderungsniveau verbunden sind, mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus (alle Beschäftigte: jeder Fünfte). Die Mehrzahl der Leiharbeitnehmer ist männlich (71 Prozent) und jünger (die Hälfte sind jünger als 35 Jahre). Personen ohne Berufsabschluss (31 Prozent) sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch der Ausländeranteil ist in der Leiharbeit höher. Mehr als jeder dritte Leiharbeitnehmer hat einen ausländischen Pass.

Die meisten (84 Prozent) der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit sind in Vollzeit. Leiharbeit bietet jungen Menschen, Geringqualifizierten und Ausländern eine gute Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt. Aber Personen in Leiharbeit haben auch ein hohes Entlassrisiko. Das Risiko arbeitslos zu werden, ist bei Leiharbeit sechsmal höher als bei allen Beschäftigungsformen im Durchschnitt.

15 Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und 16 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit erfolgen aus bzw. in die Leiharbeitsbranche, was zu hohen Aufwänden für die öffentliche Arbeitsvermittlung führt. Die Arbeitnehmerüberlassung ist also durch eine extrem hohe Fluktuation gekennzeichnet. Im ersten Halbjahr 2019 standen 677.000 abgeschlossenen Leiharbeitsverhältnissen 694.000 beendete Leiharbeitsverhältnisse gegenüber. Fast die Hälfte aller begonnenen Leiharbeitsverhältnisse werden in den ersten drei Monaten wieder beendet. Nach neun Monaten existiert nur noch jedes vierte, nach 15 Monaten jedes sechste und nach 18 Monaten jedes achte Leiharbeitsverhältnis. Fünfzehn Prozent aller Zugänge in Arbeitslosigkeit gehen daher auf eine Branche zurück, die weniger als drei Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stellt.

Die Bruttoarbeitsentgelte in der Leiharbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten. Strukturelle Unterschiede zu allen Beschäftigten – wie etwa in Alter oder Anforderungsniveau – spielen hierbei allerdings auch eine Rolle.

In Deutschland gibt es etwa 50.000 Verleihbetriebe. Betriebe, die eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben, können aufgrund der Zuordnung zu ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt unterschieden werden in „Betriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung“ (etwa ein Viertel aller Verleihbetriebe), und so genannte Mischbetriebe (etwa drei Viertel aller Verleihbetriebe). In letzteren liegt der wirtschaftliche Schwerpunkt in einer anderen Branche. Drei Viertel der Verleihbetriebe beschäftigen weniger als zehn Leiharbeitnehmer. Die Branche ist also geprägt von eher kleineren Unternehmen. Knapp 2.000 sind größere Verleihbetriebe und beschäftigen mehr als 100 Leiharbeitnehmer.

Die Verteilung der knapp 900.000 Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 2019 nach ausgeübter Tätigkeit ergibt folgendes Bild:

Als wichtigste Motive für die Nutzung von Zeitarbeit nennen Unternehmen die höhere Flexibilität, die Senkung des Verwaltungsaufwandes und die unverbindliche Erprobung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Leiharbeit in anderen Ländern der EU

Es gibt kaum vergleichende Darstellungen zur Verbreitung und zu Regelungen im internationalen Vergleich. Dies liegt nicht zuletzt an den großen länderspezifischen Unterschieden in der Definition, den Erfassungsmethoden und der gesetzlichen Regulierung von Leiharbeit, die eine Vergleichbarkeit und Gegenüberstellung erschweren. Für Frankreich, die Niederlande, Großbritannien, Dänemark, Schweden, die Schweiz und Österreich legten Vanselow/Weinkopf 2009 eine vergleichende Studie mit Lehren für Deutschland vor. Über Erfahrungen in der Regulierung und Gestaltung von Leiharbeit in anderen europäischen Ländern referiert eine Studie von Voss/Vitols (vgl. jeweils Zum Weiterlesen).

In ihrer Übersicht zur Leiharbeit in Europa weisen Eckhard Voss und Katrin Vitolis daraufhin, dass man innerhalb der EU-Länder länderspezifische Besonderheiten bezüglich der Nutzung der Leiharbeit beobachten kann. So arbeitet etwa in Ländern wie Bulgarien, Belgien, Schweden oder dem Vereinigten Königreich ein Anteil von 30-40 Prozent Hochqualifizierter in Leiharbeit. In Ländern wie Frankreich, Belgien oder den Niederlanden nutzt eine relativ starke Minderheit von Leiharbeitnehmern (10-20 Prozent) diese Form der Beschäftigung als Finanzierung ihres Studiums oder um einen Hinzuverdienst zur Haus- und Familienarbeit oder Rente zu erzielen, während in Deutschland diese Funktion eher durch die geringfügige Beschäftigung besetzt ist. Eine Gemeinsamkeit aller europäischen Länder ist die Erwartung an die Leiharbeit, dass sie für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen als Brücke in reguläre Beschäftigungsverhältnisse funktionieren soll. Die Zusammensetzung der Zeitarbeiter in Europa spiegelt diese Funktion wider, da am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen, wie ältere Arbeitnehmer oder ehemals Langzeitarbeitslose, in allen Ländern überrepräsentiert sind.

Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leiharbeit unterscheiden sich die Länder der EU beträchtlich. Deutschland liegt hier über den EU-Durchschnitt. Die größte Verbreitung von Leiharbeit findet sich in Slowenien (4,7 Prozent), die geringste in Nordmazedonien (0,2 Prozent; jeweils nicht in der folgenden Abbildung integriert).

