Glossar
Ärztekammern/Zahnärztekammern
Berufsvertretungen der approbierten (Zahn)Ärzte/Ärztinnen auf der Ebene der Bundesländer. (Zahn)Ärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglied der Kammer müssen alle (Zahn)Ärzte/Ärztinnen sein, die in dem betreffenden Bundesland ihren Beruf ausüben - dazu gehören neben den Vertrags(zahn)ärzten/ärztinnen und den Krankenhausärzten/ärztinnen auch alle Ärzte/Ärztinnen, die in Gesundheitsämtern oder sonstigen Einrichtungen tätig sind.18.09.2014