Förderung
Bis zur Begrenzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu Beginn des Jahres 2009 (Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente oder kurz: Instrumentenreform), war es zuvor geradezu inflationär zu immer neuen Instrumenten (etwa 80) gekommen. Dieses Modul orientiert sich an dem Instrumentenkatalog, wie er bis Ende 2008 existierte. Die Änderungen durch die Instrumentenreform wurden nachträglich in die Texte integriert. Zentraler Baustein der Instrumentenreform ist die Zusammenfassung diverser zuvor einzelnd geregelter Instrumente in einem neuen Instrument "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" (§ 46 SGB III).