Eine Besonderheit weist Frankreich auf. In Frankreich haben Leiharbeitskräfte nicht nur Anspruch auf den gleichen Lohn wie vergleichbare Stammbeschäftigte, sondern erhalten zusätzlich auch noch eine so genannte "Prekaritätsprämie" in Höhe von zehn Prozent des Bruttolohns. Flexibel zu arbeiten wird hier also zusätzlich belohnt. Allerdings endet ein Arbeitsverhältnis von französischen Leiharbeitskräften, sobald ein betrieblicher Einsatz ausläuft.

Arbeitsmarktpolitische Wirkungen

Als Instrument der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes soll die Zeitarbeit dazu beitragen, dass Unternehmen ihren Personalbedarf flexibel an die Auftragslage anpassen können. Intendiert ist auch, dass Zeitarbeit Arbeitslosen wieder eine Chance gibt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zudem soll die Zeitarbeit eine Brücke in reguläre Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeitsbranche sein. Diese Brücken- und Integrationsfunktion der Leiharbeit war Gegenstand einiger wissenschaftlicher Untersuchungen.

Auf die Funktion der Zeitarbeit als Beschäftigungsperspektive und Integrationsinstrument für Arbeitslose deuten zunächst die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hin. Leiharbeit stellt eine Beschäftigungsperspektive für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Berufseinsteiger oder Berufsrückkehrer dar. Zwei Drittel der im ersten Halbjahr 2019 neu abgeschlossenen Leiharbeitsverhältnisse wurden mit Personen geschlossen, die direkt zuvor keine Beschäftigung ausübten bzw. noch nie beschäftigt waren. Allerdings sind die Arbeitsverhältnisse – wie oben beschrieben – nur selten stabil. Hinsichtlich des Brückeneffekts zeigen Studien, dass es etwa acht Prozent der vorher Langzeitarbeitslosen gelingt, über Leiharbeit den Weg in dauerhafte reguläre Beschäftigung zu finden.

Mitunter wird die Befürchtung geäußert, dass Betriebe Beschäftigte der Stammbelegschaft durch günstigere und einfacher zu entlassende Leiharbeitskräfte ersetzen. Eine ältere Studie des IAB (siehe Jahn/Weber in zum Weiterlesen) kommt hierzu zu dem Ergebnis, dass etwa die Hälfte des Beschäftigungsgewinns durch Zeitarbeit (den es in der in der Studie betrachteten Zeitraum gegeben hat) zusätzliche Arbeitsplätze waren und die andere Hälfte Jobs außerhalb der Branche verdrängt hat.

Positionen zur Leiharbeit

Die CDU betonte in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017, dass sie Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt für wichtig hält, jedoch der Meinung ist, dass befristete Arbeitsverhältnisse unbefristete nicht ersetzen dürfen. Die SPD räumte in ihrem Wahlprogramm ein, dass mit dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und der Einführung der Höchstüberlassungsdauer bereits viel erreicht wurde, hielt aber weitere Verbesserungen für Leiharbeitnehmer (gleiche Vergütung vom ersten Tag an; Ausbau der Mitbestimmung von Betriebsräten beim Einsatz von Leiharbeitnehmern) für relevant. Die AfD plädiert für massive Einschränkungen bei der Zeitarbeit, u.a. für eine Maximalgrenze von 15 Prozent Beschäftigte mit Leih- und Werkverträgen in den Unternehmen sowie eine maximal einmalige Verlängerung eines Leiharbeitsvertrages. Die Linke vertritt die Position, dass Leiharbeit abzuschaffen ist. Bis eine solche Abschaffung erfolgt ist, will sie die Bedingungen für Leiharbeitnehmer verändern, u.a. plädiert Die Linke für eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent wie in Frankreich. Auch Bündnis90/Die Grünen fordern eine solche Flexibilitätsprämie sowie eine gleiche Vergütung vom ersten Einsatztag an. Die FDP will aus ihrer Sicht überflüssige Regelungen in der Zeitarbeit abbauen. Flexibilität sieht sie als wichtiges Instrument für Unternehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, z.B. indem Auftragsspitzen abgefangen und kurzfristig spezialisierte Fachkräfte gefunden werden können. Zeitarbeitnehmer könnten vom Modell Zeitarbeit profitieren, etwa durch Einstiegschancen am Arbeitsmarkt. Missbrauch in der Leiharbeit sei in den vergangenen Jahren erfolgreich unterbunden worden.

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht in der Zeitarbeit einen wichtigen Jobmotor des deutschen Arbeitsmarktes und warnt vor weitergehenden Regulierungen. Die Branche trage wesentlich zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei und erfülle eine Brückenfunktion. Der DGB fordert, dass nach 18 Monaten eine Übernahme im Entleihbetrieb erfolgen muss. Denn nach 18 Monaten sei klar, dass es sich hier nicht um eine vorrübergehende Arbeit handelt, sondern um eine Daueraufgabe. In diesem Fall müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Stammbelegschaft integriert werden.

Weitere Inhalte

Frank Oschmiansky ist Diplom Politologe und Partner in der Partnerschaftsgesellschaft ZEP – Zentrum für Evaluation und Politikberatung. Seine Forschungsschwerpunkte sind Implementation und Evaluation der Arbeitsmarktpolitik; Geschichte der Arbeitsmarktpolitik; atypische Beschäftigungen; Entwicklung der Sozialpolitik und Übergangssystem Schule-Beruf.