Glossar
Pflichtversicherte
Personen, die auf Grund der geltenden gesetzlichen Regelung Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Größte Gruppen sind: Arbeitnehmer in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen (Arbeiter, Angestellte), deren Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, Rentner und Arbeitslose.18.09.2014